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21.06.2024, 15:50 #1ehemaliges mitgliedGast
Nämlichkeitsbescheinigung Zoll
Hallo,
…davon habe ich heute erstmals gehört. Vor allem bei der Reise in ein Nicht-EU-Land sollte man diese für seine Uhr / Schmuck haben, sofern kein Stress beim Zoll gewünscht.
Ich reise seit 35 Jahren schon ohne solch eine Bescheinigung mit meinen Uhren in die USA und wurde hier noch nie angesprochen.
Wie handhabt Ihr das ?
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21.06.2024, 16:24 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.06.2024, 16:29 #3ehemaliges mitgliedGast
Huch. Ok, dann lese ich mich da mal schlau(er). Thanks !
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21.06.2024, 17:03 #4
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Ich würde es an Deiner Stelle die nächsten 35 Jahre genau so machen wie die letzten 35 Jahre 😉
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21.06.2024, 17:30 #5ehemaliges mitgliedGast
…und so habe ich mir das auch gedacht :-)
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21.06.2024, 18:37 #6
Praxisnaher Ansatz bei Uhren vom EU-Händler: Vor Abflug ein Foto mit der Uhr am Arm machen (Geolocation und Datum/Uhrzeit einsehbar) und zusätzlich die Rechnung (mit allen Details samt Seriennummer) als PDF-Datei auf dem Handy dabei haben.
Der Kaufbeleg alleine reicht - wenn er alle Angaben enthält - auch aus (das Foto alleine eher nicht denke ich):
https://www.zoll.de/DE/Privatpersone...ende_node.html
Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
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21.06.2024, 19:29 #7
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Ich habe alle wichtigen Dokumente (Ausweise, Versicherungsnachweise, Kaufbelege, Pässe, Impfpass etc. etc. ) fotografiert oder eingescanned in meiner privaten Cloud und Kopien in meiner GMX-Cloud gespeichert. Dann kann ich im Notfall auch weltweit über das Internet darauf zugreifen. Gott sei Dank musste ich bisher noch nie davon Gebrauch machen. Bewährt hat sich aber, dass ich das auch von allen Bedienungsanleitungen meiner Geräte mache und so alles an einer zentralen Stelle habe.
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23.06.2024, 10:38 #8
dito wie
Microstella
Gruss, Phyton
Es gibt keine idiotensicheren Anleitungen, weil es mindestens immer einen noch grösseren Idioten gibt!
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23.06.2024, 16:21 #9
So eine Bescheinigung hab ich damals sogar ausfüllen und mitnehmen müssen für meinen viermonatigen Kurztrip nach Afghanistan.
Deutsche Gründlichkeit …Beste Grüsse, Olli
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23.06.2024, 19:14 #10
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Das ist gar nicht doof aber wen kein Internet verfügbar ist …
Hab die wichtigsten Dokumente ebenfalls in der cloud und fotografiert.
Gebraucht hab ich’s bisher noch nie.
Was mich schon wundert, hatte nie den Eindruck der Zoll würde am Flughafen gezielt einen Blick aufs Handgelenk werfen.
Da sind mitunter doch große Summen in Bewegung und die können sehr einfach und platzsparend transportiert werden.
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24.06.2024, 18:34 #11
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Ich wollte mal vor Abflug so eine Bescheinigung vom Zoll haben: Ohne Kaufquittung mit Seriennummer im Original und Uhr mit lesbarer Seriennummer und überhaupt gäbe es keine Bescheinigung und schon gar niemals nicht wegen einer Stahluhr.
Bei der Wiedereinreise haben die Zöllner dann mein Gepäck auf den Kopf gestellt und nichts gefunden. Wegen der Rolex am Arm wurde nicht nachgefragt.
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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24.06.2024, 18:52 #12
Das Argument ist da immer, dass man auf diesem Weg eine vorab unverzollte Uhr aus einem Drittland ins Land gebrachte Uhr legalisieren kann. Leider gilt meines Wissens hier - und für den Zoll fast exklusiv - die Beweislastumkehr. Also nicht der Zoll muss beweisen, dass die Uhr ordnungsgemäß "ausreist", sondern der Besitzer, dass die Uhr ordnungsgemäß erworben wurde. Gibt sicher ein paar juristische Gegenargumente - aber das nützt einem eh nix, wenn man zwei Stunden vor Abflug mit der Uhr am Zoll steht und die Wahl zwischen Debatte und verpasstem Flieger hat...
Cheers, Oliver
"Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."
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24.06.2024, 22:00 #13
Ganz einfach: die geschmuggelten Uhren zu Hause lassen und nur mit den normal erworbenen durch die Welt fliegen. Im Zweifelsfall - interessiert eigentlich eh niemanden - kann man ja im Nachhinein die Kaufbelege nachreichen. Bei jeder Reise ein Zoll-Fass aufmachen ...
Gruß
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26.06.2024, 13:20 #14ehemaliges mitgliedGast
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26.06.2024, 13:37 #15
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26.06.2024, 13:49 #16
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26.06.2024, 14:29 #17
Ist eigentlich ganz einfach: Man möchte ein Dokument, der Zollbeamte kann/darf/will es nicht ausstellen - man geht wieder. Das Risiko der Ausfuhr und Wiedereinfuhr liegt dann natürlich bei dir.
Paranoiker könnten nun natürlich davon ausgehen, dass man bei Wiedereinreise gescreent wird und die Zollbeamten nur auf einen warten. Ich würde aber - dem gesunden Menschenverstand folgend - nicht davon ausgehen... Und: In einem durchschnittlichen Flieger von Wien nach Frankfurt zähle ich üblicherweise zweistellige Luxusuhrenträger (interessanterweise muss man hier kaum gendern). Wenn man das mal hochrechnet, spazieren also mehrere hundert potentiell Nämlichkeitsbescheinigungsbedürftige (weil Zubringer von/zu Drittländern) täglich durch den Zoll - ohne den Begriff auch je gehört zu haben und ohne dass sich Schlangen am Zoll bilden. Ich für meinen Teil habe noch nie den Satz gehört: Sie tragen aber eine schöne Uhr - kommen Sie doch mal bitte mit. Rühmliche Ausnahme: Karl-Heinz Rummenigge (da kannte sich wohl jemand aus und Dubai war/ist da wohl auch eher im Fokus gewesen). Wenn man eine Uhr (zollrechtlich) legal erworben hat, wird sich das in 99% der Fälle irgendwie hinreichend belegen lassen, würde ich vermuten.Cheers, Oliver
"Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."
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26.06.2024, 15:00 #18
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26.06.2024, 15:52 #19
naja….so ganz abwegig ist ein gewisses mass misstrauen im umgang/kontakt/ mit behördenvertretern nicht….ich durfte/konnte da auch meine erfahrungen mit dem LKA berlin sammeln.
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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28.09.2024, 09:39 #20
Mich hat es gestern auch erwischt in FRA bei der Einreise aus DXB. Erst die üblichen Fragen, dann der Blick auf die Uhr.
Wir haben uns etwas ausgetauscht und dann konnte ich ohne expliziten Nachweis meine Einreise fortsetzen.Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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