Das Argument ist da immer, dass man auf diesem Weg eine vorab unverzollte Uhr aus einem Drittland ins Land gebrachte Uhr legalisieren kann. Leider gilt meines Wissens hier - und für den Zoll fast exklusiv - die Beweislastumkehr. Also nicht der Zoll muss beweisen, dass die Uhr ordnungsgemäß "ausreist", sondern der Besitzer, dass die Uhr ordnungsgemäß erworben wurde. Gibt sicher ein paar juristische Gegenargumente - aber das nützt einem eh nix, wenn man zwei Stunden vor Abflug mit der Uhr am Zoll steht und die Wahl zwischen Debatte und verpasstem Flieger hat...
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Hybrid-Darstellung
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24.06.2024, 18:52 #1Cheers, Oliver
"Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."
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