Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
Ich wollte mal vor Abflug so eine Bescheinigung vom Zoll haben: Ohne Kaufquittung mit Seriennummer im Original und Uhr mit lesbarer Seriennummer und überhaupt gäbe es keine Bescheinigung und schon gar niemals nicht wegen einer Stahluhr.
Das Argument ist da immer, dass man auf diesem Weg eine vorab unverzollte Uhr aus einem Drittland ins Land gebrachte Uhr legalisieren kann. Leider gilt meines Wissens hier - und für den Zoll fast exklusiv - die Beweislastumkehr. Also nicht der Zoll muss beweisen, dass die Uhr ordnungsgemäß "ausreist", sondern der Besitzer, dass die Uhr ordnungsgemäß erworben wurde. Gibt sicher ein paar juristische Gegenargumente - aber das nützt einem eh nix, wenn man zwei Stunden vor Abflug mit der Uhr am Zoll steht und die Wahl zwischen Debatte und verpasstem Flieger hat...