Warum würde der Thread Titel geändert?
Meines Wissens nach ist ein Sanierungsverfahren erst NACH einer Insolvenz möglich.
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Hybrid-Darstellung
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10.08.2024, 21:19 #1
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10.08.2024, 21:58 #2
Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung ist eine Form einer Insolvenz. Aber du kennst ja Anwälte. Wahrscheinlich bringt die reine Nennung der Insolvenz ohne Hinweis auf ein Sanierungsverfahren Angriffspunkte.
Christoph
"I hate being Bi-Polar. Its awesome"
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10.08.2024, 23:15 #3
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Wenn’s ein StaRUG Verfahren ist, findet das außerhalb einer Insolvenz statt.
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11.08.2024, 11:10 #4
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Bei der gebündelten Inkompetenz in dem Laden wundert mich das gar nicht.
Eher, das die so lange durchgehalten habenGeändert von habepe (11.08.2024 um 11:14 Uhr)
Es grüßt der Bernd
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11.08.2024, 11:27 #5
Das stimmt Bernd, aber so lange der Markt sich nach oben entwickelte, konnte man „Storrytelling“ mit und für den Investoren betreiben. Da der Markt sich aber seit 2,5 Jahren extrem verändert hat und sich wieder normalisiert, hält man die Investoren nicht mehr ruhig.
Man braucht kein Wirtschaftswaise sein, um zu erkennen, dass das Modell auch nach Sanierung nicht funktionieren wird.
Wenn man die Zahlen, besonders die Marge bei gebrauchten Uhren einigermaßen kennt, weiß man auch, dass Profit nur über geringe Kostenstrukturen erreicht wird oder über extreme Masse an Uhren und hohe und günstige Automation von Erstellen von Anzeigen bis zum Durchlauf des Verkaufsprozesses.
Das ist aber nicht die Art, die beim Kunden ankommt und funktioniert bei gebrauchten Luxusgütern. Der Käufer möchte persönliche Ansprache, eine perfekte Beschreibung der Artikel und auf Nachfrage weitere kompetente Antworten und ggf. weiterführende individuelle Bilder. DAS gibt ihm Sicherheit.
Ich denke, sobald das Sanierungsgutachten erstellt und umgesetzt wird, dann dauert es noch 1-2 Bilanzen später, bis Schluss ist.Gruß, Peter
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13.08.2024, 12:26 #6
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13.08.2024, 12:41 #7
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11.08.2024, 11:32 #8
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Der Jahrensfehlbetrag ist nicht unerheblich in 2020 seither keine Veröffentlichung mehr
Ich war jung und habe mein Geld verraucht
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11.08.2024, 12:57 #9
Ich finde auch das Venturecapital getriebene Firmen die nie profitabel sind weg gehören.
Ist ja eine Verzerrung des Marktes.
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11.08.2024, 13:03 #10
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Woher stammt denn die Sachinformation?
Auf der Homepage ist darüber nichts zu lesen und in der insolvenzrechtlichen Fachpresse findet sich dazu auch nichts.Everything that kills me makes me feel alive
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11.08.2024, 13:23 #11
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Sorry, mein Fehler.
in den news / FAQs findet sich hierzu etwas:
https://www.chronext.de/newsEverything that kills me makes me feel alive
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13.08.2024, 11:46 #12
Habe dort auch eine Uhr in Kommission verkauft. Am 18.07.24 hieß es, dass die Auszahlung innerhalb der nächsten 5 Werktage erfolgt. Nichts passierte. Dann zweimal telefonisch nachgefragt und irgendwelche komischen Aussagen zu IT-Problemen erhalten. Gerade nochmal telefoniert und nen Mitarbeiter aus Dresden am Telefon gehabt, der erzählte, dass die Mitarbeiter erst am letzten Freitag offiziell infomiert wurden, dass die ersten Auszahlungen seit Montag wieder anlaufen und diese aber gesondert von den zwei beauftragten Anwälten genehmigt werden müssen. Kommissionsware rechtlich nicht Teil der Insolvenzmasse sein darf (wurde ja hier schon rechtl. bewertet). Ich lass mich mal überraschen wie lange es dauert.
Geändert von Dreizeigerfreund (13.08.2024 um 11:47 Uhr) Grund: Anpassung
Beste Grüße
Thomas
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13.08.2024, 15:31 #13
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13.08.2024, 15:38 #14
„Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden wissen, dass wir auch in der aktuellen Zeit alles daran setzen werden, das Vertrauen weiterhin zu wahren. Im Hinblick auf unser Kommissionsgeschäft legen wir größten Wert darauf, dass das Eigentum des Kunden in der Eigenverwaltung ausdrücklich gehandhabt wird." -offizielle Aussage Chronext im Interview mit Watchpro.
Beste Grüße
Thomas
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13.08.2024, 17:01 #15
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Hallo zusammen,
mal als Praktiker, da ich selber als Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter und Restrukturierungsberater tätig bin:
Nach Antragstellung dürfte nach § 270 b InsO zunächst ein vorläufiger Sachwalter vom Amtsgericht Köln als Insolvenzgericht - Sitz der Chronext Service Germany GmbH dürfte Köln sein - bestellt worden sein, welcher als reiner Überwacher dafür Sorge trägt, dass die Geschäftsleitung in Eigenverwaltung unter Einbeziehung von Restrukturierungsberatern (oft ebenfalls Parktiker aus der Insolvenzverwaltung) die Regeln der InsO befolgt und keine Gläubigerinteressen gefährdet werden. Die sonst übliche Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de unterbleibt in einem solchen Fall in der Regel, damit das Unternehmen die Informationshoheit behjält und aktiv bestimmen kann, wie es informatorisch mit der Situation umgeht.
Die Mitarbeiter sind zunächst über das Insolvenzgeld maximal drei Monate geschützt, daher wird das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren oftmals nicht länger dauern. Nach Eröffnung des Verfahrens müssen die Mitarbeikter wieder aus der vorhandenen Masse als Massegläubiger bezahlt werden.
Wenn die Liqui-Planung es hergibt, wird dann nach der Eröffnung unter Aufsicht des dann zum Sachwalter erstarkten "Aufsehers" der Betrieb fortgeführt und im Bestfall die Vorlage eines Insolvenzplans vorbereitet, welcher als "Gesamtvergleich" mit den Gläubigern die Sanierung regelt, so dass nach Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger, welche als "Herren des Verfahrens" in einer Gläubigerversammlung darüber abstimmen, das Unternehmen und auch der Rechtsträger (die GmbH, die zunächst mit Eröffnung des Verfahrens auch in Eigenverwaltung aufgelöst wird per Gesetz) fortgesetzt werden kann.
Die erfolgt in der Regel frühestens 8-12 Wochen nach der Eröffnung des Verfahrens, aber mit der Annahme des Plans ist das Verfahren dann wieder beendet und das Unternehmen saniert.
Wer eine Uhr zum Verkauf dort platziert hat, ist weiterhin Eigentümer und hat im Zweifel ein sog. Aussonderungsrecht nach § 49 InsO. Soweit der Kommissionsvertrag fortgesetzt wird, sollte - wie auch in den FAQ auf der Seite von Chronext beschrieben - auch der erzielte Kaufpreis unter Beachtung der vertraglichen Bedingungen an den Kommissionsgeber ausgezahlt werden.
Ein Problem könnte entstehen, wenn kurz vor Antragstellung Kommissionsware verkauft worden ist un der Kaufpreis nicht klar abgrenzbar vom Gesellschaftsvermögen vereinnahmt worden und noch nicht ausgekehrt worden ist. In einem solchen Fall sollte man in jedem Fall Kontakt aufnehmen und nach dem Stand fragen. In der Regel findet man dann eine Lösung, denn was das Unternehmen aktuell gar nicht brauchen kann, ist negative Kundenbewertungen. Forderungen, die Insolvenzforderungen sären, können dann nach der Eröffnung des VErfahrens beim Sachwalter angemeldet werden.
Dies nur als kleiner Überblick, stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, wenngleich ich die natürlich vornehmen dürfte;-)
Es ist echt viel los aktuell in der InsO-Branche...Chronext steht leider bei weitem nicht allein da...aber ihr lest ja auch alle Zeitung...
Beste Grüße in die Runde! Marvin
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13.08.2024, 12:34 #16
Jetzt nicht politisch werden.
Vielleicht ist ja jemand anderer gemeint.
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13.08.2024, 13:11 #17
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Bei Watchpro ist ein Interview mit der CEO. Scheint wohl tatsächlich ein InsO und kein StaRUG Verfahren zu sein.
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13.08.2024, 13:30 #18
Kann man jetzt nennen wie man will: Aber pleite ist halt pleite
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Beste Grüße, Thilo
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13.08.2024, 14:25 #19
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13.08.2024, 13:46 #20
Ich hatte mit Chronext zwar nie etwas zu tun, wünsche aber den Angestellten und natürlich auch den Inhabern ein "Weiter". Es hängen auch hier sicherlich private Schicksale dran.
Ein guter Händler kauft und verkauft zu Marktpreisen, wenn man schlecht einkauft und die Ware zu lange liegt, kann man das nicht mehr tun. Die Schuld liegt dafür liegt meist in der Führungsebene, naja. Für mich wieder ein Beispiel mehr, niemals Kommissionsgeschäfte zu machen. Der Ruf derer ist ohnehin im Keller.Geändert von kleff (13.08.2024 um 13:47 Uhr)
Gruß,
Henry
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