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  1. #21
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Dann musst Du noch immer nachweisen, dass der Superklon die Uhr ist, die Dir der Verkäufer damals gegeben hat.

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Wenn du die Uhr wieder verkaufst und du dem Finanzamt glaubhaft darlegen möchtest, dass du die länger als ein Jahr gehalten hast.
    Oder die Bank dich fragt woher die 85K kommen, die du gerade in bar eingezahlt hast, nach dem du deine PP verkauft hast - Stichwort Geldwäschegesetz, Bareinzahlungen ab/ über 10K.
    Im KV wird festgehalten, dass die Uhr frei von Rechten Dritter ist z.B.. Wenn die Uhr samt Box und Papers geklaut wird, hast du einen Nachweis für die Versicherung. Gibt viele Gründe...
    Grüße
    Marcus

  3. #23
    Yacht-Master Avatar von slc5.0
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    Oder wenn sich herausstellt das es sich bei der gekauften Uhr um eine gestohlene Uhr handelt.
    Dann ist es möglich die Herkunft nachzuweisen und das Problem hat der Vorbesitzer aus dem Kaufvertrag.
    Gruß Hansi

  4. #24
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    Für einen KV gibt es aus meiner Sicht viele Gründe. 1. Im Falle eines Versicherungsfalles als Eigentumsnachweis.
    2. Im Falle des Wiederverkaufs detto.
    3. Im Falle einer etwaigen Zollkontrolle bei Rückreisen vom Nicht EU Raum.
    4. Im Sinne von Buy the Seller zur Vertrauensförderung und Transparenz.

    Punkt 1 habe Ich glücklicherweise noch nicht erlebt.
    Zu Punkt 2habe ich einmal einem Richter eine Uhr verkauft. Er wollte den rechtmäßigen Besitz von mir zweifelsfrei nachgewiesen haben.
    Zu Punkt 4: Ich habe schon von Käufen Abstand genommen weil der Verkäufer mir verdächtig oft auf die Schulter geklopft hat mit den Worten wozu ein Kaufvertrag. Wenn dann auch noch auf Bargeld bestanden wird anstelle von Blitzüberweisung bin ich raus………

    Vielleicht bin ich altmodisch. Aber bei Kauf von Privat muss für mich alles passen.
    ————————————

    Liebe Grüße
    Ewald

  5. #25
    Milgauss
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    Moin Ewald, ich bin ganz Deiner Meinung👍

  6. #26
    Milgauss
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    Zitat Zitat von R.O. Lex Beitrag anzeigen
    Dann musst Du noch immer nachweisen, dass der Superklon die Uhr ist, die Dir der Verkäufer damals gegeben hat.
    Auch total easy. Schließlich wird die Referenznummer im KV angegeben.

  7. #27
    Freccione Avatar von orphie
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    Zitat Zitat von ialiofen Beitrag anzeigen
    Für einen KV gibt es aus meiner Sicht viele Gründe. 1. Im Falle eines Versicherungsfalles als Eigentumsnachweis.
    2. Im Falle des Wiederverkaufs detto.
    3. Im Falle einer etwaigen Zollkontrolle bei Rückreisen vom Nicht EU Raum.
    4. Im Sinne von Buy the Seller zur Vertrauensförderung und Transparenz.
    dafür brauchts aber keinen schriftlichen KV.
    Wenn jemand so viel kriminelle Energie hat und dir einen Fake bzw. eine gestohle Uhr verkauft, oder dir als Verkäufer Falschgeld in die Hand drückt, dann kann man davon ausgehen dass die restlichen Angaben bzw. der Perso auch nicht stimmen.

    Ein KV kommt übrigens auch zustande wenn man sich zB. per whatsapp oder email einig ist.
    Auch hier kann man alle Daten austauschen.

    Ein schriftlicher KV ist mMn nur eine Scheinsicherheit...
    liebe Grüße
    Alex

  8. #28
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    Hallo Alex,

    ja bei einem Betrug hilft mir der Kaufvertrag nichts das stimmt. Aber gegen Gelegenheitsgauner greifen solche Stolpersteine meistens. Ich habe eine Uhr im 4 stelligen Bereich gekauft, und der VK hat auf Übergabe des Geldes in einer Bankfiliale bestanden. ******** mit Falschgeld wären da wahrscheinlich raus.

    Ich bin seit 30 Jahren im Autohandel. Davon sehr lange Gebrauchtwägen. Da lernt man leider sehr vorsichtig zu sein. Gott sei Dank ist mir nie was Grobes passiert.
    ————————————

    Liebe Grüße
    Ewald

  9. #29
    Milgauss
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    dafür brauchts aber keinen schriftlichen KV.
    Wenn jemand so viel kriminelle Energie hat und dir einen Fake bzw. eine gestohle Uhr verkauft, oder dir als Verkäufer Falschgeld in die Hand drückt, dann kann man davon ausgehen dass die restlichen Angaben bzw. der Perso auch nicht stimmen.

    Ein KV kommt übrigens auch zustande wenn man sich zB. per whatsapp oder email einig ist.
    Auch hier kann man alle Daten austauschen.

    Ein schriftlicher KV ist mMn nur eine Scheinsicherheit...
    Grundsätzlich richtig. Trifft allerdings auf sämtliche nicht (notariell) beurkundungspflichtige Transaktionen zu. Somit könnte man nahezu fast alles außer Grundvermögen und GmbH-Anteile ohne Vertrag kaufen. Könnte somit auch einen Bugatti von privat für € 2.000.000 ohne Kaufvertrag erwerben.

    Ohne die Geldwäschethematik ansprechen zu wollen bringt ein KV schon zusätzliche Sicherheit rein.

  10. #30
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Zitat Zitat von The Prodigy Beitrag anzeigen
    Auch total easy. Schließlich wird die Referenznummer im KV angegeben.
    Die Referenz hilft da wenig bis gar nichts. Du meinst wohl die Seriennummer, die wäre gewiss hilfreich. Die kann man aber auch, wie bereits gesagt, auch auf anderem Weg mitteilen. Und dann muss bei dem Verkäufer überhaupt etwas zu holen sein.

    Die ganze Diskussion ist aber inzwischen meilenweit von der Ausgangsfrage entfernt.

  11. #31
    Milgauss
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    Selbstverständlich meine ich die Referenz. Und da diese ein eindeutiges Merkmal ist, ist diese nicht zu fälschen, bzw. könnte Rolex klar eine gefälschte Referenz identifizieren.

    Ob beim Verkäufer etwas zu holen ist, ist rechtlich eine ganz andere Frage.
    Geändert von The Prodigy (26.09.2024 um 11:26 Uhr)

  12. #32
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Ich glaube Du bist bissi auf dem Holzweg, aber macht nix.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  13. #33
    PREMIUM MEMBER Avatar von CI1
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    Einen Kaufvertrag schließt du doch immer, wenn du eine Uhr kaufst (daher der Name…). Die Frage ist, ob Schriftform sinnvoll ist. Für den Verkäufer, um z.B. den Ausschluss der Gewährleistung beweisen zu können, für den Käufer, um z.B. nachzuweisen, von wem gekauft wurde.

    Nur Uhr gegen Geld ist auf jeden Fall bei Uhren blauäugig.
    VG Ron

  14. #34
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    Alleine fürs Finanzamt und die Bank würde ich das tun...
    Gruß, Oskar

  15. #35
    Milgauss
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    So ist es. Hat man durch einen dokumentierten KV 100 %-ige Sicherheit?

    Nein!

    Erhöht sich durch einen (dokumentierten) KV die Sicherheit einen seriösen Verkäufer zu finden. Ja (logischerweise besteht immer ein Restrisiko).

    Gibt es genug andere Gründe um einen (dokumentierten) KV abzuschließen? Ja, u.a. Bank und Finanzamt.

    Ich will mir gar nicht vorstellen wie es wäre eine zB teure Uhr für 100k zu kaufen oder zu verkaufen und auf einmal geht eine Zahlung über 100k ein bzw. ab und man hätte für blöde Fragen des Finanzbeamten bzw. Banker hierzu kein Dokument.

  16. #36
    Submariner Avatar von Andre1961
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    Zitat Zitat von Andre1961 Beitrag anzeigen
    Wohin doch ein an sich sinnfreier Thread (Zitat R.O. Lex) führen kann…
    Ich bleibe dabei. Die Ursprungsfrage des TS lautete: „ Hallo, nichts gegen jemanden, der seine Uhr teurer verkauft, würde ich auch machen.Wollte trotzdem mal fragen, ob hier niemand Schiss hat, dass der neue Käufer mit der AD Rechnung beim Händler anruft und petzt? Gilt natürlich vor allem für Neuware von 2022-2024.“

    Und schon sind wir mitten in einer Diskussion um den Sinn oder Unsinn von Kaufverträgen. Mit teils abenteuerlichen „Rechtsauffassungen“ und ohne irgendeinen Kompass. Was soll das?

  17. #37
    Freccione Avatar von orphie
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    och jetzt sei doch nicht so Andre . Wenn du jeden Thread schließen würdest, wenn die Ausgangsfrage beantwortet wurde, wärs hier ganz schön langweilig
    liebe Grüße
    Alex

  18. #38
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Zurück zur Ursprungsfrage:

    Nein, ich wär nicht amüsiert, wenn der Käufer nochmal bei meinem Konzi detailliert nachfragt und ich mir bis dato berechtigte Hoffnungen auf die ein oder andere Uhr mehr gemacht hätte.
    Ciao, Sascha

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