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  1. #21
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Dann musst Du noch immer nachweisen, dass der Superklon die Uhr ist, die Dir der Verkäufer damals gegeben hat.

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Wenn du die Uhr wieder verkaufst und du dem Finanzamt glaubhaft darlegen möchtest, dass du die länger als ein Jahr gehalten hast.
    Oder die Bank dich fragt woher die 85K kommen, die du gerade in bar eingezahlt hast, nach dem du deine PP verkauft hast - Stichwort Geldwäschegesetz, Bareinzahlungen ab/ über 10K.
    Im KV wird festgehalten, dass die Uhr frei von Rechten Dritter ist z.B.. Wenn die Uhr samt Box und Papers geklaut wird, hast du einen Nachweis für die Versicherung. Gibt viele Gründe...
    Grüße
    Marcus

  3. #23
    Yacht-Master Avatar von slc5.0
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    Oder wenn sich herausstellt das es sich bei der gekauften Uhr um eine gestohlene Uhr handelt.
    Dann ist es möglich die Herkunft nachzuweisen und das Problem hat der Vorbesitzer aus dem Kaufvertrag.
    Gruß Hansi

  4. #24
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    Für einen KV gibt es aus meiner Sicht viele Gründe. 1. Im Falle eines Versicherungsfalles als Eigentumsnachweis.
    2. Im Falle des Wiederverkaufs detto.
    3. Im Falle einer etwaigen Zollkontrolle bei Rückreisen vom Nicht EU Raum.
    4. Im Sinne von Buy the Seller zur Vertrauensförderung und Transparenz.

    Punkt 1 habe Ich glücklicherweise noch nicht erlebt.
    Zu Punkt 2habe ich einmal einem Richter eine Uhr verkauft. Er wollte den rechtmäßigen Besitz von mir zweifelsfrei nachgewiesen haben.
    Zu Punkt 4: Ich habe schon von Käufen Abstand genommen weil der Verkäufer mir verdächtig oft auf die Schulter geklopft hat mit den Worten wozu ein Kaufvertrag. Wenn dann auch noch auf Bargeld bestanden wird anstelle von Blitzüberweisung bin ich raus………

    Vielleicht bin ich altmodisch. Aber bei Kauf von Privat muss für mich alles passen.
    ————————————

    Liebe Grüße
    Ewald

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