vor versand der uhr würd ich sagen ja, nach erhalt der uhr "nur" rückgaberecht
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10.02.2006, 22:58 #1
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Rücktritt vom Kaufvertrag, geht das???
Hallo, könnt Ihr mir helfen,
ein Freund von mir hat bei dem Uhrenhändler eine vorrätige Rolex Uhr bestellt.
Er hat einen Kaufvertrag im Netz abgeschlossen.
Jetzt die Frage: Kann er als Privatperson vom Kauf zurücktreten, ohne die Uhr abnehmen zu müssen. Die AGB´s hat er wohl akzeptiert.
Reicht ein Wideruf an die Firma Uhrenfreund und die Sache ist erledigt?
hier die AGB´s:
http://www.uhrenfreund.com/terms.php?lang=de
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10.02.2006, 23:08 #2ehemaliges mitgliedGast
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10.02.2006, 23:12 #3
Ich würde sagen anrufen und Klartext reden, Tjebbe ist kein Unmensch.
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10.02.2006, 23:15 #4ehemaliges mitgliedGastOriginal von R.O. Lex
Ich würde sagen anrufen und Klartext reden, Tjebbe ist kein Unmensch.
ein vernünftiges gespräch ist das beste
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10.02.2006, 23:54 #5
genau - er bleibt dann sogar noch auf dem Rückporto hängen
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11.02.2006, 08:06 #6
So sehe ich es auch. Ich selbst habe auch schon beim Uhrenfreund gekauft. Das sind faire und anständige Leute. Die AGB´s sind selbsterklärend. Ein Anruf dort ist die ordentliche Lösung. Wenn schon Rücktritt vom Vertrag, dann soll man sich auch gerade machen, meine ich.
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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11.02.2006, 08:17 #7
Warum will er die Uhr denn nicht mehr?
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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11.02.2006, 08:25 #8
Gute Frage
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11.02.2006, 08:32 #9
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11.02.2006, 08:33 #10ehemaliges mitgliedGastOriginal von dimili
Es sind wohl Taiwan Papiere.
Und das findet er nicht gut.
Die Uhr kommt wohl über Umwege von Taiwan od. China nach England und von dort hierher.
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11.02.2006, 08:44 #11
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Original von dimili
Es sind wohl Taiwan Papiere.
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11.02.2006, 09:17 #12
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Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. Gucks du z.B hier:
LINK
oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.
#rlps#
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11.02.2006, 09:18 #13ehemaliges mitgliedGastOriginal von willi24
Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.
#rlps#
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11.02.2006, 09:19 #14
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Mist Link funzt nicht!
Also guckst du einfach da:
http://www.internetrecht-rostock.de/
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11.02.2006, 09:21 #15
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100% TOTSICHER
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11.02.2006, 09:23 #16ehemaliges mitgliedGastOriginal von willi24
100% TOTSICHER
immer noch 100%TOTSICHER
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11.02.2006, 09:26 #17
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Immer noch 100% - das ist definitv gültiges EU Recht, nennt sich wahrscheinlich nur anders. Habe mich erst vorgestern dahingehend von einem Juristen aufklären lassen.
Übrigens hier ein Auszug aus den AGB´s von Uhrenfreund.com:
Sie haben ein uneingeschränktes Rückgaberecht bezüglich der erhaltenen Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Erhalt des Ware vonClassic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak. Dieses uneingeschränkte Rückgaberecht tritt an die Stelle eines Widerrufsrechtes. Zur Ausübung des Rückgaberechts müssen Sie die erhaltene Ware an die Firma Classic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak zurücksenden. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Zur Einhaltung der Frist ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn die Ware rechtzeitig an Classic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak abgeschickt wird.
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11.02.2006, 09:27 #18ehemaliges mitgliedGast
jaja...die feinsinnigen unterscheidungen...
das steht jetzt alles in §§ 346 - 359 BGB
und rückgabe is was anderes wie widerruf
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11.02.2006, 09:45 #19
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11.02.2006, 10:14 #20
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Original von RufusMücke
jaja...die feinsinnigen unterscheidungen...
das steht jetzt alles in §§ 346 - 359 BGB
und rückgabe is was anderes wie widerrufGruß, Christian
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