nicht zahlen und arschlecken
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Thema: ebay Problem
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07.06.2006, 20:48 #1
ebay Problem
Seit vergangener Woche hat ebay ein neues Mitglied. Meine Freundin!
Gleich die erste Auktion endete jetzt in einer Situation, die ich selbst noch nicht erlebt habe.
Nachdem sie gestern einen Artikel ersteigert hat, kam heute diese Mail von ebay:
Hallo ...
dies ist ein Hinweis der eBay-Sicherheitsabteilung zu folgendem Artikel:
Artikelnummer: ...
Artikelbezeichnung: ...
Unseren Unterlagen zufolge haben Sie auf den oben genannten Artikel geboten. Wir haben dieses Angebot vom eBay-Marktplatz entfernt, weil der Verkaeufer gegen die eBay-Grundsaetze verstossen hat.
Wenn Sie auf den genannten Artikel geboten haben, wir diesen jedoch vor Ablauf der Auktion geloescht haben, kommt kein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkaeufer zustande, so dass sie den Artikel nicht erworben haben.
Sollten Sie den angebotenen Artikel jedoch bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns geloescht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenueber dem Verkaeufer bestehen.
Was hat das denn jetzt zu bedeuten? Den Artikel hat sie ja gestern schon ersteigert. Folglich muss sie ihn jetzt auch bezahlen. Oder nicht?
Wie bekommt man heraus, was genau der Grundsatz war, gegen der Verkäufer verstoßen hat?
Leider ist die Auktion ja nun gelöscht, weswegen man sie nun auch nicht
mehr zur Beweissicherung speichern kann.....
Wer hat Erfahrung mit dieser Situation? Was sollte man machen?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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07.06.2006, 20:50 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2006, 20:50 #3ehemaliges mitgliedGast
Forget it !
Rechtlich ist natürlich ein KV zustandegekommen, wenn sie den Artikel gesteigert hat und die Auktion beendet war. Habt ihr keinerlei Daten vom Verkäufer ?????
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07.06.2006, 20:51 #4
Arschlecken würde ich lassen, ansonsten hat Insoman mal wieder recht. Du kannst nämlich nicht mehr bewerten und hast auch sonst nix in der Hand.
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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07.06.2006, 20:52 #5
der KV dürfte doch wohl anfechtbar sein
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2006, 20:52 #6
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07.06.2006, 20:53 #7
RE: ebay Problem
Wennd er Kaufvertrag besteht bestehen grunsätlich die Pflichten zur Leistung und Gegenleistung.
Da sie schon gekauft hatte bevor das ganze geslöcht wurde besteht IMHO erstmal ein gültiger Kaufvertrag.
Das heißt Deine Freundin müsste eigentlich bezahlen, da sich der VK sonst an Ebay wenden kann wegen nicht erfolgter Zahlung ... und schon haste einen Malus bei Ebay...
Aber im Ernst: Was sagt der VK dazu? Ich würde erstmal den VK mit der E-Mail konfrontieren (vor Überweisung, so sinngemäß: ... habe folgende Mail bekommen, was sagen Sie dazu?!?).
Mal sehen was dann geschieht!"Der größte Erfolg des Zeitgeistes: Alle haben Uhren - niemand hat Zeit!" - Ernst Ferstl
Greets Marc
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07.06.2006, 20:53 #8
Der Verkäufer ist noch bei ebay und verkauft auch noch Artikel. Nur eben
ihrer ist nachträglich gelöscht worden.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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07.06.2006, 20:55 #9Original von Insoman
nicht zahlen und arschlecken
Ist aber nicht so einfach, denke ich ... bei mir wurde beispielsweise eine Auktion nach einiger Zeit gelöscht, da ich ein Buch über Rolex in die Kategorie "Rolex" eingestellt habe und die Ebay-Grundsätze besagen, daß in dieser Kategorie nur Artikel eingestellt werden dürfen, die von der Firma "Rolex" selbst stammen ... LOL ... mein Hinweis auf andere AArtikel wurde freundlich aber bestimmt ignoriert
Ohne die spezifischen Umstände zu kennen,ist hier ein Rat wirklich schwierigHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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07.06.2006, 20:56 #10ehemaliges mitgliedGast
Dann wendet euch direkt an den VK wegen des artikels und wickelt die Geschichte ohne Ebay ab.
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07.06.2006, 20:56 #11
unter Hinweis auf die Löschung des Artikels nicht zahlen bzw. vom Vertrag zurüc´ktreten.
Ist dr VK ein gewerblicher ?
dann besteht doch eh ein 2 wöchiges rückgaberecht, warum also der Mist ?Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2006, 20:56 #12
Daher nochmal die Frage: wo bekommen wir zuverlääsig raus, weswegen
der Artikel gelöscht wurde....Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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07.06.2006, 20:57 #13Original von Insoman
unter Hinweis auf die Löschung des Artikels nicht zahlen bzw. vom Vertrag zurüc´ktreten.
Ist dr VK ein gewerblicher ?
dann besteht doch eh ein 2 wöchiges rückgaberecht, warum also der Mist ?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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07.06.2006, 20:57 #14
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07.06.2006, 20:58 #15ehemaliges mitgliedGast
Stefan, wie kommst du daruernd darauf, nitt zahlen zu müssen ? Unabhängig von den Ebay-Bedingungen ist doch ein KV zustandegekommen....???
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07.06.2006, 20:58 #16ehemaliges mitgliedGast
hängt doch von euch ab, wollt ihr den artikel oder nicht. beides ist begründbar....
eBay AGB gelten nur zwischen VK und eBay und ebay und euch aber nicht zwischen euch und VK....
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07.06.2006, 20:58 #17
dann möge sich der VK doch mal erklären
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2006, 20:59 #18Original von Ticktacktom
Stefan, wie kommst du daruernd darauf, nitt zahlen zu müssen ? Unabhängig von den Ebay-Bedingungen ist doch ein KV zustandegekommen....???
dreist kommt weiterGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2006, 20:59 #19
Percy, vergiss einfach die Auktion, mehr ist's nicht wert!!!
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Gruß joo
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07.06.2006, 21:00 #20ehemaliges mitgliedGastOriginal von RufusMücke
hängt doch von euch ab, wollt ihr den artikel oder nicht. beides ist begründbar....
eBay AGB gelten nur zwischen VK und eBay und ebay und euch aber nicht zwischen euch und VK....
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