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Thema: ebay Problem

  1. #1
    Administrator Avatar von PCS
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    ebay Problem

    Seit vergangener Woche hat ebay ein neues Mitglied. Meine Freundin!

    Gleich die erste Auktion endete jetzt in einer Situation, die ich selbst noch nicht erlebt habe.

    Nachdem sie gestern einen Artikel ersteigert hat, kam heute diese Mail von ebay:

    Hallo ...

    dies ist ein Hinweis der eBay-Sicherheitsabteilung zu folgendem Artikel:

    Artikelnummer: ...
    Artikelbezeichnung: ...

    Unseren Unterlagen zufolge haben Sie auf den oben genannten Artikel geboten. Wir haben dieses Angebot vom eBay-Marktplatz entfernt, weil der Verkaeufer gegen die eBay-Grundsaetze verstossen hat.

    Wenn Sie auf den genannten Artikel geboten haben, wir diesen jedoch vor Ablauf der Auktion geloescht haben, kommt kein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkaeufer zustande, so dass sie den Artikel nicht erworben haben.

    Sollten Sie den angebotenen Artikel jedoch bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns geloescht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenueber dem Verkaeufer bestehen.

    Was hat das denn jetzt zu bedeuten? Den Artikel hat sie ja gestern schon ersteigert. Folglich muss sie ihn jetzt auch bezahlen. Oder nicht?

    Wie bekommt man heraus, was genau der Grundsatz war, gegen der Verkäufer verstoßen hat?

    Leider ist die Auktion ja nun gelöscht, weswegen man sie nun auch nicht
    mehr zur Beweissicherung speichern kann.....

    Wer hat Erfahrung mit dieser Situation? Was sollte man machen?
    Gruß Percy



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  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    nicht zahlen und arschlecken
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
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    Forget it !

    Rechtlich ist natürlich ein KV zustandegekommen, wenn sie den Artikel gesteigert hat und die Auktion beendet war. Habt ihr keinerlei Daten vom Verkäufer ?????

  4. #4
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Arschlecken würde ich lassen, ansonsten hat Insoman mal wieder recht. Du kannst nämlich nicht mehr bewerten und hast auch sonst nix in der Hand.
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    der KV dürfte doch wohl anfechtbar sein
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  6. #6
    yep, nicht zahlen...

  7. #7
    Geprüftes Mitglied Avatar von PVH
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    RE: ebay Problem

    Wennd er Kaufvertrag besteht bestehen grunsätlich die Pflichten zur Leistung und Gegenleistung.
    Da sie schon gekauft hatte bevor das ganze geslöcht wurde besteht IMHO erstmal ein gültiger Kaufvertrag.

    Das heißt Deine Freundin müsste eigentlich bezahlen, da sich der VK sonst an Ebay wenden kann wegen nicht erfolgter Zahlung ... und schon haste einen Malus bei Ebay...

    Aber im Ernst: Was sagt der VK dazu? Ich würde erstmal den VK mit der E-Mail konfrontieren (vor Überweisung, so sinngemäß: ... habe folgende Mail bekommen, was sagen Sie dazu?!?).

    Mal sehen was dann geschieht!
    "Der größte Erfolg des Zeitgeistes: Alle haben Uhren - niemand hat Zeit!" - Ernst Ferstl

    Greets Marc


  8. #8
    Administrator Avatar von PCS
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    Der Verkäufer ist noch bei ebay und verkauft auch noch Artikel. Nur eben
    ihrer ist nachträglich gelöscht worden.
    Gruß Percy



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  9. #9
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von Insoman
    nicht zahlen und arschlecken
    Schön formuliert

    Ist aber nicht so einfach, denke ich ... bei mir wurde beispielsweise eine Auktion nach einiger Zeit gelöscht, da ich ein Buch über Rolex in die Kategorie "Rolex" eingestellt habe und die Ebay-Grundsätze besagen, daß in dieser Kategorie nur Artikel eingestellt werden dürfen, die von der Firma "Rolex" selbst stammen ... LOL ... mein Hinweis auf andere AArtikel wurde freundlich aber bestimmt ignoriert

    Ohne die spezifischen Umstände zu kennen,ist hier ein Rat wirklich schwierig
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Dann wendet euch direkt an den VK wegen des artikels und wickelt die Geschichte ohne Ebay ab.

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    unter Hinweis auf die Löschung des Artikels nicht zahlen bzw. vom Vertrag zurüc´ktreten.

    Ist dr VK ein gewerblicher ?

    dann besteht doch eh ein 2 wöchiges rückgaberecht, warum also der Mist ?
    Gruß
    Stefan


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  12. #12
    Administrator Avatar von PCS
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    Daher nochmal die Frage: wo bekommen wir zuverlääsig raus, weswegen
    der Artikel gelöscht wurde....
    Gruß Percy



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  13. #13
    Administrator Avatar von PCS
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    Themenstarter
    Original von Insoman
    unter Hinweis auf die Löschung des Artikels nicht zahlen bzw. vom Vertrag zurüc´ktreten.

    Ist dr VK ein gewerblicher ?

    dann besteht doch eh ein 2 wöchiges rückgaberecht, warum also der Mist ?
    privat
    Gruß Percy



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  14. #14
    Yacht-Master Avatar von Redsub
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    Vielleicht vom Verkäufer selbst!?

    Gruß

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Stefan, wie kommst du daruernd darauf, nitt zahlen zu müssen ? Unabhängig von den Ebay-Bedingungen ist doch ein KV zustandegekommen....???

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    hängt doch von euch ab, wollt ihr den artikel oder nicht. beides ist begründbar....

    eBay AGB gelten nur zwischen VK und eBay und ebay und euch aber nicht zwischen euch und VK....

  17. #17
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    dann möge sich der VK doch mal erklären
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Original von Ticktacktom
    Stefan, wie kommst du daruernd darauf, nitt zahlen zu müssen ? Unabhängig von den Ebay-Bedingungen ist doch ein KV zustandegekommen....???


    dreist kommt weiter
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Percy, vergiss einfach die Auktion, mehr ist's nicht wert!!!
    .
    Gruß joo
    .


  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von RufusMücke
    hängt doch von euch ab, wollt ihr den artikel oder nicht. beides ist begründbar....

    eBay AGB gelten nur zwischen VK und eBay und ebay und euch aber nicht zwischen euch und VK....
    Danke Kollege, genau so siehts rechtlich aus .......

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