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  1. #1
    GMT-Master Avatar von pauki
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    Falscher Preis am Ständer im Schaufenster

    Hallo Yunx!

    Ich habe eine konkrete Frage an die Juristen unter Euch. Angenommen ich sehe in einem Schaufenster eine Uhr mit einem Preisschild direkt am Ständer (welches in diesem Falle aber den falschen, weil um einiges zu niedrigen Preis anzeigt) habe ich da rein rechtlich Chancen diese Uhr auch zum angegebenen Preis zu bekommen? Habe mal davon gehört das dem so sei, bin mir aber nicht sicher...

    Was passiert also, wenn ich in den Laden reinspaziere, auf naiven Voll Laien mache und sage, ich möchte diese schöne Uhr kaufen, ja die linke da die um 3500,- Euro (lt . Preisschild ). ....

    Bin gespannt auf Euro Antworten

    LG Pauki


    PS: Oder soll ich die ganz treuherzig auf den Fehler aufmerksam machen
    Der Klügere gibt nach. Eine traurige Wahrheit. Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…

  2. #2

    RE: Falscher Preis am Ständer im Schaufenster

    Als nicht Jurist sage ich mal - Du bekommst sie nicht zum günstigen Preis.

    Fehler passieren..
    Gruß René

  3. #3
    ehemaliges mitglied
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    Hatten eir schon mal, wurde damals abschläig beschieden, davon mal ab, das ich ein solches Verhalten echt unwürdig finde.......wo Menschen sind-passieren Fehler.

  4. #4
    Administrator Avatar von PCS
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    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  5. #5
    Freccione
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    RE: Falscher Preis am Ständer im Schaufenster

    In der Schweiz bekommst Du die Uhr zu diesem Preis aber Du stehst in der Beweislast. Ausgenommen, es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler, wenn zum Beispiel eine Null fehlt.

  6. #6
    GMT-Master Avatar von pauki
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    ...das heisst in der Schweiz wär die schöne Date Just in Stahl Gold zum Preis einer Stahl GMT jetzt mein...

    Egal. Werd am Montag trotzdem zum Konzi stiefeln. Vielleicht ergibt sich

    trotzdem ein nettes Verkaufsgespräch. Und ein guter Preis für einen schwer enttäuschten Pauki, der die 4 Riesen in bar natürlich gleich mitgebracht hat

    LG Pauki
    Der Klügere gibt nach. Eine traurige Wahrheit. Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…

  7. #7
    ehemaliges mitglied
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    Original von PCS
    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    Ähm, sicher?

    Wenn ich mich nicht irre haben wir in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht und es gilt der Preis an der Ware.

    Bye

    Marko

  8. #8
    ehemaliges mitglied
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    Original von Reckel
    Original von PCS
    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    Ähm, sicher?

    Wenn ich mich nicht irre haben wir in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht und es gilt der Preis an der Ware.

    Bye

    Marko
    Es sei denn, eine offensichtliche Irrtum hat sich vorgetan Eine Daytona mit 789 EUR auszuzeichnen ist schon ziehmlich offensichtlich.

    Gr,
    István

  9. #9
    Administrator Avatar von PCS
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    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    Ähm, sicher?

    Wenn ich mich nicht irre haben wir in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht und es gilt der Preis an der Ware.

    Bye

    Marko
    Preisauszeichnungspflicht ja. Aber die Preise sind nicht verbindlich.
    Genauso wie in Werbebeilagen etc.
    Gruß Percy



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  10. #10
    hallo,

    nein, es ist definitiv so wie es percy geschrieben hat....

    der konzi muss sie dir nicht verkaufen

    viele grüße

    adrian

  11. #11
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    Ähm, sicher?

    Wenn ich mich nicht irre haben wir in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht und es gilt der Preis an der Ware.

    Bye

    Marko
    Zumindest in Österreich besteht ein Unterschied zwischen Schaufenster und Laden. Ich denke das ist in Deutschland auch so.

    Schaufenster ist immer nur eine Einladung zur Angebotslegung wie Percy das schon geschrieben hat. D.h. es fehlen sozusagen noch beide Seiten des Vertrages.
    Ladengeschäft ist dann schon was anderes - ABER selbst dort heisst es noch lange nicht, dass man die Ware auch bekommt - weil der Verkäufer muss einem NIX verkaufen, wenn er nicht will
    lg Michael


  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Angebote müssen so hinreichend bestimmt sein, dass ein einfaches "Ja" genügt, um den Vertrag zum entstehen zu bringen. Oft will eine Partei aber nicht in dieser Weise gebunden sein, sondern ein "unverbindliches Angebot" abgeben.

    Ein Beispiel ist ein Werbe-"Angebot" in der Zeitung. Würde es sich dabei um ein echtes Angebot handeln, könnte es theoretisch sein, dass eine große Zahl von Kunden leer ausgeht und dann Schadensersatz fordert.

    Solche "unverbindlichen Angebote" werden als invitatio ad offerendum bezeichnet, weil sie den Empfänger (lediglich) dazu auffordern sollen, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben.
    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
    (Der Spiegel 02.05.1983)
    Beste Grüße Manuel

  13. #13
    Preisauszeichnungen an Waren, die vom Anbieter/Verkäufer sind, sind in Deutschland verbindlich. Alle angegebene UVP sind variabel im Preis und zwar in der angeboten Leistung nach unten !!!

    Artikel die mit einem Preis ausgezeichnet sind, aber nur ein Beispiel zeigen, müssen den Zusatz "ab" tragen.

    Hier greift in Deutschland der Käuferschutz: und zwar in Irreführung und in der Täuschung.

    Ich denke ganz genau (auch im Wortlaut) müsste hier die Verbraucherzentrale weiter helfen.

    Aber da ich überzeugt bin, das wir hier im Forum alle mehr als ehrlich sind, würde ich kein Zirkus daraus machen, weil soviele Konzi´s habe ich im meinen Bereich nicht, und ich will bestimmt mal wieder was......

    Gruß an alle, und zum dritten Platz

  14. #14
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Aber es geht hier immer noch um das Schaufenster und ich bin mir sicher, dass auch in Deutschland zwischen Schaufenster und Laden unterschieden wird.
    lg Michael


  15. #15
    Administrator Avatar von PCS
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    Wird es. Wie gesagt, müsste jetzt mal nach Urteilen suchen. Gibt genug davon.
    Hab' ich aber heute keine Lust mehr.....
    Gruß Percy



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  16. #16
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Vielleicht nur eine kleine Anmerkung ... in diesem Zusammenhang wird immer und immer wieder die Preisauszeichnungspflicht als Argument herangezogen ... diese hat allerdings mit der Grundfragestellung unmittelbar weniger zu tun ...

    Die Preisauszeichnungspflicht gehört in den Bereich des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrechts) - wird sie verletzt, kann man diesen Sachverhalt zur Anzeige bringen und es können sich vor allem folgende Konsequenzen für den Unternehmer ergeben: Verwaltungsstrafen, Entzug der Gewerbeberechtigung

    Die Frage, zu welchem Preis ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, wenn ein Preis falsch angegeben wird, ist eine Frage des Privatrechts ... hier kommen die schon genannten Problemstellungen der invitatio ad offerendum sowie die Irrtumsregelungen zur Anwendung ... und hier kann man in jedem Einzelfall herrlich lange diskutieren ...

    Einen nicht unwesentlichen Anknüpfungspunkt zwischen öffentlichem und Privatrecht gibt es aber hier doch: ein Mitbewerber kann den falsch Auszeichnenden wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch nehmen ...

    PS: Diese Ausführungen gelten ob meiner Herkunft natürlich für Österreich ... wird aber in Deutschland wohl nicht viel anders sein
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  17. #17
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Percy hat recht, der Franchisi muß nicht verkaufen zu dem Preis.
    Beste Grüße, Tobias

    Wie würde Beth Dutton reagieren?

  18. #18
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von Donluigi
    Percy hat recht, der Franchisi muß nicht verkaufen zu dem Preis.

    Gruß Percy



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  19. #19
    Sea-Dweller Avatar von Treyders
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    bei b.... in hh, hat mal eine junge verkäuferin in meinem beisein eine gg sub mit einem preisschild der sub non date bestückt...
    an einen schnapper habe ich nicht gedacht...
    langfristig gesehen wäre das auch nicht sinnig...
    und immer daran denken...
    "ein guter beginnt dort... wo ein schlechter aufhört"...
    by... stephan...

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Abgesehen davon entscheide ich(als VK) selber an wen ich verkaufe und an wen nicht!!!

    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

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