Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Gesperrter User
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    Gibt Wempe auf Rolex 2 oder 3 Jahr Garantie ???

    Weiß da jemand Bescheid ?
    Früher als es nur ein Jahr Gewährleistung gab hat Wempe ein weiteres Jahr Garantie gegeben.

    Jetzt sind vom Gesetzgeber 2 Jahre vorgeschrieben.
    Gibt Wempe jetzt 3 Jahre Garantie ???

    Ab wann wäre das dann ? Ab Anfang 2002 mit den 2Jahren Gewährleistung des Gesetzgebers? Die Zeit läuft so schnell, ich weiß es gar nicht mehr genau !

  2. #2
    Administrator Avatar von PCS
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    2 Jahre vom Hersteller plus ein Jahr von Wempe.
    Neues Gewährleistungsrecht trat am 1.1.2002 in Kraft.
    Ob Wempe dann direkt das zusätzliche Jahr gewährte oder das erst zu
    einem späteren Zeitpunkt gemacht wurde, das weiß ich leider nicht.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Der Gesetzgeber sieht ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung vor...das ist ein Unterschied... )
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  4. #4
    Gesperrter User
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    Cool, dann hat mein TOG ,gekauft im Juni 2002 , ja noch bis Juni 2005 Garantie ! Die Uhr wurde bei Wempe gekauft

  5. #5
    Administrator Avatar von PCS
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    Wie gesagt, weder weiß ich, wann Wempe das mit den 3 Jahren
    eingeführt hat, noch kann ich sagen, ob Wempe nun das eine Jahr
    zusätzlich Garantie oder Gewährleistung übernimmt.
    Gruß Percy



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  6. #6
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    Gut , werde es dann sehen wenn ich das nun wirklich in Anspruch nehmen müßte...(*Klopf auf Holz das es nicht passiert*)

  7. #7
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Also ihr würfelt die Begriffe aber ganz schön durcheinander imho.
    Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Schuhe.

    Garantie ist freiwillig die kann auch 10 Jahre sein, und Gewährleistung ist per Gesetz verpflichtend - mittlerweile 2 Jahre wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt. D.h. in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht bestanden hat (was er in der Regel nicht kann)
    lg Michael


  8. #8
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    Danke für die Aufklärung :O

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    In Deutschland meine ich, dass es nach einem Jahr so ist...

  10. #10
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Nö das ist EU Recht.
    lg Michael


  11. #11
    Andreas
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    Original von THX_Ultra
    Also ihr würfelt die Begriffe aber ganz schön durcheinander imho.
    Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Schuhe.

    Garantie ist freiwillig die kann auch 10 Jahre sein, und Gewährleistung ist per Gesetz verpflichtend - mittlerweile 2 Jahre wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt. D.h. in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht bestanden hat (was er in der Regel nicht kann)
    So ist es, und nicht nur der Verkäufer sitzt mit im Boot der Gewährleistung, sondern auch der Hersteller der Ware.

    Und das aller Beste für den Endverbraucher ist, das er bei vielen renomierten Herstellern nicht mehr den Juwelier wie in diesem Falle die Fa. wempe braucht, um eine erweitete Garantie von 12 Monaten zu bekommen, sondern er oder sie bekommt meisten eine zusätzliche Herstellergarantie zu den 24 Monaten von 12 Monaten, macht 36 Monate Herstellergarantie, wenn der Kunde, der beim offiziellen Konzessionär die Ware erworben hat, sich mit der Uhr beim Hersteller regristieren läßt.
    Hat für den Kunden auch den Vorteil, das er vom Juwelier unabhängig ist...
    Macht Rolex aber nicht...z.B.: Rainer Brand bietet 36 Monate Herstellergarantie, wenn die Uhr bei einem offiziellen Konzessionär erworben wurde. Natürlich auf Neuware! So profitieren alle und das ist gut so.

    Eine Gute Zeit wünscht. . .

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Ds bedeutet aber auch, dass nah 6 Monaten der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf bestand...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  13. #13
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Ja aber das ist nicht so wichtig wie es jetz klingt - normalerweise gibt es da keine Probleme. Vor der Gesetzesänderung war es ja auch nicht so - dh. da gab es keine Beweislastumkehr und man konnte trotzdem seine Gewährleistungsansprüche in den meisten Fällen geltend machen.
    Jetzt hat man als Konsument den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten im Prinzip gar nicht mehr gefragt wird, bzw. wirklich keine Unanehmlichkeiten entstehen bis man die Ware ausgetauscht, bzw. verbessert bekommen hat.

    Wie gesagt nochmal - Bitte unbedingt zwischen Gewährleistung und GARANTIE unterscheiden - das eine hat mit dem anderen NIX zu tun!!
    lg Michael


  14. #14
    Andreas
    Gast
    Original von THX_Ultra
    Ja aber das ist nicht so wichtig wie es jetz klingt - normalerweise gibt es da keine Probleme. Vor der Gesetzesänderung war es ja auch nicht so - dh. da gab es keine Beweislastumkehr und man konnte trotzdem seine Gewährleistungsansprüche in den meisten Fällen geltend machen.
    Jetzt hat man als Konsument den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten im Prinzip gar nicht mehr gefragt wird, bzw. wirklich keine Unanehmlichkeiten entstehen bis man die Ware ausgetauscht, bzw. verbessert bekommen hat.

    Wie gesagt nochmal - Bitte unbedingt zwischen Gewährleistung und GARANTIE unterscheiden - das eine hat mit dem anderen NIX zu tun!!
    Wieder richtig, nur hat der Verkäufer nun auch nach 6 Monaten die Möglichkeit die ganz unverschämten Kunden des Feldes zu verweisen, die früher so taten, als müsse die Gewährleistung für ihre "Dummheit" das sie den Defekt selbstverschuldet haben, auch greifen.

    Hat schon für beide Seiten Vorteile und so macht der Service auch in der Praxis wieder Freude, wenn beide Parteien wissend miteinander umgehen und zur Problemlösung freundlich aufeinander zu gehen.

    Eine Gute Zeit wünscht...

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Da stimme ich Dir zu Andreas....

    Es gibt immer zwei Seiten bei Geschäften...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  16. #16
    Day-Date Avatar von Butch
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    Gibt Wempe jetzt 3 Jahre Garantie ???
    Daytona MOP:
    Ich habe erst vor wenigen Tagen mit den Wempes aus D'dorf und Köln "verhandelt."
    Auf die Frage nach Barzahlungsrabatten wurde mir folgendes eröffnet: "Wir geben generell keinen Rabatte (die Rede war von einer SubDate) ! Dafür erhalten Sie von uns auf die Herstellergarantie 1 zustätzliches Jahr Haus-Garantie, gratis!"
    -
    Diese Auskunft gilt unisono für beide Filialen.
    -
    So, jetzt bitte wieder diejenigen, die mal locker so 10-12 Punkte "raushauen."
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  17. #17
    Andreas
    Gast
    Original von Butch
    Gibt Wempe jetzt 3 Jahre Garantie ???
    Daytona MOP:
    Ich habe erst vor wenigen Tagen mit den Wempes aus D'dorf und Köln "verhandelt."
    Auf die Frage nach Barzahlungsrabatten wurde mir folgendes eröffnet: "Wir geben generell keinen Rabatte (die Rede war von einer SubDate) ! Dafür erhalten Sie von uns auf die Herstellergarantie 1 zustätzliches Jahr Haus-Garantie, gratis!"
    -
    Diese Auskunft gilt unisono für beide Filialen.
    -
    So, jetzt bitte wieder diejenigen, die mal locker so 10-12 Punkte "raushauen."
    Mal ausgehend davon, das es nicht die Regel ist bei Rolex Konzessionären mal eben 10-12 Punkte locker, flockig als Rabatt zu erhalten (ist auch viel Gebalze von einigen dabei), so sollte es aber auch nicht die Regel sein, auch nicht bei wempe, das ein Juwelier dem Kunden erklärt, das anstatt der Rabatte, bei ihnen dafür eine zusätzliche Garantie von 12 Monaten dem Kunden "geschenkt" wird.
    So schlecht sind die Rolexprodukte nicht, das sie diese zusätzliche Mildegabe von wempe brauchen und andererseits, sollten sie dann die Garantiebedingungen dir zeigen, ob du überhaupt und vor allem zu welchen Bedingungen du in den Genuss der plus 12 Monate Garantieleistung kommst.(Besser sind nämlich verlängerte Herstellergarantien)

    Wenn du den Verkäufer so höfflich in die Ecke gestellt hast, also nicht in die Enge getrieben hast, dann klappt das auch mit den Prozenten, nur wieviel er dir gibt, wenn überhaupt, dafür gibt es keine Garantie.
    Frag ihn doch mal, ob die Uhren so schlecht sind, das wempe schon freiwillig eine verlängerte Hausgarantie geben muss, als Verkaufsargument weil sie wie Blei liegen, oder ist der Herstellerservice so schlecht, dann sollten die Überlegungen wohl eher zu einem anderen Anbieter gehen...

    Kleiner Tipp. Bau dir einen Konzessionär in deiner Nähe auf, in dem du ihn mit dir geldverdienen lässt und auf lange Sicht, gibt es auch Punkte, wo beide mit leben können. Nur wempe ist denkbar ungeeignet für Kunden die halt mehr möchten als nur kaufen...denn diese Verkaufsargumentation entzieht sich jeder fachlichen Grundlage. So argumentieren dumme Verkäufer um eine Rabattierung zu umgehen. Man argumentiert nicht mit einer Service-Dreingabe. Denn man hat einen guten Service, der natürlich auch Geld kostet, das man mit dem Kunden verdienen möchte, damit dieser auch einen erstklassigen Service bekommt. Denn da sitzen Fachleute, die sich um seine Bedurfnisse kümmern und nicht wie ein jammernder Teenie mit seiner Zahnspange lispelnd. Wir geben keine Rabatte, dafür geben wir eine verlängerte Garantie....(die du eh nicht brauchst, weil die Produkte in Warheit so gut sind, das du dann doch lieber die Rabbatte gerne hättest ) Alles klar...

    Eine Gute Zeit wünscht. . .

  18. #18
    Day-Date Avatar von Butch
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    Sorry, Adreas, aber ich weiß jetzt nicht so recht, was Du mir damit sagen willst. Ich habe nur die Frage vom DaytonaMOP anhand meines, erst unlängst erlebten Verkaufsgespräch zu beantworten versucht.
    Die Parabel "keine Prozente->längere Garantie" war keine Forderung von mir, sondern die Antwort der Herrschaften auf meine Frage nach etwaigen Barzahlungsrabatten.
    Diese Frage gehört heute imho zu einer Selbstverständlichkeit zwischen Handelspartnern.
    Deine Schlüsse aus meinen Erlebnissen würde ich aber unterschreiben, insofern sehe ich keinen Widerspruch. Ich habe die Uhr nicht(!) bei Wempe gekauft!
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  19. #19
    Gesperrter User
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    Habe mal bei Wempe in D´dorf eine GMT-Master bestellt.
    Da sagte mir die Dame das bei der Ausliferung die Papiere der Uhr 2 jahre bei denen verbleiben müssen.
    So ein Quatsch. Die wollte einfach nur nicht das mit der Uhr spekuliert wird. Aber das wollte Rolex halt.
    Als ich die Uhr in Empfang nahm waren die Papiere dabei.
    Alsoluter Blödsinn !

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