Ich kenne leider auch nicht die rechtliche Lage.
Ich möchte lediglich erwähnen, dass ich in solch einer Situation prüfen würde, ob Deine Großmutter eine Kaution bezahlt hat, auf die der Vermieter Zugriff hat. Wenn er auf die 3 Monatsmieten von Euch besteht, dann würde ich dafür sorgen, dass die Wohnung von Euch benutzt werden darf, und er erst einmal nicht weitervermieten kann. Den Zugang zwecks Nachmietersuche würde ich ihm so schwierig wie möglich gestalten.
Aber vielleicht müsst ihr ja gar nicht zahlen. Das müsste auf jeden Fall ein Mietrechts-Anwalt prüfen. Evtl. hilft Euch der Mieterschutzbund. Das müsste für die ein Standardproblem darstellen.
Außerdem würde ich nicht versäumen den Vermieter auf sein äußerst pietätsloses Verhalten hinzuweisen.
Mein herzliches Beileid.
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
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28.09.2006, 20:22 #1
Mietzahlung im Todesfall??
Habe mal ne Frage:
Meine Großmutter ist in der Vergangenen Woche verstorben. Da ich und meine Schwester die Letzten Verwandten waren müssen wir uns nun um den ganzen Kramm kümmern. Meine Schwester wohnte in Ihrer nähe daher macht Sie den großteil bei den behördengängen etc. Der Vermieter meiner Großmutter hat sich nun bei meine Schwester gemeldet und gemeint das er sich "angeblich" erkundigt hat und er 3Monatsmieten verlangen kann weil ja die normale Kündigungsfrist bei Umzug etc. auch 3 Moante betragen würde.
Ist das Rechtens?? Immerhin ist das ja eine Situation die sich niemand ausgesucht hat ...........
Hoffe ihr könnt mir/uns Helfen........Grüße Dennis
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28.09.2006, 20:40 #2Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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28.09.2006, 20:55 #3
ich will jetzt nicht pietätlos sein, aber der vermieter deiner oma hat ja wohl damit auch kein problem.
wenn ihr zahlen müsst, dann würde ich die wohnung auch nutzen.
heisst mal ne party hier, oder da.
bekannte einladen und denen eine günstige übernachtungsmöglichkeit anbieten.
gibt auch in diversen foren leute, die eine wohnung für eine nacht suchen. :twisted: :twisted: :twisted:
da könnt ihr euren verlusst in grenzen halten.
schenken würde ich so jemanden nix!!!!"Gott gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden."
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28.09.2006, 21:02 #4
Mein Beileid,
der Vermieter deiner Oma hat recht.
Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.Martin
still time to change the road you're on
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28.09.2006, 21:07 #5Original von Mawal
Mein Beileid,
der Vermieter deiner Oma hat recht.
Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.
japp, so siehts aus.......Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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28.09.2006, 21:09 #6
also
" PARTY ON""Gott gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden."
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28.09.2006, 21:14 #7
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RE: Mietzahlung im Todesfall??
Auf der Arag Seite steht:
Düsseldorf, 01.04.2003 Nach dem Tod eines Familienmitglieds bleibt den Hinterbliebenen oft keine Zeit zur Trauer, denn Banken und Behörden kennen keine Pietätsfristen. Daher gilt es, diverse Fristen einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wohnte der Verstorbene zur Miete, muss der Vermieter über den Todesfall informiert werden, denn das Mietverhältnis wird nicht automatisch durch den Tod beendet. Ehegatten oder andere Familienangehörige und Lebensgefährten, mit denen ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde, haben die Möglichkeit in das Mietverhältnis einzutreten, dann wird der Vertrag einfach weitergeführt. Allerdings informieren ARAG Experten, dass der Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen kann, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Wird das Mietverhältnis nach dem Tod mit dem Erben fortgesetzt, weil keine Person eintritt und der Mietvertrag auch nicht mit einem Mitmieter weitergeführt wird, besteht auf beiden Seiten das Recht zur vorzeitigen Kündigung, nämlich innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hinterbliebene nicht vergessen sollten, die Telefongesellschaft, den Stromversorger und die GEZ über den Todesfall zu informieren. Wohnte der Verstorbene in einem Alten- oder Pflegeheim, die oft lange Wartelisten führen, sind die Zimmer in der Regel bis zum Monatsende zu räumen, selbst wenn die Erben bereit sind, noch einen weiteren Monat zu zahlen.
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28.09.2006, 21:20 #8ehemaliges mitgliedGast
§ 564 BGB
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
i.ü. mein herzliches Beileid. Wäre froh, wenn ich meine Großeltern noch hätte...
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28.09.2006, 21:23 #9
Danke für die Infos und die Beileidsbekundungen ....... wissen dann ja nun bescheid........ ist das erstemal das ich mich um sowas kümmern muss
Grüße Dennis
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28.09.2006, 21:24 #10ehemaliges mitgliedGastOriginal von SUB99
Danke für die Infos und die Beileidsbekundungen ....... wissen dann ja nun bescheid........ ist das erstemal das ich mich um sowas kümmern muss
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29.09.2006, 08:31 #11
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Warum soll der Vermieter immer leer ausgehen und dann mit "Partys" terrorisiert werden. Gehts noch ?
Deswegen gibts das Gesetz
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29.09.2006, 08:42 #12KaiBGastOriginal von honi
Warum soll der Vermieter immer leer ausgehen und dann mit "Partys" terrorisiert werden. Gehts noch ?
Deswegen gibts das Gesetz
Einfach fair bleiben - Mieter haben eh schon mehr Rechte als Vermieter.
Keks
Vielleicht schaffst Du es auch mal Vermieter zu werden - wünsche Dir dann keine Mieter mit Deiner jetzigen Einstellung.
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29.09.2006, 08:47 #13
Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.
Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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29.09.2006, 08:49 #14
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Original von OrangeHand
. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.
Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.
Genau: nettes Gespräch hilft immmer. Gesetzlich ist was anderes geregelt und die Erben haben überhaupt nix am Hals, den sie erben ja die Kaution.
Und es ist eben nicht so, dass man ausräumt, renoviert, die Schlüssel in den Briefkasten wirft und dann endet das Mietverhältnis. Oder noch besser wir lassen das Mieverhältnis gleich mit dem Todestag enden, und der Vermieter übernimmt die Ausräumung
Mietraumüberlassung ist ein Geschäft wie Currywurstverkaufen nur stessiger, und keine Wohlfahrtspflege
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29.09.2006, 08:50 #15KaiBGastOriginal von OrangeHand
Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.
Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.
Wenn man mit ihm spricht, ist er im Regelfall bereit die Wohnung vorzeitig an einen vernünftigen Nachmieter zu vermieten.
So handhabe ich es bei Mieterwechsel - nicht nur im Todesfall.
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29.09.2006, 08:51 #16
Bis das alles geregelt, aufgelöst, renoviert und geklärt ist, vergeht aber ohnehin einige Zeit. Die 3 Monate sind schneller rum, als man denkt.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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29.09.2006, 08:57 #17
vieleicht lässt der Vm mit sich reden wenn ein nachmieter vorhanden ist.
ausserdem muss die wohnung noch aufgelöst werden,dauert ja auch ne weileGruss michael
last 6
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29.09.2006, 09:09 #18KaiBGastOriginal von niksnutz
vieleicht lässt der Vm mit sich reden wenn ein nachmieter vorhanden ist.
ausserdem muss die wohnung noch aufgelöst werden,dauert ja auch ne weile
Wie bereits geschrieben, lässt jeder vernünfitge Vermieter mit sich reden. Das er, auch im Todesfall, nicht gleich auf sein Recht und auf ihm zustehende Mietzahlungen verzichtet ist klar.
Den Hinterbliebenen entsteht in der Regel kein finanzieller Schaden, da sie schliesslich aus der Erbschaft die Mietzahlungen leisten können, evtl. gibt es auch noch eine hinterlegte Kaution.
Wenn ein Vermieter einen Todesfall hat, sucht er sofort einen Nachmieter. Ist dieser gefunden, kann das alte Mietverhältnis vorzeitig beendet werden. Dem Vermieter ist ja auch daran gelegen einen vernünftigen Nachmieter zu bekommen.
Warum sollte er einem vernünftigen Nachmieter den vorzeitigen Einzug verwehren, wenn er Gefahr läuft, nach Ablauf der drei Monate Leerstand zu haben, weil er dann keinen geeigneten Nachmieter findet.
Redet miteinander - keiner pocht auf sein Recht!
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29.09.2006, 10:35 #19
Moin Moin,
wenn der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist und sich aus der Erbschaft kein Überschuß ergbtund nur Arbeit und Ärger, kann man auch noch an die Erbausschlagung denken - ist nicht nett, aber dann liegt der Ärger beim Vermieter, was dieser auch weiß....es ist also ein Verhandlungsargument.
Sorry liebe Vermieter unter Euch, aber es gibt leider Vermieter, denen man so ohne Skrupel begegnen kann/muß...
Gruß und schönes Wochenende
Janmy worst day on the golf course still beats my best day in the office
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29.09.2006, 10:37 #20KaiBGastOriginal von grappaspeziale
Moin Moin,
wenn der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist und sich aus der Erbschaft kein Überschuß ergbtund nur Arbeit und Ärger, kann man auch noch an die Erbausschlagung denken - ist nicht nett, aber dann liegt der Ärger beim Vermieter, was dieser auch weiß....es ist also ein Verhandlungsargument.
Sorry liebe Vermieter unter Euch, aber es gibt leider Vermieter, denen man so ohne Skrupel begegnen kann/muß...
Gruß und schönes Wochenende
Jan
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