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  1. #21
    Gesperrter User
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    Original von andreaseck
    Hallo

    Ich wäre mir auch nicht sicher, ob ich nicht von zwei Versicherungen
    Geld bekommen darf, wenn ich in beide einbezahlt habe.

    Wenn ich z.B. drei Lebensversicherungen abgeschlossen habe, und mir
    etwas passiert, bekommt meine Familie doch auch von allen drei Versicherungen das Geld ausbezahlt. Oder etwa nicht?

    Oder wie ist es mit einer Berugsunfähigkeitsversicherung.
    Ich kann doch eine bei der Allianz und einer bei der HUK abschliessen.
    Wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr arbeiten kann, müssen
    doch beide zahlen. Die Beiträge habe ich ja in beide Versicherungen
    auch einbezahlt. Da kann ja wohl schlecht eine Versicherung sagen,
    dass sie nicht zahlen will.

    Gruß
    Andreas

    In den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung steht dann aber auch nicht das nur reguliert wird, wenn kein anderer Gezahlt hat oder zur Zahlung verpflichtet ist. Es kommt immer auf die Bedingungen im Vertrag an, das ist der Grund warum Zusatzversicherungen z.B. von Kreditkarten nichts bringen.

  2. #22
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Meine Antwort bezog sich auf die Frage, also Krankheitskostenversicherung, und gilt entsprechend für alle Formen der Schadenversicherung.

    Original von ******
    JA, das sind ja auch Summenversicherungen(verinbarte Summen) und keine Schadenversicherungen(Schadenhöhe)....
    Danke Björn, dieser elementare Unterschied ist wohl den meisten hier nicht bekannt.

    Natürlich kann man bei mehreren Versicherern z.B. Krankenhaustagegeldpolicen über jeweils 100 Euro (Summenversicherung) abschließen. Es müssen die Versicherer dann im Versicherungsfall (hier also stationärer Krankenhausaufenthalt, ggf nach einer Wartezeit von x Tagen, je nach Vereinbarung) auch alle leisten. Es sei denn, und dieser Grundsatz gilt immer, der Versicherungsfall wurde vorsätzlich herbeigeführt. Versicherungen abschließen, in die Kreissäge fassn und dann abkassieren geht also nicht.
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  3. #23
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Danke für die Tipps, es geht eigentlich um meinen Bruder.

    Der hatte zum Glück 2 Auslandskrankenversicherungen (keine Summenversicherung!)
    Eine davon wollte nicht zahlen und wir haben die Hilfe eines RA in Anspruch genommen. Erst danach haben wir entdeckt, dass noch ne 2. da war und auch diese dann angeschrieben.
    Die 2. Versicherung hat währenddessen bezahlt und zwar auf Basis einer Rechnungskopie! Die haben sogar gefragt, ob das Original eventuell bei einem anderen Versicherer ist...
    Jetzt hat der RA gesagt, dass er die Klage dennoch durchziehen will gegen die 1. Versicherung, die nix bezahlen will und dass es unerheblich wäre, ob eine andere bereits bezahlt hätte...

    Mir kam das Spanisch vor, der RA hatte da keine Bedenken und Versicherung Nr. 2 wusste, dass die Originalrechnung bei einer anderen Versicherung vorliegt. Und nu????
    Viele Grüße, Manuel

  4. #24
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Original von Moehf
    Und nu????
    Siehe §59 (1) VVG
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  5. #25
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Original von R.O. Lex
    Original von Moehf
    Und nu????
    Siehe §59 (1) VVG
    So einfach???
    Viele Grüße, Manuel

  6. #26
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Original von R.O. Lex
    Original von Moehf
    Und nu????
    Siehe §59 (1) VVG
    So einfach???
    Ja!
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  7. #27
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Und nu????
    Siehe §59 (1) VVG
    So einfach???
    Ja!
    ok
    Viele Grüße, Manuel

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Gerade bei der Urlaubskrankenverischerung hat schnell man meherer versicherungen:

    - Kreditkarte (vielleicht sogar mehrere)
    - Private Krankenversicherung
    - extra im Reisebuero abgeschlossen (inkl. Stornoversicherung)
    ...
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  9. #29
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Original von Gertschi
    Gerade bei der Urlaubskrankenverischerung hat schnell man meherer versicherungen:

    - Kreditkarte (vielleicht sogar mehrere)
    - Private Krankenversicherung
    - extra im Reisebuero abgeschlossen (inkl. Stornoversicherung)
    ...
    Eben, und da hier wirklich eine nicht bezahlt hat/will, muss ich doch beide anschreiben, oder?
    Viele Grüße, Manuel

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