Der Verkäufer versichert, das die komplette Uhr inkl. Werk, dem montierten Band sowie dem Zifferblatt zweifelsfrei und ohne Einschränkungen original von ROLEX gefertigt ist. (Ist doch klar-die Uhr wird ja als ROLEX-Uhr verkauft!)
Der Verkäufer versichert weiter, das die Uhr frei von jeglichen Zollabgaben ist und keine Steuern auf ihr lasten. (Das wären Rechte Dritter)
... befindet sich jedoch im uneingeschränkt funktionsfähigen Zustand. ("uneingeschränkt" ist ein großes Wort)
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Das alles würde ich weglassen!
Statt dessen würde ich noch ein paar Worte zur Garantie verlieren...?!
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Ergebnis 1 bis 8 von 8
Thema: Kaufvertrag
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31.07.2004, 11:12 #1
Kaufvertrag
Gehört das hier ins Off-topic ??? OK !!
Freunde, Römer, Juristen ...
die aktuellen Diskussionen drängen mich zu der Frage nach dem perfekten Kaufvertrag. Dieser sollte den Käufer höchstmöglich absichern, was kein Problem für den Verkäufer darstellen sollte, so er denn rechtmäßig handelt.
Nachfolgend mein Entwurf (bin übrigens kein Jurist) mit der höflichen Bitte um Euren fachkundigen Rat, sinnvolle wie notwendige Ergänzungen, etc.
KAUFVERTRAG
Vorname, Name:
Strasse, Nr.:
PLZ, Ort, Land:
Geboren am/ in:
Ausweis Nr./ Reisepass Nr.:
verkauft hiermit die nachfolgend beschriebene Herrenarmbanduhr der Marke
ROLEX
Modell:
Ref.-Nr.:
Serien-Nr.:
Werk: Rolex Kal.
an ...
Der Kaufpreis beträgt X EUR (in Worten: X Euro).
Der Verkäufer versichert, das die komplette Uhr inkl. Werk, dem montierten Band sowie dem Zifferblatt zweifelsfrei und ohne Einschränkungen original von ROLEX gefertigt ist.
Der Verkäufer versichert das die Uhr sein uneingeschränktes Eigentum ist und frei von Rechten Dritter.
Der Verkäufer versichert weiter, das die Uhr frei von jeglichen Zollabgaben ist und keine Steuern auf ihr lasten.
Die Uhr ist gebraucht, befindet sich jedoch im uneingeschränkt funktionsfähigen Zustand.
Der Verkäufer bestätigt, am heutigen Tage den vorbenannten Kaufpreis in bar erhalten zu halten. Der Verkäufer bestätigt den Übergang seines Eigentums an ...
Ort, Datum, UnterschriftDer Norden rockt ...
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31.07.2004, 11:17 #2Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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31.07.2004, 11:22 #3
So einen Mustervertrag, der hier am Ende der Diskussion herauskommt, könnte man doch auch in die zukünftige FAQ einbinden, oder?
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31.07.2004, 14:49 #4
"Der Verkäufer versichert, das die komplette Uhr inkl. Werk, dem montierten Band sowie dem Zifferblatt zweifelsfrei und ohne Einschränkungen original von ROLEX gefertigt ist."
Bei Vintages würde mir hier fehlen, daß aus obiger Formulierung nicht hervorgeht, ob auch Teile bereits ausgetauscht sein dürfen.Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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01.08.2004, 01:52 #5
RE: Kaufvertrag
Original von Olly
...
Der Verkäufer versichert, das die komplette Uhr inkl. Werk, dem montierten Band sowie dem Zifferblatt zweifelsfrei und ohne Einschränkungen original von ROLEX gefertigt ist.
...
imho wäre folgendes in eine Kaufvertag (Individual, nicht Formularvertag) wichtig:
Die Uhr ist gegenüber der Werksauslieferung unverändert,
bzw.
Die Uhr enthält folgende Original Rolex Austauschteile,
(hier z.B.: gemäß Servicerechnung)
bzw.
Die Uhr enthält folgende Austauschteile,
(hier z.B.: gemäß Uhrmacherrechnung)
bzw.
Die Uhr enthält folgend Umbauteile
(hier nicht passend zur Referenznummer)
Ich denke der Vertrag sollte bei jedem Kauf keinesfalls ein Mustervertrag/Formularvertrag sein, da man sich sonst stark in Richtung AGB's begibt..
Gruß joo
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01.08.2004, 02:01 #6
RE: Kaufvertrag
Original von joo
Die Uhr ist gegenüber der Werksauslieferung unverändert,
bzw.
Die Uhr enthält folgende Original Rolex Austauschteile,
(hier z.B.: gemäß Servicerechnung)
bzw.
Die Uhr enthält folgende Austauschteile,
(hier z.B.: gemäß Uhrmacherrechnung)
bzw.
Die Uhr enthält folgend Umbauteile
(hier nicht passend zur Referenznummer)
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01.08.2004, 11:58 #7
RE: Kaufvertrag
Original von joo
Ich denke der Vertrag sollte bei jedem Kauf keinesfalls ein Mustervertrag/Formularvertrag sein, da man sich sonst stark in Richtung AGB's begibt.
Original von Butch
Statt dessen würde ich noch ein paar Worte zur Garantie verlieren...?!Der Norden rockt ...
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01.08.2004, 13:15 #8
RE: Kaufvertrag
Ein nicht unternehmerisch handelnder Privatverkäufer kann vorgeben, die Ware unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu verkaufen. Zu beachten ist hierbei aber, dass ein solcher Gewährleistungsausschluss nur wirksam ist, wenn der Verkäufer bei der Produktbeschreibung richtige Angaben macht!
Und so würde ich es auch formulieren, es sei denn, das Produkt liegt noch im Gültigkeitsfeld einer Herstellergarantie.
Etwa so: "Die Ware wird privat, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, gemäß der vorliegenden Produktbeschreibung verkauft!"
.
Aber das kommt wirklich auf den Einzefall an und kann ggfls. auch anders formuliert werden..!Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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