Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
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14.12.2006, 13:04 #1
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Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Hallo,
muß/sollte ich als Privatperson eigentlich darauf achten, dass mir mein Konzi eine Rechnung mitgibt, wenn ich bei ihm eine Uhr gekauft habe?
Oder reicht auch eine Quittung?
Was wäre von Vorteil/Nachteil, wenn ich die Uhr später verkaufen möchte?
Oder ist das egal?
fragt
Markus
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14.12.2006, 13:24 #2
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RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
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14.12.2006, 13:30 #3
also eine rechnug ist wie der name schon sagt eine rechnug für etwas....
die sollte dann gezahlt werden udnd dafür bekommt man dann die quittung.
und gleichzeitig dient dieser nachweiss das man bezahlt hat und als eigentumsnachweiss was aber auch das zerti macht.
natürlich ist das ganze dann in zwanzig jahren oder älter ein schöner nachweiss für alles .
so würde ich das sehen.
also immer alles geben lassen was du kriegen kannst.
gruß
jürgen
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14.12.2006, 13:50 #4Original von neo507
also eine rechnug ist wie der name schon sagt eine rechnug für etwas....
die sollte dann gezahlt werden udnd dafür bekommt man dann die quittung.
und gleichzeitig dient dieser nachweiss das man bezahlt hat und als eigentumsnachweiss was aber auch das zerti macht.
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14.12.2006, 14:13 #5
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RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Der Kassenzettel / Kreditkartenbeleg langt doch, wozu noch ne Re schreiben lassen....
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14.12.2006, 14:26 #6
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Themenstarter
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
Das verstehe ich nicht?
all,
danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich
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14.12.2006, 15:25 #7ehemaliges mitgliedGast
Von einem seriösen Händler wirst Du eine ordentlich quittierte Rechnung erhalten.
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14.12.2006, 15:49 #8AndreasGast
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Original von Bergmann
Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
Das verstehe ich nicht?
all,
danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich
Der quittierte Kaufbetrag oder bescheinigte Rechnungsbetrag ist auch egal, da der UVP als Zeitwert mit auf dem Beleg steht. Welchen Preis du letztendlich dann im bescheinigten Rechnungbetrag oder Quittungbeleg letztendlich bezahlt hast ist auch schnuppe, da die Vericherer nicht von deinem Verhandlungsgeschick profitieren und der Wiederbeschaffungswert wohl meist über die Jahre höher ist, den sie ersetzen....
Aber das klärt dein Vers.-Makler alles für dich ab.....
Wenn du bei der Bank etwas als Sicherheit erbringen musst, hilft dir der Kaufbeleg nur als Eigentumsnachweis, der Zahlwert ist uninteressant. Ein Gutachten wird meist von Geldinstituten verlangt, ähnlich wie bei den Pfandleihen, wird ein Wert ermittelt, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Siehe Beleihungswert z.B.: bei Immobilien im Verhältnis zum Verkehrswert usw.......so wenig können Sicherheiten wert sein...
Wobei es bei Pfandhäusern noch etwas anders abläuft, da sie bei nicht Schuldbegleichung, die erziehlte Verkaufsgewinne der Pfandsache an der Eigentümer abführen müssen....anderes Thema...
Gruß Andreas
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14.12.2006, 16:21 #9
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Themenstarter
Interessant Andreas,
danke für die ausführliche Erklärung!
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14.12.2006, 16:49 #10
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Original von Andreas
....
Für die Frage in Bezug auf Versicherungen ist es egal ob du eine bescheinigte Rechnung oder eine Quittung vorlegst. Hauptsache du hast eines von Beiden.
.....Gruß Andreas
Gruß
AndreasGruß
Andreas
"Was ist ein Zyniker? Ein Mann, der den Preis von allem und den Wert von nichts kennt."
(Oscar Wilde, englischer Schriftsteller (1854 - 1900))
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14.12.2006, 17:07 #11
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Themenstarter
Gute Frage:
Muß man wieder zu einem Gutachter gehen?
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14.12.2006, 18:17 #12
Eine Quittung sollte man schon haben.
Im Versicherungsfall ist dann alles etwas einfacher.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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14.12.2006, 19:29 #13AndreasGastOriginal von Bergmann
Gute Frage:
Muß man wieder zu einem Gutachter gehen?
Eigentlich nicht, da ein Kaufvertrag über den Wechsel der Eigentumsverhältnisse ausreicht....und über den Preis gibt ja so ein Vertrag auch etwas her....
Nächste Frage: Was ist, wenn ich keinen Kaufvertrag habe ?
In Bezug auf die Versicherung, kann man ein gesamt Paket schnüren, also den zu versicherten Gesamtwert als Ganzes, als Summe X, nach oder auf Neuwert.
Die vom Privatmann erworbene Uhr steht vieleicht noch aktuell im Katalog, so hat man den momentane Neuwert. Der wird dann zugrunde gelegt bei Vertagsabschluß in der Versicherungssumme. Egal jetzt ob die Uhr günstiger war.....geht ja um Neuwert....kommt sie in 5 Jahren weg und wird noch gebaut, schaut man halt was sie kostet....oft erteilt der Hersteller auch dem Versicher Auskunft....
Aber ich denke mal, da gibbet hier fachkundigere Versicherungs Makler, die individuelle Pakete schnüren....insbesondere kennen die sich super aus mit Vertragsrecht und den Angeboten....
Gruß Andreas
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