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  1. #1
    Yacht-Master
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    17.02.2004
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    Rat bzgl. Bucht-Betrug mit Dupont Feuerzeug

    Hallo Leute,

    mir ist folgendes passiert:

    Ich wollte schon länger ein Dupont Feuerzeug. Zum Geburtstag hat mir meine Maus ein solches geschenkt.

    Genauer gesagt, sie hat ein solches ersteigert. Gewonnen hat sie mit 101,- Euro. (Ende der Aution 27.8.06, Verkäufer aus D, Versand nach A)

    Das Feuerzeug sieht sehr gut aus. Ist verarbeitet wie ein Original und kaum von einem echten (für Laien) zu unterscheiden.

    Letztens hatte ich ein Problem beim füllen. Also ab zum Konzi und dieser hat es mir sogar reparieren lassen (eine "Feuerzeug-Klinik"). Kosten ca. 70 Euro. Dafür bekomme ich von dieser "Klinik" sogar 6 Monate Garantie.
    Süffisant bemerkt er beim abholen aber, dass dieses aber ein Fake sei. (Peinlich ...)

    Der Autionstext im Wortlaut:

    Orig. DUPONT Feuerzeug Chinalack schwarz/rot
    NP ca. 600,00 - 800,00 €
    NEU
    Die Seriennummer ist auf der Unterseite eingeprägt - Laque de Chine). Jeder
    Händler wird Ihnen die Echtheit dieses Feuerzeugs bestätigen.
    Länge 6,2cm, Breite 3,6cm, Tiefe 1,1cm

    Zahlungshinweise des Verkäufers
    Sobald der Betrag auf mein Konto ist, schicke ich die Ware los. Privatauktion

    Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
    Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben

    Das es sich hier um einen Fake handelt wurde uns erst in den letzten Tagen bewusst. Klar das ich es nicht mehr verwenden möchte.


    Frage daher an die Juristen und User:

    • Was ist zu tun?
      Habe ich überhaupt eine Chance etwas zu erreichen?
      Oder ist es besser, dieses gut sichtbar im Arbeitszimmer zu positionieren als ewiges Mahnmal bei Ebxx nichts zu kaufen?


    Bin gespannt auf Eure Meinungen.

    Grüße,
    David
    Grüße, David

  2. #2
    Yacht-Master Suerlänner's Avatar
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    29.11.2006
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    Verbuche es als Erfahrung, grenzüberschreitet klagen, alleine der Aufwand ist es nicht wert.

    Nichst deto trotz würde ich den Verkäufer informieren und Ebay.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  3. #3
    Geprüftes Mitglied ibi's Avatar
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    18.02.2004
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    RE: Rat bzgl. Bucht-Betrug mit Dupont Feuerzeug

    würde es als lehrgeld abhaken!
    der ganze juristische aufwand lohnt nicht!
    auch shcon über 4 monate her, dat wird schwierig sein da was anzufechten!
    Gruß
    Ibi

  4. #4
    Gesperrter User
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    1.) wie willst du es beweisen?
    2.) fallst du gewinnst, hat er evtl. kein Geld mehr
    3.) Du kannst versuchen, Druck zu machen -- vielleicht lässt er sich drauf ein und gibt Geld zurück
    4.) Manche würden es wieder weiter versteigern -- ich persönlich rate dir davon aber ab
    5.) Glaube mir: Deine Zigaretten schmecken genauso -- egal ob mit original oder mit fake angezündet (und wenn Du es im Suff mal verlierst, dann sind wenigstens nur 100 statt ein paar Hundert hinüber)

  5. #5
    egal ob es sich nun lohnt oder nicht, ich würd ihm versuchen einen reinzuwürgen
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  6. #6
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  7. #7
    Administrator PCS's Avatar
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    Äh. Habe ich da was überlesen? Verweigert der VK denn die Rücknahme?
    Hast Du ihn mit Deiner Erfahrung überhaupt schon konfrontiert?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  8. #8

    RE: Rat bzgl. Bucht-Betrug mit Dupont Feuerzeug

    Zitat:
    Jeder Händler wird Ihnen die Echtheit dieses Feuerzeugs bestätigen.

    Dass Händler das oftmals nicht können - daran sollten wir uns gewöhnen. Im Zweifelsfall kann das nur der Hersteller...

    Mein Montblanc Rollerball wurde beim Konzi auch als echt beurteilt, worauf ich ihn gekauft habe. Später hat ihn der Hersteller nicht repariert - da Fake.
    Solche Sachen sollte man in der Bucht generell gar nicht mehr kaufen. Und wenn, dann nur von "Gewerblichen" - die kann man zur Not evtl. noch "hängen".

    Das Leben ist dazu da, Erfahrungen zu machen, die auch manchmal wehtun
    Viele Grüße - Markus

    Non possiamo dare più giorni alla nostra vita... ma più vita ai nostri giorni.


  9. #9
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    Hör auf mit dem Rauchen, ist gesünder.

  10. #10
    Ich würde sagen, wir lassen mal nen Anwalt antworten!!!

    Denn hier handelt es sich um eine Straftat
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  11. #11
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    Wenn Du den Verkäufer in Verdacht hast, dass er das gewerblich macht, kannst Du ihn prima per email ärgern.

    1. Mail ans zuständige Ordnungsamt. Die sollen mal prüfen, ob er sein Gewrbe auch angemeldet hat.

    2. Mail ans zuständige Finanzamt, ob er seine Einkünfte auch versteuert.

    3. Mail an den deutschen Zoll, da er ja grenzüberschreitend tätig war, liegt die Ermittlung wegen Verstosses gegen das Markenrecht bei denen.

    4. wie 3 , aber an den österreichischen Zoll

    5. Mail an seine zuständiige Staatsanwaltschaft.

    6. Mail an Dupont

    Geht alles ohne Anwalt und kostet nix. Sollte genügend öffentliches Interesse vorliegen, ermitteln die zuständigen Stellen ohne Dein weiteres Zutun.

    Ich habe das mal wg. gefälschten Bremsbelägen gemacht. Der VK hatte sehr viele davon in der Bucht verkauft. Monate später ist der Zoll bei mir aufgetaucht. Die hatten einen Ordner dabei, in dem alle ebayauktionen von ihm waren . Die haben die Beläge mitgenommen und haben die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Vk wurde zu einer 5stelligen Geldstrafe verurteilt.

    ready to win #dot2025

  12. #12
    ST DUPONT
    Niederlassung Deutschland in Köln
    Geschäftsführer Herve Sergent
    Tel.02234-9530050
    den interessiert so was

  13. #13
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    Danke für die AWs.

    Bin sowieso nur "Gelegenheits-Gesellschafts-Zigarillo- oder Zigarrenraucher". Also kein schmerzlicher Verlust da ich eh lieber Zündhölzer nehme. Bis gestern hatte ich ja noch wahnsinnige Angst vorm verlieren ...

    percy: Ich habe den VK noch nicht kontaktiert. Werden wir aber in den nächsten Tagen machen.

    Ich glaube nicht, dass er das gewerblich macht. Er hat wenige Bewertungen und verkauft allerlei. Wahrscheinlich hat er den Mist den er geschrieben hat sogar selbst geglaubt...

    Trotzdem werde ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises und der Reparaturkosten bestehen. Mal sehen ob es wirkt. Die Drohungen mit Zoll, Niederlassung und Co werde ich mal anmerken ... *freu*

    Die Beweisfrage ist sicher interessant. Er kann nach der Zeit ja alles mögliche behaupten. Und das ohne Zeugen zu beweisen ist kaum möglich.



    Zu klären wäre auch welcher Recht zur Anwendung kommt. Nach österreichischem Recht könnte ihn meine Maus bei unserem zuständigen Bezirksgericht klagen. Da kann er dann zur Verhandlung extra anreisen... Wäre lustig
    Grüße, David

  14. #14
    a) Originalität = zugesicherte Eigenschaft = rechtlich bindend

    b) die bewußte Offerte eines gefakten Artikels als Original verwirklicht den TB des Betrugs

  15. #15
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    Gewonnen mit 101,-- LP 800,--

    Sorry ,aber so DOOF kann doch wirklich nur ein ÖSI sein. Wer hier an ein echtes glaubt ist vom anderen Stern. :twisted: :twisted:

    Der Verkäufer hat bestimmt auch Daytonas im Angebot für 1000,-- Euro.

  16. #16
    also - ich würde ihm noch nicht drohen - finde ich dummm
    schreib ihm eine normale mail in der du ihm mitteilst was passiert ist und bitte ihn höflich um rücknahme -
    sollte er nicht antworten oder die rücknahme verweigern -dann ist es an
    der zeit ihm mit sanktionen zu drohen -selbstverständlich nur wenn dus dann auch durchziehst - ist aber ein erheblicher aufwand

    grüsse
    sam

  17. #17
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    und vielleicht hat der Vk auch die Möglichkeit, ein kleines Kommando zu schicken? es reicht ja normalerweise schon, wenn er eine kleine kostenlose CK "spendiert" --- wissen kann man es nie!

  18. #18
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    Was ist eine "kleine kostenlose CK"?
    Grüße, David

  19. #19
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    Original von MBA
    Was ist eine "kleine kostenlose CK"?
    na was wohl? --- eine "Car Kosmetik"
    der braucht nur Jemanden in Deiner Nähe kennen und ihnvorbeischicken, daß er Dir Deine Kiste schnell mal zusammendengelt

    und schnell hast Du Dir aus einem 100eu-Schaden einen 1000eu-Schaden eingehandelt

  20. #20
    Andreas
    Gast
    Original von MBA
    Danke für die AWs.

    Bin sowieso nur "Gelegenheits-Gesellschafts-Zigarillo- oder Zigarrenraucher". Also kein schmerzlicher Verlust da ich eh lieber Zündhölzer nehme. Bis gestern hatte ich ja noch wahnsinnige Angst vorm verlieren ...

    percy: Ich habe den VK noch nicht kontaktiert. Werden wir aber in den nächsten Tagen machen.

    Ich glaube nicht, dass er das gewerblich macht. Er hat wenige Bewertungen und verkauft allerlei. Wahrscheinlich hat er den Mist den er geschrieben hat sogar selbst geglaubt...

    Trotzdem werde ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises und der Reparaturkosten bestehen. Mal sehen ob es wirkt. Die Drohungen mit Zoll, Niederlassung und Co werde ich mal anmerken ... *freu*

    Die Beweisfrage ist sicher interessant. Er kann nach der Zeit ja alles mögliche behaupten. Und das ohne Zeugen zu beweisen ist kaum möglich.



    Zu klären wäre auch welcher Recht zur Anwendung kommt. Nach österreichischem Recht könnte ihn meine Maus bei unserem zuständigen Bezirksgericht klagen. Da kann er dann zur Verhandlung extra anreisen... Wäre lustig

    Klar.....insbesondere, das es auch in A einen Mindestreitwert gibt, so dass es u.U. erst garnicht zu Klagezulassung kommt, da Minderstreitwert.......nur kann das zur Folge haben, das er einen Anzeige gegen die Käuferin stellt......Verleumdung, Üblenachrede was weiß ich.....das hätte zumindest für dich den Vorteil, das du nach D erstmal alleine Reisen darfst, denn deine Freundin täte erstmal gut daran zu Hause zu bleiben, solange noch ein Verfahren gegen sie hier läuft.....

    Der Reparaturpreis dürfte höher gelegen haben als der Anschaffungspreis des Fakes und dem Händler ist vorzuwerfen, das er a) den Fake repariert hat und b) in die wieder ausgehändigt hat. Er hätte dies zur Anzeige bringen sollen, da du in A ein Produkt welches Nachgeahmt ist , illegal eingeführt hast.......ja das ist in Ösi verboten und Hayders Jünger schneiden einem dafür die Eier ab........aber zu deiner Beruhigung,dann hätte er allerdings belegen müssen, das du ihm einen Fake zur Reparatur gebracht hast......ergo würde ich mal im eigenen Ländle klagen, ob der dolle Händler dir nicht einen Fake zurüchgegeben hast und der Internethändler dir in der Tat aus Unwissenheit ein echtes Feuerzeug günstig verkauft hat......dann bleiben die Eier auch dran....


    Viel Freude noch.....Gruß Andreas


    PS, kauf ihr und dir ein echtes Feuerzeug der Marke und von dem Rest des Geldes, welches du gerade dem schlechtem Geld noch hinterher werfen möchtest, machst du mal richtig Urlaub, an der schönen Ostseeküste.....Usedom beruhigt und Rügen ebenso....der Darßt ist schön....

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