Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Yacht-Master Avatar von benjik
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    Darf ein Uhrenhändler so etwas?

    Ich habe kein Ahnung ùè ein normaler Uhrenhändler das sarf oder nur Rolex SA ?


    An diesem Tisch wird nicht gelogen!

    Beste, Ben

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: Darf ein Uhrenhändler so etwas?

    darf ein Member so viele Tippfehler machen.... klares nein! :twisted:



    Darf ein Uhrenhändler eine Expertise schreiben? Klares Ja
    Martin

    still time to change the road you're on

  3. #3
    Administrator Avatar von PCS
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    Gab's 1978 schon das 3035er Kaliber und die Ref. 16013?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  4. #4
    Jep, Percy. Das könnte es da schon gegeben haben.
    Muss dann aber eine der ersten gewesen sein.
    Gruß, Hannes


  5. #5
    Gesperrter User
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    Warum sollte er das nicht dürfen!?

  6. #6
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Jeder darf es, auch du oder ich.

    Die Frage ist, ob und wie es anerkannt wird.

    Original von uhrmacher
    Es gibt verschiedene Arten von Sachverständiger

    1. Sachverständiger bzw. „Freier Sachverständiger“
    Es handelt sich um selbsternannte Sachverständige.
    Diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.
    D.h.jeder darf sich so nennen !

    3. Anerkannter Sachverständige
    Dies sind Sachverständige die von Bundes oder Landesbehörden einzelne Aufgabenbereiche übertragen bekommen, z.B.TÜV.

    4. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
    Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt.
    Der Missbrauch dieses Titels ist strafrechtlich geschützt nach §123aStGB (Strafgesetzbuch

    Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewährleistet neben überdurchschnittlichen Fachwissen und fachlicher Kompetenz auch eine gute Rechtssicherheit. Gutachten von freien Sachverständigen werden von Gerichten, Versicherungen oder Behörden oft nicht akzeptiert.

    ready to win #dot2025

  7. #7
    Daytona
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    Ein Uhrmacher, der nicht mal Kaliber richtig schreiben kann... traurig traurig.
    Viele Grüße,
    Eiko.

  8. #8
    Gesperrter User
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    RE: Darf ein Uhrenhändler so etwas?

    Schön das hier private Briefe gepostet werden :-)) Oder bist Du der Staatsanwalt?

  9. #9
    Deepsea Avatar von Le Rolexier
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    RE: Darf ein Uhrenhändler so etwas?

    Ein Kfz-Sachverständiger, darf doch auch verschiedene Marken begutachten.
    ...was mein Arm aushält, hält auch meine Rolex aus.
    Gruß, Gunnar


  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von Ingo.L
    Jeder darf es, auch du oder ich.

    Die Frage ist, ob und wie es anerkannt wird.

    Original von uhrmacher
    Es gibt verschiedene Arten von Sachverständiger

    1. Sachverständiger bzw. „Freier Sachverständiger“
    Es handelt sich um selbsternannte Sachverständige.
    Diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.
    D.h.jeder darf sich so nennen !
    ...
    Richtig, aber mit der Einschränkung, dass sich Sachverständiger nur jemand nennen darf der über besondere und überdurchschnittliche Fachkenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet verfügt, diese nachweisen kann und im (juristischen) Zweifelsfall auch muss.

    Vom wahllosen Gebrauch des Begriffs "Sachverständiger" wird deshalb wohl auch jeder einigermaßen kompetente Rechtsanwalt abraten.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Also für Uhren hat man in Deutsachland das Problem, dass es z.B. nur 4 IHK Sachverständige in der gesamten Republik gibt. Keinen davon in Hamburg oder Norddeutschland.

    Grundsätzlich würde ich das selber nur von einem Rolex-Konzi machen lassen, dummerweise steht aber auf dessen Briefbogen in aller Regel nix von Rolex...

    Bye

    Marko

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Ingo, wo ist das "2."?
    Grüße
    Elmar

    Plexi ist sexy
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  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von elmar2001
    Ingo, wo ist das "2."?
    die Fehlende Zahl, die Frage ist aber

  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von elmar2001
    Ingo, wo ist das "2."?
    Hat der uhrmacher bestimmt in der Schublade vergessen.

    Ich habs so wie er's geschrieben hat kopiert

    ready to win #dot2025

  15. #15
    Gesperrter User
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    Solange ich "2." nicht im Uhrwerk vergessen habe, ist es halb so wild !

    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Uhrmacherhandwerk werden von den Handwerkskammern bestellt.
    Mein Bestellungsbehörde ist die HWK Aachen.
    Aber egal ob IHK oder HWK, viele von uns gibt es nicht !

    Mehr Infos zu diesem Thema gibt es unter www.uhrengutachter.de

    Gruß Uli

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Natürlich darf er, solange er bei seinen Angaben den Pflichten eines belehrten Zeugen entsprechend, wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Nach reinem Wissen und Gewissen sozusagen.

    Die Frage ist -wie schon angeklungen- inwieweit das Ganze gerichtsverwertbar bleibt, wenn eine etwaige Verteidigung diese "Gutachten" aufgrund mangelnder Kompetenz anzweifelt.

  17. #17
    Yacht-Master Avatar von benjik
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    Themenstarter

    RE: Darf ein Uhrenhändler so etwas?

    Der Brief ist öffentlich einsehbar auf zoll.de
    An diesem Tisch wird nicht gelogen!

    Beste, Ben

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