Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt.
Viel wichtiger ist ob Du nachweisen kannst, dass Du gekündigt hast (Einlieferungsbeleg des Einschreibens oder Faxübermittlungsbericht).
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Thema: Abo Kündigung
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05.10.2007, 17:57 #1
- Registriert seit
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Abo Kündigung
Hallo,
im Januar dieses Jahres habe ich schriftlich ein Abo einer Zeitschrift gekündigt. Jetzt vor kurzem kam eine Rechnung in haus geflattert für ein weiteres Jahr!
Ich hab dann eine nette eMail geschrieben das ich bereits im Januar gekündigt habe und sie dies bitte prüfen sollen.
Ich wurde daraufhin gefragt ob ich denn eine Bestätigung für die Kündigung vorlegen könne, denn ihnen wäre meine Kündigung nicht bekannt!
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal ob ich eine solche Bestätigung bekommen habe, da es ja schon ein weilchen her ist!
Wie sieht das jetzt aus, muss ich nun die Rechnung für ein weiteres Jahr bezahlen?
MFG
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05.10.2007, 17:59 #2ehemaliges mitglied 9711Gast
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05.10.2007, 18:01 #3Original von owenkel
Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt.
Viel wichtiger ist ob Du nachweisen kannst, dass Du gekündigt hast (Einlieferungsbeleg des Einschreibens oder Faxübermittlungsbericht).
Wenn Du nix hast womit Du belegen kannst, das Du tatsächlich fristgerecht gekündig hast, sieht´s schlecht aus!Gruß Konstantin
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05.10.2007, 18:39 #4
Kündigung dort eingegangen oder nicht - sag ihnen, dass sie die Zeitschrift nicht verschicken sollen und dass Du die Rechnung nicht bezahlen wirst. Wegen 50,- werden die Dich nicht verklagen.
N.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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