Soviel Ärger und Magenschmerzen wegen 120 Euro ?
Die 120 Euro bezahlen, und für den Nachbarn ein paar Lebensprognosen etc. im Internet abschliessen. Dann kann er seinen Anwalt sinnvoll einsetzen und alle sind zufrieden. (Einfach mal nach Internet-Betrug googeln). Da gibts dann Anregungen. Und dazu gibt es das gute Gefühl, die Gerichte entlastet zu haben.
Gruss
Oliver
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15.11.2007, 19:38 #1
Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ich kenn jemanden, der hat riesen Trottel als Nachbarn.
Diese haben selbst einen Brief geschrieben und bei meinen Bekannten eingeworfen, mit der Ansage, dass eine kleine Hecke auf 1,80 gekürzt werden müsse mit einer Frist von 14 Tagen.
Rechtlich ist es so, dass die Hecken wohl nur 1,80 hoch sein müssten nach § 12 Nachbarschaftsschutzgesetz.
Nach der Frist, kam nun ein Brief von einem Anwalt, der wohl sonst nicht viel zu tun hat, mit der Aufforderung, die Hecke zu schneiden und Kosten in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Streitwert 750 Euro.
Nach dem Brief wurde die Hecke sofort gekürzt. Die Hecke, so ein Tuja Ding, war auch nur an den Spitzen zu hoch, der dichte Teil sicher unter 1,80...
Nun die kurze Frage...
Wie dreht man es, die RA-Kosten nicht zu bezahlen?
Es geht hier nicht ums Geld sondern um die Erniedrigung mit der Zahlung, da meine Bekannten nix getan haben, außer sich nicht täglich um die an den Spitzen vielleicht 5-15cm zu hohe Hecke zu kümmern...diese ist ja gekürzt jetzt.
Können wir sagen, den ersten direkten Brief der Nachbarn, der nur eingeworfen wurde, nie erhalten zu haben?? Oder dass die kleine Tochter diesen weggeworfen hat, weil diese auch von den Nachbarn immer getriezt wurde???
Vereidigt würden wir das natürlich nie sagen aber dem RA natürlich sofort
Und müssen wir dem Schreiben des RA schriftlich antworten. Kann ich mir nicht vorstellen. Die Tippse wollte meinen Bekannten nämlich abweisen. Aber wer kann uns zwingen, das schriftlich zu machen??
Fotos dürften die Deppen sicher gemacht haben, von der zu hohen Hecke...meine Bekannten wollten die Hecke auch schneiden, nur nicht innerhalb 2 Wochen...
Vielen Dank!!!
ManuelViele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 19:46 #2
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Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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15.11.2007, 19:48 #3
Scheiss Idee, es geht hier wie gesagt nicht ums Geld. Bitte neue Vorschläge...
Viele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 19:50 #4ehemaliges mitgliedGast
den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
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15.11.2007, 19:54 #5
RE: Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Also, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder einen Rechtsanwalt bei der kleinsten Verfehlung beauftragen und die Kosten den Gegner drauf drücken kann. Das kann es nicht sein, denn in diesem Fall habe ich keinen Rechtsanwalt beauftragt, also bezahle ich ihn auch nicht. Wenn Rechtsschutz vorhanden, diesen sofort einschalten.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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15.11.2007, 20:03 #6
Ich bin auch kein Rechtsanwalt bin aber der gleichen Meinung wie Manfred.
Der Nachbar hat den Rechtsanwalt den Auftrag erteilt und nicht du, also muss dieser auch zahlen. Er kann wiederum das Geld von Dir einklagen. Ob er das macht weiss ich nicht.
Ich würde auf keinen Fall zahlen und denke auch nicht das da eine Rechtsgundlage besteht. Wenn dem doch so sein plane ich ab sofort Häuser auf freien Grundstücken und schicke den Grundstückseigentümer die RechnungGruss Wolfgang
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15.11.2007, 20:07 #7
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- 11.439
RE: Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Was überlegt Ihr denn weiter wenn der Anwalt schon mit dem Zaunpfahl gewunken hat:
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den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
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Problem gelöst :-)
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15.11.2007, 20:10 #8ehemaliges mitgliedGast
Danke Gregor. denken nicht alle so schnell mit wie du...... ;-))))
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15.11.2007, 20:12 #9
Ich habe mich mal ein bisschen schlau gemacht. Also in §12 NbG steht nichts über eine max. Höhe einer Hecke.
(1) Wer eine Grenzwand errichten will, hat dies dem Nachbarn oder der Nachbarin anzuzeigen. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Der Nachbar oder die Nachbarin kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Anzeige eine solche Gründung der Grenzwand verlangen, daß bei der späteren Durchführung des eigenen Bauvorhabens erschwerende Baumaßnahmen, wie insbesondere ein Unterfangen der zuerst gebauten Wand, vermieden werden. Mit den Arbeiten zur Errichtung der Grenzwand darf erst nach Ablauf der Frist begonnen werden.
(3) Der Nachbar oder die Nachbarin hat die nach Absatz 2 entstehenden Mehrkosten zu erstatten. In Höhe der voraussichtlich erwachsenden Mehrkosten ist auf Verlangen binnen vier Wochen Vorschuß oder Sicherheit zu leisten; der Anspruch auf besondere Gründung erlischt, wenn der Vorschuß oder eine Sicherheit nicht fristgerecht geleistet wird.
(4) Soweit der Erbauer oder die Erbauerin der Grenzwand beziehungsweise deren Rechtsnachfolger die besondere Gründung auch zum Vorteil des eigenen Gebäudes nutzen, beschränkt sich die Erstattungspflicht des Nachbarn oder der Nachbarin auf den angemessenen Kostenanteil; darüber hinaus bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden.
Wird ein Grundstück eingefriedet, so muß die Einfriedung ortsüblich sein. Läßt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so darf ein bis 2,0 Meter hoher Zaun errichtet werden. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedung vor, so tritt diese nach Art und Ausmaß an die Stelle der in Satz 1 und 2 bezeichneten Einfriedung.Gruss Wolfgang
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15.11.2007, 20:18 #10ehemaliges mitgliedGast
wenn ich mich noch recht erinnere, sind die Nachbarschaftsgesetze Landesgesetze...dies würde bedeuten, jedes Bundesland kann unterschiedliche Vorschriften erlassen.........
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15.11.2007, 20:24 #11
... upps, du hast Recht, habe ich übersehen.
Hier mal der Link zum NbG BaWü.
Regeln zu Hecken finden Sie in § 12 NRG.
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe wird die Hecke als „eine Gruppe gleichartig
wachsender Gehölze, die in langer und
schmaler Erstreckung aneinander gereiht sind“,
definiert. Pflanzen einer Hecke stehen typischerweise
dicht zusammen und dienen regelmäßig
dem Sichtschutz.
Hecken müssen gemessen ab der Mittelachse
des der Grenze nächsten Stammes oder
Triebes bei Austritt aus dem Boden einen Pflanzabstand
von 0,50 m einhalten und dürfen dann
nicht höher als 1,80 m sein. Höhere Hecken müssen
in einem der Mehrhöhe entsprechenden
Abstand zurückgesetzt werden. Eine Hecke mit
einem Abstand von 1 m zur Grenze darf also bis
zu 2,3 m hoch werden.Gruss Wolfgang
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15.11.2007, 21:00 #12
Danke! Also hier in BaWü sind es 1,80.
Nachbar hat den Brief eingeworfen, RA hat den per Einschreiben geschickt...
Wenn es nun zu einem Verfahren kommen sollte, darf man ja wohl nicht lügen, zumindest unter Eid (kann das soweit kommen??)
Und die Bekannten haben den ersten Brief ja gesehen, ich hab denen aber gesagt, die sollen sagen, die kleine Tochter hätte den weggeworfen...
Bleibt auch noch die Frage, ob wir dem RA schriftlich antworten müssen oder was passiert, wenn wir nix machen und die Tipse vom RA gesagt hat, das würde nur schriftlich gehen...
Danke!
ManuelViele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 21:13 #13
- Registriert seit
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Original von Moehf
Danke! Also hier in BaWü sind es 1,80.
Nachbar hat den Brief eingeworfen, RA hat den per Einschreiben geschickt...
Wenn es nun zu einem Verfahren kommen sollte, darf man ja wohl nicht lügen, zumindest unter Eid (kann das soweit kommen??)
Und die Bekannten haben den ersten Brief ja gesehen, ich hab denen aber gesagt, die sollen sagen, die kleine Tochter hätte den weggeworfen...
Bleibt auch noch die Frage, ob wir dem RA schriftlich antworten müssen oder was passiert, wenn wir nix machen und die Tipse vom RA gesagt hat, das würde nur schriftlich gehen...
Danke!
Manuel
Hecke war doch schon vor dem Brief 1,80 geschnitten worden, den Tag vorher.Und wurde danach nochmal geschnitten um 1-2 cm, weil der erste Schnitt unsauber war. Da muss sich jemand vermessen haben.
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15.11.2007, 21:15 #14
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???Viele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 21:27 #15
- Registriert seit
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Original von Moehf
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???Gab es nie. Der erste war ein Brief vom Anwalt. Den Zugang des ersten Briefes kann die Gegenseite nicht beweisen. Im übrigen bezweifle ich das da ein Foto gemacht wurde, das vor Gericht bestand hätte. Geht auch nur um die Forderung des Anwaltes. Ein Trauerspiel
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15.11.2007, 21:29 #16
ich würd dem nachbarn jeden tag auf die türmatte *********
Zucht & Ordnung! 180
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15.11.2007, 21:31 #17Original von Mostwanted
Original von Moehf
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???Gab es nie. Der erste war ein Brief vom Anwalt. Den Zugang des ersten Briefes kann die Gegenseite nicht beweisen. Im übrigen bezweifle ich das da ein Foto gemacht wurde, das vor Gericht bestand hätte. Geht auch nur um die Forderung des Anwaltes. Ein Trauerspiel
Kann man wegen so einem scheiß vereidigt werden???Viele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 21:34 #18Original von botti800
ich würd dem nachbarn jeden tag auf die türmatte *********Viele Grüße, Manuel
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15.11.2007, 21:37 #19
Ehrliche Haut, der Ticktack!! Respekt!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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15.11.2007, 21:38 #20
klingt blöd
ich hab immer viel spass mit solchen nachbarn
der österreicher streitet gerneZucht & Ordnung! 180
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