Was nun?Original von retsyo
"ein als gewerblich vermietetes Objekt"
"als Privatmann (ohne eigenes Gewerbe) angemietet"Bei Gewerbe gilt das vereinbarte, da kommt er frühestens nach 6 Monaten raus. Ich empfehle immer mit den Leuten zu reden, man wird sich evtl. einigen. Er hat den Vertrag doch unterschrieben und wusste was er tut, jetzt wird nach Tricks gesucht. Das ist keine schöne Einstellung. Als Vermieter ist man doch der Depp in dem Land hier. Just my 2Cents.....
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08.02.2008, 22:26 #1
Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Happy Thursday, Folks!
Ich hätte ganz kurz eine Frage (aus der Hüfte) an die Experten für Mietrecht.
Ein Kollege von mir hat vor einigen Monaten ein als gewerblich vermietetes Objekt als Privatmann (ohne eigenes Gewerbe) angemietet und als private Werkstatt genutzt.
Laut Mietvertrag besteht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ich bin da etwas stutzig geworden, denn meines Wissens nach ist die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate, oder bin ich da schief gewickelt....?
EDIT: Das Mietverhältnis besteht seit November 2007.Gruß,
Martin
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08.02.2008, 22:35 #2
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RE: Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
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08.02.2008, 22:36 #3
Hat er jetzt einen Gewerbemietvertrag unterschrieben, oder nicht?
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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08.02.2008, 22:39 #4
RE: Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Alles easy, Mostwanted, war nur reine Neugier meinerseits.
Gruß,
Martin
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08.02.2008, 22:43 #5
RE: Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Robby
Auf dem Mietvertrag stand irgendwas von "gewerbliche Räume". Ich bin nur stutzig geworden, weil er Privatmann ist und da gewerbliche Fristen angewandt werden.
Ist ein Hobbyschrauber, kündigen wird der sowieso nie. Mich hat's einfach nur interessiert.Gruß,
Martin
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08.02.2008, 22:46 #6
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RE: Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Wer einen Gewerbemietvertrag unterschreibt, hat einen Gewerbemietvertrag unterschrieben.
Sonst könnte ja jeder Freiberufler das Gewerbe abmelden und so aus einem Vertrag kommen.
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08.02.2008, 22:50 #7
RE: Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Original von Mostwanted
Wer einen Gewerbemietvertrag unterschreibt, hat einen Gewerbemietvertrag unterschrieben.
Sonst könnte ja jeder Freiberufler das Gewerbe abmelden und so aus einem Vertrag kommen.
Gewerblich ist alles möglich.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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08.02.2008, 22:53 #8
- Registriert seit
- 24.03.2006
- Beiträge
- 523
Guten Abend,
die Kündigungsfrist bei Wohnraummietverhältnissen beträgt drei Monate.
Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist dies frei vereinbar. Ausnahme: Konkreter Bezug auf die gesetzliche Frist, die meines Wissens aber auch 6 Monate ist (müßte ich en detail mal nachlesen).
Somit gilt, was im Mietvertrag ist. Selbst wenn dies abweichend von einer etwaigen gesetzlichen Regelung sein sollte. Somit ist im gewerblichen Mietrecht auch eine Kündigungsfrist von einer Woche möglich, sofern ausdrücklich vereinbart.
Für die Art des Mietvertrags ist es unerheblich, ob ein Privatmann ein gewerbliches Mietobjekt anmietet. Die Nutzungsbeschaffenheit bestimmt die Art des Mietverhältnisses. Sonst würden für privat genutzte, gewerbliche Objekte Sozialklauseln nebst Rechtsprechung des Wohnraummietrechts gelten, was nicht wirklich vereinbar ist.
Eine vorzeitige Aufhebung sollte man ggf. dennoch mit dem Eigentümer anstreben.
Gruß ThorstenMy sig is too big and I do not know the trick...
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08.02.2008, 22:56 #9
Alles klar. Sieht so aus, als hätte ich mal wieder 'ne Wette verloren.
Ich sollte es einfach lassen...
Danke für den Input, Jungs!Gruß,
Martin
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