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  1. #21
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Waren die SubD, die GMT und die SD zur Wahl !

    Hatte mich damals auch "beworben"....................und mich geärgert, daß Rolex nen Riegel vorgeschoben hat

  2. #22
    Oyster
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    bei edeka is doch auch mal n fiat punto verkauft worden!! das das die konzerne nich gerne sehen is doch klar! wozu bekommen denn die autohändler etc. -und konzis ihre margen!? das die fast der germeine kunde bekommen soll?? tsts...das geht doch nicht

  3. #23
    Vader
    Gast




    Wenn einer unbedingt eine Tschibo - Uhr will . . .




















    . . . hab da noch was in der untersten Schublade gefunden !







  4. #24
    GMT-Master
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    Uuiii! Ne echte "Royal"
    Viele Grüße, Michael

  5. #25
    Die muss ja nen Vermögen wert sein


    Gruss Timo
    Sonnige Grüße aus Ostwestfalen

    Timo

  6. #26
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Original von timske
    Die muss ja nen Vermögen wert sein


    Gruss Timo
    Für Tchibo war's nicht ganz so billig. SIW gingen 12,5 % des Verkaufspreises als Schadensersatz an Rolex. Die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten haben Geschichte geschrieben.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #27
    Sykes Avatar von retsyo
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    Original von Vader






    HOSSA!

    Vor solchen Dingern hab ich Angst!
    Gruß,
    Martin

  8. #28
    Sea-Dweller
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    Unbreakable mainspring? Wow, die Götter haben gesprochen.

  9. #29
    Sykes Avatar von retsyo
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    Original von vintagefan9
    Unbreakable mainspring? Wow, die Götter haben gesprochen.



    Gruß,
    Martin

  10. #30
    Sub-Date
    Gast
    Ich kenne keine Branche in der soviel geklaut wird, wie in der Uhrenbranche.
    Es gibt Hersteller, bei denen glaubt man dass sie keinerlei Eigenkreationen herstellen.
    Da gibt es Sportuhren mit schwarzer oder rotblauer Lünette, da gibt es die typischen DD-Nachbauten, Uhren im Frank Muller Style, einige misratene Portugieser, und dutzende weitere Fast-Plagiate.

    Und warum wurde gerade Tchibo verurteilt?

  11. #31
    Freccione Avatar von Pretender82
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    Original von bo_knows
    Es ging damals um die SeaDweller und Rlolex hatte seinerzeit eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Tchibo daran hinderte, die Uhren zu verkaufen.
    Daraufhin wurden 50 Exemplare kostenlos verlost

    Hab mal einen link raus gesucht:

    Artikel in der Welt
    Daran kann ich mich auch noch erinnern. Hatte mich beworben, ging aber leider
    leer aus.
    Gruß, Alex


  12. #32
    Sykes Avatar von retsyo
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    Gott, 'n Kollege von mir hat so 'nen (ich glaub Ebel) Vollgold-DayDate-Verschnittchen-Wecker.
    Felsenfest davon überzeugt, dass Ebel (glaub ich) eine Tochterfirma, verwandt und verschwägert mit Rolex ist, trug er die Muschel mit Stolz und musste ich das Teil Monatelang jeden Tag rumscheppern sehen.


    Jo, näch - bis das Teil vor zwei Wochen in der Königstherme vollgelaufen ist.

    Das gute Stück....
    Gruß,
    Martin

  13. #33
    PREMIUM MEMBER Avatar von Prof. Rolex
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    Original von Vader
    Aha, wieder einmal die berühmte “Royal Calendar”. 2004 hatte ich einen Beitrag zum Tchibo/Rolex-Fall geschrieben und stelle den Text hier mit einigen Ergänzungen noch einmal zu Eurer Information ein:

    Der Rechtsstsreit zwischen Tchibo und Rolex zog sich über einen Zeitraum von 15 Jahren hin und ging mit zwei BGH-Entscheidungen einher. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster und daraus folgenden Schadenersatzansprüchen in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war die oben gezeigte Handaufzugsuhr, die Tchibo im September 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten.

    Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft. Die Uhren stammten von dem schweizerischen Hersteller E. (der volle Name ließ sich leider nicht mehr ermitteln) und sind mit Handaufzugswerken versehen.

    Die erste BGH-Entscheidung (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren):

    In der ersten BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat. Stichpunktartig einige interessante Details:

    Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.

    Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.

    Die beiden Modelle 16013 und 6917/3 machten 40% des Stückumsatzes und 25% des Wertumsatzes der Oystermodelle aus. Der Anteil der Oystermodelle am Gesamtumsatz betrug 95%.

    Rolex beziffert einen Verkaufsausfall durch die Tchibo-Uhren, der gemessen an der erwarteten Absatzentwicklung bei der Damenuhr 64,2% und bei der Herrenuhr 48% betrage.

    Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.

    Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht.“


    Die zweite BGH-Entscheidung (Tchibo/Rolex II Az: I ZR 107/90: Schadensberechnung und Schadensschätzung beim Vertrieb unlauterer Produktimitate, Lizenzanalogie, Mindestvoraussetzungen für Schadensschätzung):

    In der zweiten BGH-Entscheidung vom 17.6.1994 ging es um die Klärung, wie der Schadensersatzanspruch beim Verkauf von unlauteren Produktimitaten ermittelt wird. Da diese Entscheidung viele Zitate und Entscheidungsgründe enthält, die mit unserem eigentlichen Thema Rolex nicht mehr viel zu tun haben, sollen nur kurz die wichtigsten Rolex betreffenden Details wiedergegeben werden:

    Rolex beziffert den jährlichen Verkauf seiner Uhren auf ca. 500.000 Stück und einen Umsatz von ca. 1 Mrd. Schweizer Franken.

    Tchibo hat im Rahmen eines Auskunftsbegehrens sowie eigenem Vortrag in den vorangegangenen Verfahren angegeben, insgesamt 495.288 „Royal Calendar“ verkauft und somit 19.784.358,60 DM umgesetzt zu haben.

    Rolex hat einen konkreten Umsatzrückgang durch den Verkauf der Tchibo-Uhren nicht beziffert, sondern verlangt die Herausgabe des gesamten Tchibo-Gewinnes nebst Zinsen von 8,25% aus dem Verkauf der „Royal Calendar“, der mit 8.421.428,-- DM angegeben wurde.

    Aufgrund des BGH-Urteils Tchibo-Rolex I wurde Tchibo vom LG Köln am 6.4.1989 zu einem Schadenersatz von 270.000,-- DM verklagt. In der nachfolgenden Berufung wurde vom OLG Köln am 16.3.1990 ein Schadenersatzanspruch von 2.151.548,80 DM festgestellt. Beide Parteien haben daraufhin den BGH angerufen, der die Entscheidung schlußendlich an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat.

    Leider war es mir nicht möglich zu ermitteln, wieviel Schadenersatz Rolex nach der Rückverweisung an das Berufungsgericht tatsächlich von Tchibo erhalten hat. Vielleicht wurde auch eine außergerichtliche Einigung zwischen Tchibo und Rolex herbeigeführt.

    Die meisten Royal-Uhren haben übrigens den Gang in den Müll angetreten, da die Uhren von miserabler Qualität waren, sich das „Gold“ nach kurzer Tragezeit verflüchtigte und auch die Bänder in Wohlgefallen auflösten. Der Handaufzug in einer Zeit der Quartzwelle tat sein übriges. Auch ich habe in meiner Sammlung noch eine „Royal Calendar“, die aber nie getragen wurde und daher wohl eine der wenigen Uhren ist, die „überlebt“ haben.

    Eine Ergänzung zur Argumentation des Umsatzverlustes:
    Rolex argumentierte nicht mit einem Umsatzverlust durch eventuelle Rolex-Käufer, die nun eine Royal anstatt einer Datejust kauften. Die Argumentation war eine andere: Rolex ist sich natürlich der Tatsache bewußt, daß ihre Uhren von vielen Käufern nur aufgrund des Prestigefaktors gekauft werden und leider nicht nur aufgrund der herausragenden Qualität der Uhren. Durch die Royal wurde der Prestigefaktor empfindlich gestört, da plötzlich eine der Datejust zum Verwechseln ähnliche Uhr an den Handgelenken von Personen auftrat, die sich das Original niemals hätten leisten könnten. Hierdurch sahen potentielle Käufer der Datejust wohl das Prestige der Uhr erheblich abgewertet und haben auf einen Kauf verzichtet. Wie Rolex den Umsatzverlust allerdings tatsächlich berechnet hat, bleibt deren Geheimnis.

    Und noch eine Bemerkung zum Tchibo/Rolex-Fall von 2002:
    Tchibo bot 2002 insgesamt 20 Rolex-Uhren zu einem Preis unterhalb des Listenpreises an, wobei das Los über die „glücklichen“ Käufer entscheiden sollte. Rolex bewirkte dann allerdings einen Gerichtsentscheid (die Parteien kennen sich ja sehr gut), der dazu führte, das aus den Käufern Gewinner wurden. Die Uhren durften im Rahmen der Verlosung nur verschenkt, jedoch nicht verkauft werden. Die Medienwirksamkeit für beide Parteien war wieder einmal gegeben.

    Viele Grüße
    Matthias
    The difference between men and boys is the price of their toys.

  14. #34
    Sea-Dweller
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    Danke für die tolle Hintergrundinfo Matthias.

  15. #35
    Day-Date
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    4.117
    Super-Geschichte

    Danke für's Einstellen

  16. #36
    Daytona Avatar von Skip*17
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    Ort
    Oberfranken
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    Super info...

    Danke
    Viele Grüße Stefan

  17. #37
    Milgauss
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    Durch diese sehr schöne Darstellung, habe ich mich wieder an den damaligen Skandal, und so wurde es in der Presse damals tatsächlich behandelt, erinnert. Auch ich habe noch ein Exemplar in der Schublade liegen.
    Witzige Randerscheinung in jenen Tagen war, dass es in Prominentenkreisen auf Sylt und anderswo ein Gag war, mit diesen Uhren herumzulaufen. Dieses wurde dann auch in den Zeitungen genüßlich "ausgeschlachtet".
    Herrliche Zeitreise
    As time goes by

    Gruß Rolf

  18. #38
    Moderator Avatar von MacLeon
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    1
    Noch eine Anmerkung zu Matthias' Ausführungen:

    Es gibt drei anerkannte Arten der Schadensersatzberechnung im gewerblichen Rechtschutz:

    - Ausgleich des entstandenen Schadens,
    - Lizenzanalogie und
    - Herausgabe des Verletzergewinns.

    Es muss also kein unmittelbarer Schaden (entgangener Gewinn, Rufschädigung) bei Rolex entstanden sein, dieser kann sich auch daraus ergeben, dass Rolex Lizenzgebühren entgangen sind.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  19. #39
    Datejust
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    83
    ...mal abwarten vielleicht verkaufen sie auch mal Daytonas für 4004 Euro

    ....

    Geldscheine Luxemburg Online



  20. #40
    Day-Date
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    Original von GiNi
    ...mal abwarten vielleicht verkaufen sie auch mal Daytonas für 4004 Euro

    ....
    Ich wollte schon immer eine Volks-Uhr

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