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  1. #1

    Neue Rolex ewig in Genf, kann ich wandeln???

    Hallo zusammen,

    mal ne kleine Frage.

    Meine neue 116710 ging ja direkt nach Kauf zu Rolex Köln wegen mehrerer Mängel.
    Köln konnte das Glas nicht ohne "S" tauschen, was ich aber eigentlich erwarte bei einer neuen Uhr. Ich will keine nagelneue Uhr mit Serviceglas.
    Also schickt Köln die Uhr auf mein Geheiss nach Genf, weil ich ne neue Uhr will, wie ich sie gekauft habe.
    Das ZB sollte auch getauscht werden, Köln hat aber auch keines da.

    Nun sind gut 3 Monate ins Land gegangen und der Konzi hat bei Köln nachgefragt und die haben gesagt, dass die Uhr von Genf kommt, wann sie eben kommt
    Könnte nochmals 1-3 Monate dauern...

    Nun meine Frage:
    Muss ich das hinnehmen oder ist dies ein Grund zum Wandeln?? Der Konzi sagt, er kann nix machen und ich sag, ich will meine Uhr wieder haben oder zumindest ne Info, wann sie wieder kommt. Das kann ich ja zumindest erwarten...

    Was würdet ihr nun tun. Ich hab dem Konzi gesagt, dass es eigentlich nicht meine Aufgabe ist, bei Rolex Druck zu machen, sondern dass er mir sagen soll, wann die Uhr wieder kommt. Wenn das noch länger dauert, möchte ich ne neue Uhr. Irgendwie konnte er mir da aber nicht so folgen in der Argumentation, obwohl es ein netter Laden ist.

    Danke


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  2. #2
    Freccione
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    RE: Neue Rolex ewig in Genf, kann ich wandeln???

    Das nervt bei einer neuen Uhr gewaltig.

    Der Konzi soll die Uhr auf seine Kosten mit minus 15% einem Kunden auf der Warteliste anbieten und Dir eine Neue mitgeben, fertig.

    Auf eine Neue Uhr, bei der nachgebessert werden muss, darf die Wartezeit maximal 1 bis 2 Monate dauern.

  3. #3
    Hattest Du die bei dem Konzi gekauft, der jetzt auch abwickelt? Wenn es so ist und auch die Mängel von ihm in gewisser Weise anerkannt wurden, sollte er Dir eine neue Uhr geben, jenseits einer vielleicht rechtlichen Position, die ich aber nicht kenne.
    77 Grüße!
    Gerhard

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Danke Diego, so sehe ich das auch!

    Und ja, die Uhr kommt vom Konzi, der das nun auch abwickelt und Rolex hat die Mängel ja quasi selber anerkannt...
    Also fast alle
    Viele Grüße, Manuel

  5. #5
    HappyDiamond
    Gast
    Die Rechtsfigur des Wandelns gibt es seit 2002 nicht mehr. Liefe jetzt auf Rücktritt hinaus, der möglich ist nach zweimaligem erfolglosen Nachbesserungsversuch. 3 Monate wären hier aber an der Grenze der Zumutbarkeit. Anspruch sofort auf eine neue hast Du nicht, auch nicht auf ein nicht mit S gekennzeichnetes Glas (h.M.) jedoch während der Wartezeit auf eine Ersatzuhr (ist wie beim Fahrzeugkauf auch). Ob das der Konzi gern machen wird ist mal die Frage ;-)

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Danke, so dachte ich mir das auch. Mit Wandel meinte ich im Prinzip ne andere Uhr.
    Die Zumutbarkeit ist hier sicherlich der Knackpunkt, denn mehr als 3 Monate finde ich schon happig, da es im Prinzip ne 0815 Uhr ist...

    Was mich am meisten ärgert ist die Info, dass ich mich zu gedulden hätte bis sich Genf bequemt die Uhr zur reparieren und dass man nicht sagen kann, wie lange das dauert.
    Hallo Rolex, habt ihr den Knall gehört???
    Viele Grüße, Manuel

  7. #7
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    Original von HappyDiamond
    ...Anspruch sofort auf eine neue hast Du nicht, auch nicht auf ein nicht mit S gekennzeichnetes Glas ...
    Das sehe ich anders, hat er doch für einen Artikel mit bestimmten Eigenschaften bezahlt, wozu unter anderem gehört, dass die Uhr beschädigungsfrei ist. Ist dies nicht der Fall, muß der Lieferant gleichwertig nachbessern. Da das S aber den Anschein erweckt, dass die Uhr eine nicht unerhebliche Beschädigung erlitten hatte und daher als "Verhandlungsargument" dienen kann und wird, ist das IMHO keinesfalls gleichwertig. Wenn Rolex kein Non-Service Glas einsetzen kann, ist der Schaden quasi inreparabel.

  8. #8
    Präsidente
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    Meine Sub hatte auch eine Kerbe im Glas und bekam in Köln ein S-Glas.
    Ist doch scheissegal oder? Sieht doch eh keiner.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich würde denen eine Frist von 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung schicken. Was zuviel ist, ist zuviel. Die spinnen wohl.......

  10. #10
    HappyDiamond
    Gast
    Original von Chefcook
    Original von HappyDiamond
    ...Anspruch sofort auf eine neue hast Du nicht, auch nicht auf ein nicht mit S gekennzeichnetes Glas ...
    Das sehe ich anders, hat er doch für einen Artikel mit bestimmten Eigenschaften bezahlt, wozu unter anderem gehört, dass die Uhr beschädigungsfrei ist. Ist dies nicht der Fall, muß der Lieferant gleichwertig nachbessern. Da das S aber den Anschein erweckt, dass die Uhr eine nicht unerhebliche Beschädigung erlitten hatte und daher als "Verhandlungsargument" dienen kann und wird, ist das IMHO keinesfalls gleichwertig. Wenn Rolex kein Non-Service Glas einsetzen kann, ist der Schaden quasi inreparabel.
    Ja, ich versteh schon, was Du meinst. Dieses Sonderproblem für Rolexfans sollte aber im Rechtsverkehr nicht von Belang sein. Der Vertragspartner ist nur verpflichtet gleichewertig nachzubessern, d.h. ein neues, gleichwertiges, funktionstüchtiges Glas ohne Kratzer o.ä. fachmännisch einzubauen. Daß dieses nun als Serviceglas nominiert ist, ist im Regelfall irrelevant, da das Glas ja qualitativ nicht vom anderen abweicht. Daß sich bei Rolexuhren mittlerweile ein Sammlermarkt etabliert hat, der selbst auf solche Marginalitäten bedacht ist, wird keinem Richter und auch keinem objektiven Dritten vermittelbar sein. Ist somit dann Pech, falls man wirklich einen Nachteil beim Wiederverkauf hat. Ähnlich ist der Fall, wenn Dir Dein BMW Händler beim Kauf ´nen Kratzer in die Tür haut. Dann hast Du auch nur Anspruch auf Nachbesserung in Form von Neulackierung oder im Sonderfall eine neue Blechverkleidung (was man meist aber auch nicht toll findet).

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Themenstarter
    Original von Chefcook
    Original von HappyDiamond
    ...Anspruch sofort auf eine neue hast Du nicht, auch nicht auf ein nicht mit S gekennzeichnetes Glas ...
    Das sehe ich anders, hat er doch für einen Artikel mit bestimmten Eigenschaften bezahlt, wozu unter anderem gehört, dass die Uhr beschädigungsfrei ist. Ist dies nicht der Fall, muß der Lieferant gleichwertig nachbessern. Da das S aber den Anschein erweckt, dass die Uhr eine nicht unerhebliche Beschädigung erlitten hatte und daher als "Verhandlungsargument" dienen kann und wird, ist das IMHO keinesfalls gleichwertig. Wenn Rolex kein Non-Service Glas einsetzen kann, ist der Schaden quasi inreparabel.
    Ich sah das ähnlich, aber da das ZB auch vermurkst war und Köln keines hatte, musste die Uhr ohnehin nach Genf...
    Jemanden das zu vermitteln wird sicher nicht einfach, aber spinnen wir hier nicht alle ein wenig??

    Tom
    Ich bin stark am Überlegen, ob ich das machen soll, wenn nicht zumindest zeitnah mal ne Meldung kommt, wie lange es denn noch so dauern könnte...
    Viele Grüße, Manuel

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Hab jetzt mal Köln ne Mail geschrieben, dass ich weniger erfreut bin und dass ich innerhalb 14 Tagen meine Uhr oder ne neue haben möchte bzw. zumindest ne Info, was denn nun mit meiner Uhr denn so los ist.

    Halte euch auf dem Laufenden.
    Viele Grüße, Manuel

  13. #13
    Air-King
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    Original von HappyDiamond
    Daß dieses nun als Serviceglas nominiert ist, ist im Regelfall irrelevant, da das Glas ja qualitativ nicht vom anderen abweicht. Daß sich bei Rolexuhren mittlerweile ein Sammlermarkt etabliert hat, der selbst auf solche Marginalitäten bedacht ist, wird keinem Richter und auch keinem objektiven Dritten vermittelbar sein. Ist somit dann Pech, falls man wirklich einen Nachteil beim Wiederverkauf hat.
    Sehe ich anders.

    die Nachbesserung darf mit keinerlei Wertverlust verbunden sein. Der Wertverlust bestimmt sich aber auch nach ein eventuell zu erziehenden Wiederverkaufswert. Wenn eine Nachbesserung nur in der Weise möglich ist, dass ein geringerer Wert nach erfolgter Nachbesserung vorhanden ist, so ist sie eben nicht vollumfänglich erfolgreich gewesen. Es muss dann ein Wertausgleich stattfinden.

  14. #14
    HappyDiamond
    Gast
    Bist Du Jurist? Wo bitte steht das im BGB?
    Nebenbei bemerkt ist festzustellen, das analog zu betrachten es ja bei der NAchbesserung um die wertbildenden Faktoren geht. Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache sind alle wertbildenden Faktoren, nicht aber der Wert an sich!

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Kurzer Nachtrag.

    Gerade die Info bekommen, dass die Uhr seit gestern wieder zum Abholen bereit liegt.
    Warum allerdings vorgestern keiner wusste, wo meine Uhr ist, hinterfrage ich jetzt mal nicht... :-)

    Mal schauen, Samstag geh ich das Ding abholen.


    HappyDiamond
    Das mit dem Serviceglas wäre tatsächlich ne interessante Sache. Sehen tut es keiner, nur wenns einer sieht fragt er sicher warum und ich kann nix dafür.
    Und verscheissern will man auch niemandem bei einem eventuellen Verkauf.
    Ob man rechtlich einen Anspruch darauf hat oder nicht, das weiß ich auch nicht.
    Viele Grüße, Manuel

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    So...

    Uhr abgeholt, als erstes seh ich ein Zerti mit 47ner Nummer...
    Haben die das Gehäuse getauscht
    Grund dafür gab es keinen, der Einschluss in der Lupe ist allerdings noch da. Hatte der Techniker in Genf wohl einen zuviel getankt und statt Glas Gehäuse getauscht...

    Mit einem Tauschgehäuse und ner 47er Nummer bin ich natürlich schon nicht gerade zufrieden, wenn ich schon wegen nem S in der Laserkrone nen Auftand mach
    Aber das nicht getauschte Glas gibt mir den Rest...

    Ich werde nun eine neue Uhr fordern. Mal schauen wie die Story weitergeht.


    HappyDiamond
    Rein aus Interesse. Muss ich ein Tauschgehäuse akzeptieren mit eigener Seriennummer. Dadurch erfährt die Uhr ja eine wirkliche Wertminderung mE...


    Danke und bis dann

    Frustiert...

    Moehf
    Viele Grüße, Manuel

  17. #17
    Administrator Avatar von PCS
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    Sorry, weswegen genau hast Du die Uhr nochmal eingeschickt?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  18. #18
    Freccione
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    Ganz unabhängig davon weshalb Du sie jetzt da hattest, ich denke das mit der Wandlung wird schwer. Du wirst sie noch einmal zum Nachbessern geben können, denn der Fehler im Glas scheint ja noch da zu sein, aber ein Richter wird doch sicher sagen, das Ding ist technisch perfekt, kein Grund für einen Tausch.

    Und dass das Tauschgehäuse sie weniger wert macht, das sehen die Sammler so, ein Richter sicher nicht.

    Ich befürchte, wenn Du sie tauschen kannst, dann aus Kulanz Deine Konzis, Rolex dürfte sich da quer stellen.

    Und wegen dem S in der Laserkrone, ich sehe kaum die Krone, ein S würde ich nie erkennen.
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Sorry, weswegen genau hast Du die Uhr nochmal eingeschickt?
    Also, da waren...

    Luftblase in der Lupe, ist immer noch da
    Zeiger falsch gesetzt
    5 Uhr Index unsauber (ZB denke ich ist auch noch das alte...)
    Dreieck nicht auf 12

    Rolex hatte das mit der Luftblase auch anerkannt, ich wollte aber kein Tauschglas und ein Blatt hatten sie in Köln nicht da, deswegen ging alles nach Genf.
    Kam nach 3,5 Monaten nun zurück und der Hauptmangel ist immer noch da.

    Jetzt habe ich kein S in der Krone aber ein Tauschgehäuse und wenn Rolex oder der Konzi zicken machen, dann habe ich ne ladenneue Uhr mit Tauschgehäuse und Tauschglas
    Also ich bin darüber alles andere als glücklich...
    Viele Grüße, Manuel

  20. #20
    Freccione
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    Das Du darüber unglücklich bist kann ich gut verstehen.

    Würde einen Brief an die Geschäftsleitung Rolex Genf aufsetzten in dem Du Dein Ausgangsproblem schilderst. Dann würde ich aufzählen welche Entwicklung das ganze genommen hat, das die Mängel nicht gebessert wurden, dafür für dich als Sammler neue entstanden sind, das Du als langjähriger Fan sehr enttäuscht bist und nun auf Ihre Hilfe hoffst.

    edit: Aber erstmal würde ich dem Konzi die Chance lassen das ganze zu regeln!
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

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