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  1. #1
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Pinnow-Gritschow
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    Arbeitsrechtler / Berufsgenossenschaftler anwesend?

    Hallo Gemeinde,

    eine Firma am Standort A stellt einen Mitarbeiter ein, der seinen Arbeitsplatz aber dauerhaft am Standort eines der Hersteller der Firma hat (Standort B).

    Muss die Firma dann am Standort B (des Herstellers) ein Gewerbe anmelden bzw. was muss beachtet werden? Der Mitarbeiter muss ja irgendwie abgesichert sein etc.

    Danke für Antworten!
    Es grüßt der Stephan


  2. #2
    es ist eine ehr pauschale fragestellung.
    was hat die fa. für ein gewerbe? ist es ein gewerbe mit eienr festen produktionsstätte, oder eher ein unternehmen, die ausser haus aktiv sind ? es wäre z.b. schön blöd, wenn der angestellte maurer nur an der adresse des arbeitgebers arbeiten dürfte :-)
    wenn ICH als gewerbetreibender jedoch auf die idee käme, einen teil meiner produktionsstätte auszulagern, weil ... es dort schöner, billiger oder was-weiss-ich ist, dann müsste ICH diese neue betriebsstätte als zweig- oder nebenstelle anmelden udn allen bauamtlichen prüfungen unterzeihen, sowei einen geänderten baunutzungsänderungs antrag stellen usw.
    bzw. muss dies der vermiter machen.
    DAS ist halt die schöne bürokratie in D.
    WO der arbeitnehmer dann schliesslich arbeitet, ist meines erachtens wurst, solange es dieselbe firma ist, die halt verschiedene produktionsstätten hat
    ...
    T.
    Warum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
    - Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
    - Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
    [/Chauvie OFF]

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