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  1. #1
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Böse Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?

    Liebes Forum,

    ich ärgere mich gerade mit einem Handwerker herum, der unverschämte Rechnungen schreibt.

    Über ein Jahr nach unserem Hausbau hat sich nun der Elektriker bequemt, uns eine Rechnung für die zusätzlich nach Absprache erbrachten Leistungen zu stellen.

    Darin ist auch der Aufpreis für eine andere Lichtschalterserie enthalten. Wir haben auf mehrfaches Nachfragen keinen Kostenvoranschlag bekommen, da der Meister eine Zeit lang im Krankenhaus war und nur ein Mitarbeiter zu uns kam. Dieser stand irgendwann mit dem Krempel da und wollte anfangen. Wir haben ihn nur arbeiten lassen, wenn der Aufpreis in jedem Falle unter 500 EUR bleibt (fast gleiche Serie, nur ein wenig eckiger). Dies bejate er und baute das Zeug ein.

    Nun schickt uns der nette Herr Meister eine Rechnung über etwa 1300 EUR allein für den Schalterkrempel.

    Und nun?

    Mündliche Verträge sind ja rechtskräftig, wie sieht es mit der Preisabsprache aus? Ist die für ihn genau so bindend? Und wenn der Mitarbeiter dies nicht hätte zusagen dürfen? Oder sich geirrt hat?

    Danke!
    Aloha,
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    GN

  2. #2
    Day-Date Avatar von acid303
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    wie sieht es mit der Preisabsprache aus? Ist die für ihn genau so bindend?
    wie willst du ihm das denn nachweisen? im geschäftsleben gilt normalerweise alles das was schriftlich und eindeutig belegbar ist. vielleicht wenn du zeugen bringen kannst, die deine aussage bestätigen, magst du im zweifelsfall noch glück haben, so sehe ich sonst eher schwarz für dich
    Gruss Monty

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Beweise, Watson. Beweise!
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  4. #4
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    Hatten wie hier mit nem Kollegen von mir.

    Aushubarbeiten : Festpreis 10.000 Euro. mündlich
    Nachher wollte er wegen mehr Aufwands 15.000


    ging durch 2 Instanzen. Vergleich 12.500 + RA/Gerichtskosten. am Ende nix gewonnen.


    Der weist die Kosten nach und dann zahlst Du 1300 + RA+/Gericht.

    Wenns um so "Kleinkram "geht, zählt ein Wort nix.

    Bei Großhändlern mit Volumina von 2-3 Mio/Jahr zählt der Handschlag "Aber Sicher", weil die Sanktionsmaßnahmen abschrecken, ein Wort zu brechen.

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?

    Gleiches mit gleichem vergelten:

    Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.

    ready to win #dot2025

  6. #6
    GMT-Master
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    ob das mal so gut geht auf eine Klage würde ich es nicht ankommen lassen , ruf ihn doch einfach mal vielleicht läßt das sich ja auch so regeln und man einigt sich auf 1000 oder so.
    Grüße aus dem Eis Alex



  7. #7
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Bitte? Der mündl. Auftrag ist rechtskräftig, die darin enthaltene Preisabsprache nicht?

    Entweder ist beides anfechtbar oder beides rechtskräftig - oder ich hab ein der Realität entrücktes Rechtsverständnis...
    Aloha,
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  8. #8
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    hhmm bei mir war es etwas ähnlich.. Angebot erhalten und nach Bemusterung Entschieden und einen ca Preis erhalten... Baue mal die schöne Busch-Jaeger Exclusive Titan Schalter ein..
    Wurde aber ca 1.000€ teurer mit Spielchen wie FB mit Dimmer usw.
    Aber es gefällt und so auch ohne murren bezahlt.


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  9. #9
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    Alles ist anfechtbar, ob mündlich oder schriftlich. Beweist die Praxis ja jeden Tag. Ich finde der Vorschlag mit dem erstmal drüber reden (wie immer ) ausgesprochen gut. Danach sieht man dann weiter.

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  10. #10
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    RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?

    Original von Ingo.L
    Gleiches mit gleichem vergelten:

    Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.

    Ich wette, dass es in Summe mehr werden als 1300 Euro

  11. #11
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    RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?

    Original von honi
    Original von Ingo.L
    Gleiches mit gleichem vergelten:

    Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.

    Ich wette, dass es in Summe mehr werden als 1300 Euro
    Wieso ? Wie beweist der Auftragnehmer denn die Änderung ?
    Da er das warscheinlich nicht kann, ist er auch daran interessiert eine vernünftige Lösung (also die Klage zu vermeiden) zu finden.

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  12. #12
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Der Typ ist so blöd, der hat mich tatsächlich gefragt, ob ich das bei ihm oder beim Bauträger in Auftrag gegeben habe...

    Ich bin natürlich ehrlich und 500 EUR sind ja auch nicht die Welt - und dann haut der Kerl eine erste Rechnung mit dem VOLLEM Betrag - nicht Aufpreis - für die Schalterserie raus!

    Nach dem netten Hinweis, dass auch in der Grundausstattung schon Schalter im Haus vorgesehen waren hat er nun per Einzelposten die Schalterserie upgegradet... aber leider viel teurer als vereinbart.

    Und jemandem, der mir die Küche so verdrahtet, dass der Kühlschrank ausgeht, wenn ich das Licht anschalte, gönne ich keinen Cent mehr als vereinbart!
    Aloha,
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  13. #13
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    Sollte eigentlich nicht passieren..


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  14. #14
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Original von Waschi.1
    Sollte eigentlich nicht passieren..
    Ja, ich hab auch nicht schlecht gestaunt!
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  15. #15
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    Das mit dem Kühlschrank ist nun aber wirklich KEIN Problem. Ein vertauschtes Kabel in der Abzweigdose ist doch ratzfatz behoben. Nun mach den Mann mal deswegen nicht schlechter als er ist. Das mit der Rechnung, das ist wirklich ein Grund angepi** zu sein

    ready to win #dot2025

  16. #16
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ja, das war nur das beste Beispiel von vielen, und sehr ärgerlich, wenn die halbe Küche wieder zerlegt wird, um an die blöde Dose zu kommen...

    Nein wirklich, und das sagen auch die Nachbarn, die Leistung der Elektriker hier bei uns war unter aller Kanone. Das kann ich selbst besser.

    Nur 2 von 8 Internetdosen im Haus funktionierten, der besagte Kühlschrank, der verzweifelte Versuch, Aufputzdosen auf Betonwände zu nageln, ein Außenkabel hing unisoliert unter vollem Saft draußen rum, bis ich bei Regen im Dunkeln saß, etc, etc.

    Aloha,
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  17. #17
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    UUPS, dann hab ich nix gesagt und behaupte ab jetzt das Gegenteil

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  18. #18
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    Ich glaube ja immer an das Gute im Menschen und denke dass ein freundliches persönliches Gespräch (nicht am Telefon!!! ) immer ne Menge bringt.

    Auch Dein Gegenüber ist (sollte er nicht vollends verstrahlt sein) doch an einer gütlichen Einigung ohne Ärger und Arbeit für beide Parteien interessiert.

    Jeder macht ein Zugeständnis und gut is.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  19. #19
    Deepsea
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    Can: wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du mit einem Bauträger (schlüsselfertig?) gebaut, Verbesserung der Ausstattung gegen Aufpreis nach Feststellung der Differenz (Bodenbeläge, Armaturen, etc.). Müsste Dir dann nicht der Bauträger solch einen Mehrpreis in Rechnung stellen?.....oder hast du einfach dem Handwerker gesagt, daß Du dies und das haben möchtest?
    Servus,
    Andi

    Valdez: "......oder 100$ zahlen!"

  20. #20
    Also ich find das unverschämt wenn ein Wort nichts mehr zählt.

    Ich würde mit ihm sprechen uns sagen, wenn er es nicht für 500 wie vereinbart macht, kann er den ganzen scheiß wieder mitnehmen...
    Dann lässt Du es eben für 1000 von jemanden machen der es richtig kann und gut is...
    Viele Grüße, Manuel

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