UUm sicher zu sein, würde ich mich bei der Versicherung erkundigen !
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21.07.2008, 11:58 #1
Auto fahren mit "Behinderung"
Hallo zusammen,
eine Kollegin von mir hatte einen komplizierten Bruch, und momentan ist ein Arm "fixiert". Diesen Arm kann sie momentan zu nichts gebrauchen, außer um auf dem Gips Unterschriften zu sammeln.
Jetzt ist die Frage, ob wir ihren Schaltwagen für die Dauer dieser Aktion gegen einen Automatik tauschen. Darf sie dann fahren?
Es gibt ja auch "Umbauten" für Einarmige, die bestehen im Endeffekt nur aus einer Lenkhilfe. Die Frage ist halt, ob sie in der momentanen Konstellation fahren darf.
Es wäre nett, wenn jemand eine "sichere" Antwort weiss. Wir wollen nicht ihren Versicherungsschutz gefährden.
Vielen Dank!Es grüßt der Stephan
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21.07.2008, 11:59 #2Gruß, Hannes
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21.07.2008, 12:03 #3
RE: Auto fahren mit "Behinderung"
schalter mit gipsarm halte ich für wenig sinnvoll!
bei meinem letzten gipsfuß bin ich vor einem streifenwagen in meinem wagen eingestiegen, kannte die rechtslage nicht ob ich überhaupt fahren darf!
schwuppdiwupp kam ein beamter auf mich zu: "ich hoffe, dass ist ein automatik"
yepp!Gruß
Ibi
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21.07.2008, 12:04 #4
Welcher Arm ist es denn?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.07.2008, 12:04 #5
kann sie denn problemlos den blinker betätigen?
Vielen Dank
Jörg
Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson
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21.07.2008, 12:05 #6
in österreich kein prob....
Zucht & Ordnung! 180
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21.07.2008, 12:11 #7
§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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körperlicher mangel trifft zu oder?Gruß
Ibi
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21.07.2008, 12:16 #8
Danke ...
... an alle.
Es ist der linke Arm.
Wir klären das mal mit der Versicherung ab, das wird das Beste sein.
Sicher fühlen tut sich sich, aber das ja nicht viel aus.Es grüßt der Stephan
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21.07.2008, 12:36 #9
Automatik und so ein Knauf, glaub ich, weil sie ja nicht "umfassen" kann.
Aber unbedingt mit Versicherung klären.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.07.2008, 12:41 #10
automatik und lenkraddrehknauf für die rechte hand, und für die betätigung der linken hand vorgesehenen bedienelemente mussen mit der rechten hand erreichbar und betätigbar sein........ hab grad einen kumpel von der polizei angerufen
Zucht & Ordnung! 180
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21.07.2008, 12:47 #11Original von botti800
automatik und lenkraddrehknauf für die rechte hand, und für die betätigung der linken hand vorgesehenen bedienelemente mussen mit der rechten hand erreichbar und betätigbar sein........ hab grad einen kumpel von der polizei angerufen
Gilt das auch für Deutschland?Es grüßt der Stephan
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21.07.2008, 12:50 #12
Hmmm. Also Blinker setzen während der Fahrt dürfte schwierig werden....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.07.2008, 12:52 #13
ich hab leider keine ahnung obs in deutschland auch so ist... bei uns ist alles immer ein bissi offener definiert
Zucht & Ordnung! 180
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21.07.2008, 12:53 #14
Ihr fahrt´s ja auch a weng langsamer
Es grüßt der Stephan
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21.07.2008, 12:54 #15
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21.07.2008, 13:11 #16
Sie darf mit einem normalen Wagen Nicht fahren.
Wir haben schon einige Umbauten für Leute mit Behinderung erstellt.
Ein Auto wegen einer "kurzen" Behinderung umzubauen wird ziemlich kostenintensiv werden..
Denn ein Lenkradknauf darfst du nicht einfach in einen Wagen einbauen..
Da gibt es irgenwie 150 € und 3 Punkte für
Wenn ein Mensch eine dauerhafte Behinderung hat stellt ein Gutachter fest wie ein Auto umgebaut werden muss/ darf.
Dann werden diese Umbauten (Lenkradknauf/ Handgas etc) beim Verkehrsamt beantragt. Dann geht der Umbau los und danach muss der TÜV/Dekra diesen Umbau abnehmen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt auch nur für diesen Einen PKW und ist nicht übertragbar. Das heißt aber noch nicht das man diese genehmigt bekommt.. Kosten bevor so ein Umbau überhaupt los geht können schon bei 1.500 € liegen. Bei Dauer Eingeschränkten gibt es Zuschüsse von Ämtern, Krankenkasse usw. Diese werdet ihr kaum bekommen.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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21.07.2008, 13:57 #17
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.230
.
frage mich die ganze zeit was es so oberwichtiges geben kann das wenn "krank" ......
auto gefahren werden mussVG
Udo
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21.07.2008, 13:59 #18
Re: .
Original von hugo
frage mich die ganze zeit was es so oberwichtiges geben kann das wenn "krank" ......
auto gefahren werden mussGruß
Ibi
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21.07.2008, 14:04 #19
Re: .
ich kenne die Sache mit zusätzlicher Lenkhilfe (Knopf am Lenkrad) und das wars...ist aber auch schon eine Weile her...
und ich kenne einen einarmigen Schalt(!)wagenfahrer...Martin
still time to change the road you're on
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21.07.2008, 14:06 #20
Re: .
Original von hugo
frage mich die ganze zeit was es so oberwichtiges geben kann das wenn "krank" ......
auto gefahren werden muss
Wie lange hast Du Zeit zum Lesen?
Ansonsten: Vielleicht die Chance haben, ein bisschen am Leben teilzunehmen und nicht in einem Kuhkaff zu versauern, durch das nur 3x am Tag der Bus fährt?
Nochmal - wenn´s net geht oder nicht erlaubt ist, dann ist es halt so.
Aber genau das werden wir ja herausfinden ...
Ansonsten nochmal vielen Dank für die konstruktiven AntwortenEs grüßt der Stephan
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