... also nichts für sensible Foristen (bitte nicht weiterlesen):
Angenommen, ich kaufe eine Rolex (neu oder gebraucht) von privat, da bekomme ich im Regelfall ja keine Rechnung. Somit habe ich keinen Besitznachweis (falls Papiere vorhanden, lauten diese ja auf einen anderen Namen).
Heißt dies nun, daß ich bei jedem Grenzübertritt (Achtung jetzt kommts – ZOLL) zittern muß? Der Zöllner könnte ja behaupten, ich hätte den Wecker aus dem Ausland mitgebracht und nicht versteuert.
Weitere ähnliche Kaufsituationen: an der Casinobar bietet ein Zocker seine Sub für einen Schnäppchenpreis an, beim Kartenspiel im Hinterzimmer setzt einer mangels Kohle sein Krönchen und ein anderer gewinnt es, am Oktoberfest im Suff tauscht einer seine Goldsub gegen meine Stahlsub, etc.
In all diesen Fällen besitze ich zwar rechtmäßig den Wecker, habe aber keinen Nachweis.
Danke im Voraus.
PS. Über die Suche habe ich nichts passendes gefunden.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Hybrid-Darstellung
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01.09.2008, 09:38 #1
ACHTUNG – Dieser Thread könnte als ZOLLTHREAD ausgelegt werden...
Mit besten Grüßen,
Stefan
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