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  1. #1
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    Vorgaben für Kleingewerbe!?

    Liebes Forum,
    da ich vor ca. 3 Wochen ein Kleingewerbe angemeldet habe und vom Finanzamt bis dato weder Informationen oder Ähnliches erhalten habe, hoffe ich hier auf Hilfe.

    Mein Problem ist das Erstellen der sogenannten AGBs.
    Welche festgelegten Bedingungen muss ein Kleinunternehmer erfüllen und welche kann er selber hinzufügen?

    Im Netz habe ich auch schon gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.

    Es geht ausschliesslich um die AGBs d.h. Sachen wie:

    Gewährleistung, Widerrufsrecht/Rückgaberecht etc. sind von Relevanz.

    Kennt sich jemand in diesem Bereich gut aus, gibt es Steuerberater hier?
    Eine hilfreiche HP würde es auch tun.


    PS: Was muss ein Kleingewerbe unbedingt in den Vertrag mit einbringen?
    Vielen Dank!
    L2H

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    AGB würde ich AUSSCHLIEßLICH vom Fachanwalt erstellen oder wenigstens checken lassen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  3. #3
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von paddy
    AGB würde ich AUSSCHLIEßLICH vom Fachanwalt erstellen oder wenigstens checken lassen.
    sehe ich auch so...brauchst du überhaupt AGBs...das Finanzamt interessiert sich nur für die Steuer...mehr nicht....
    Martin

    still time to change the road you're on

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Guten Tag,

    AGBs brauchst Du fürs Finanzamt schonmal nicht, sondern nur im Umgang mit deinen Geschäftspartnern / Kunden. Aber auch sonst lohnt sich eine Erstellung m.E. nur in besonderen Fällen - es ist eh alles erstmal im BGB geregelt (§§ 305 - 310), d.H. solange Du keine AGBs hast greift das BGB und das ist i.d.R. erstmal gar nicht so verkehrt für alle Beteiligten. gerade bei den von Dir erwähnten Aspekten (Gewährleistung...) ist der Spielraum meines Wissens eh nciht besonders groß...

    Verrate doch mal, was es für ein Gewerbe ist und um welche Regelungen es Dir geht, vielleicht kann Dir dann eher geholfen werden. Viele Besonderheiten kann man auch im Einzelfall per Angebot / Auftragsbestätigung regeln und ist damit deutlich flexibler...

    Grüße, Peter
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  5. #5
    GMT-Master
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    Fehler Nr. 1 war schon mal ein Gewerbe anzumelden und dann erst zu fragen.

    Der kluge Unternehmer macht sich vorher schlau.

    Ein Steuerberater im Forum mag zwar hilfreich sein, ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch, da erst in diesem zahlreiche Kriterien erkennbar werden, die von Bedeutung sind.

    Also suche eine kompetente Stelle auf und informiere dich bevor du noch weiter unbedarft auf dem Parkett lavierst.

  6. #6
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    .
    Martin

    still time to change the road you're on

  7. #7
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    naja...bei AGBs hilft der Steuerberater wenig, da es eher um anwaltlichen Rat...
    Martin

    still time to change the road you're on

  8. #8
    Freccione Avatar von mac-knife
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    Original von Mawal
    naja...bei AGBs hilft der Steuerberater wenig, da es eher um anwaltlichen Rat...
    Richtig!

    Meines Wissens nach ist auch bei "Klein"-Gewerbe die IHK-Mitgliedschaft Pflicht, du kannst dich aber je nach Umsatz von den Beiträgen befreien lassen.

    Andererseits bietet die IHK auch Basis-Beratung in vielen Bereichen an. Ich erinnere mich aus dem Augenwinkel im Falle eines Freundes mitbekommen zu haben, dass er auch sehr kompetente Unterstützung in Rechtsfragen durch diese Beratungsstelle erhalten hat. Da würde ich mal nachhaken.
    MAC

  9. #9
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    Peter O: Das Gewerbe bezieht sich auf den Einzelhandel mit Schmuck.

    Mir geht es um:

    1.) Gewährleistung
    2.) Widerruf
    3.) Rückgaberecht
    L2H

  10. #10
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    es gibt hier ja das eine oder andere Member, das seinen Lebensunterhalt mit dem Handel von Schmuck verdient, frag diese die doch mal...zB ibi...


    edit: wenn ich es mal ganz direkt sagen darf...ist dies auch ein schönes Beispiel für "sag es treffender und schreib es in den Scheißbetreff"


    Der threadtitel "Muster AGBs" für Schmuckeinzelhandel" hätte dich ein klein wenig weitgergebracht...
    Martin

    still time to change the road you're on

  11. #11
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Das Neutrum war sicher beabsichtigt, Uli

    Evtl. brauchst Du keine AGB, aber wenn, dann lass sie vom Fachanwalt erstellen. Wurde Dir ja schon öfter gesagt.

    Kleiner Tip: AGB nützen nur dann, wenn der Käufer sie auch wahrnimmt
    Beste Grüße,
    Marcus


    Ich werde wegen meines Alters oft mit einem Erwachsenen verwechselt

  12. #12
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Gruß, Luke

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  13. #13
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    1:
    Das AGB´s für die Steuer und das Finanzamt nicht interessant sind wurde Dir hinreichend gesagt.

    2:
    Ich habe seit nunmehr 10 Jahren eine kleine Firma mit 12 Mitarbeitern
    und habe immer noch keine AGB´s.
    Die Rückseite unserer Geschäftspost ist leer.
    Das finden viele Kunden mächtig gut.
    Nix Kleingedrucktes. Hier herrscht der gesunde Menschenverstand.
    Bis jetzt keine Probleme.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  14. #14
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Original von ferryporsche356
    1:
    Das AGB´s für die Steuer und das Finanzamt nicht interessant sind wurde Dir hinreichend gesagt.

    2:
    Ich habe seit nunmehr 10 Jahren eine kleine Firma mit 12 Mitarbeitern
    und habe immer noch keine AGB´s.
    Die Rückseite unserer Geschäftspost ist leer.
    Das finden viele Kunden mächtig gut.
    Nix Kleingedrucktes. Hier herrscht der gesunde Menschenverstand.
    ... und das allgemeine Zivilrecht

    finde ich trotzdem klasse !!!
    Gruß, Luke

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  15. #15
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von Mawal
    es gibt hier ja das eine oder andere Member, das seinen Lebensunterhalt mit dem Handel von Schmuck verdient, frag diese die doch mal...zB ibi...
    meine AGB´s sind ganz einfach:

    1. ware gegen cash, in einzelfällen auch karte
    2. umtausch nur gegen anderen schmuck oder gutschein
    3. reklamationen direkt an den hersteller wenden

    Gruß
    Ibi

  16. #16
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    Themenstarter
    Ich werde mir dann wohl mal das BGB vornehmen.

    Mal so nebenbei:
    Das Mitglied royal-edelstein verkauft auf ebay Schmuck ohne Ende und ist als privates Mitglied angemeldet.
    Ebay habe ich schon vor Wochen eine Mail geschrieben, jedoch hat sich bis jetzt nix getan.
    Welche Schritte kann man noch gegen diesen Missbrauch des Privaten-Mitglieds-Status einleiten, welche auch schnell wirksam werden?
    L2H

  17. #17
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von SAMMÄ
    Ich werde mir dann wohl mal das BGB vornehmen.

    Mal so nebenbei:
    Das Mitglied royal-edelstein verkauft auf ebay Schmuck ohne Ende und ist als privates Mitglied angemeldet.
    Ebay habe ich schon vor Wochen eine Mail geschrieben, jedoch hat sich bis jetzt nix getan.
    Welche Schritte kann man noch gegen diesen Missbrauch des Privaten-Mitglieds-Status einleiten, welche auch schnell wirksam werden?
    sorry aber hast du nix besseres zu tun als leute anzuschwärzen?
    Gruß
    Ibi

  18. #18
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    Themenstarter
    Der Typ ist ein Konkurrent, kommt aus den Niederlanden und macht in Deutschland (ebay.de) anscheinend Gewinn ohne Steuern zu zahlen bzw. so wie es sich gehört ein Gewerbe anzumelden.

    Solche Leute gehören einfach "angeschwärzt"!
    L2H

  19. #19
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von SAMMÄ
    Der Typ ist ein Konkurrent, kommt aus den Niederlanden und macht in Deutschland (ebay.de) anscheinend Gewinn ohne Steuern zu zahlen bzw. so wie es sich gehört ein Gewerbe anzumelden.

    Solche Leute gehören einfach "angeschwärzt"!
    Gruß
    Ibi

  20. #20
    Yacht-Master
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    Merkwürdiger Schwenk jetzt, oder? Keine blassen Schimmer vom Tuten und Blasen, AGBs für's Finanzamt abschreiben wollen... jetzt geht's ins Wettbewerbsrecht...
    Gruß, Robert

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