1.) Angeben kannst Du das. Nur nutzen wird Dir das letztlich nix.
2.) Hmmm. Den Versand hast Du ja geleistet. Rückerstatten musst Du den
Kaufpreis. Es sei denn Du hast kostenlosen Versand angegeben. Dann kannst
Du auch nichts abziehen. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
3.) Verstehe nicht ganz was Du meinst.
Ergebnis 1 bis 20 von 54
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18.10.2008, 23:08 #1
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Widerrufsbelehrung und Rücknahme für Kleingewerbe
Liebes Forum,
erst einmal möchte ich mich für meinen ersten Thread, welcher in eine vollkommen andere Richtung ausgeartet ist, entschuldigen.
Ein paar Fragen zu den rechtlichen Belehrungen hätte ich noch:
1.) Normalerweise muss jeder Gewerbetreibende die Kosten der Rücksendung bis 40 Euro Verkaufspreis nicht übernehmen...über 40 Euro muss der Verkäufer jene Kosten tragen:
Frage: Ist es dem Verkäufer erlaubt in der Widerrufsbelehrung anzugeben, dass der Käufer den Versand immer trägt, egal ab welchem Betrag?
2.) Falls ein Kunde die Ware zurückgibt und somit Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht hat, muss der Verkäufer den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen oder kann der Preis für den Versand (Versand zum Kunden) abgezogen werden?
3.) Ist es möglich Frage 1 zu erfüllen, indem man AGBs aufstellt? Was müssen diese AGBs zwingend enthalten, um rechtsgültig zu sein?
MfGL2H
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18.10.2008, 23:23 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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18.10.2008, 23:29 #3ehemaliges mitgliedGast
Wenn Du nicht abgemahnt werden willst dann immer die Musterwiderrufsbelehrung verwenden. Und auch da bist du nicht 100%ig sicher.
Weitere Infos hier:
klick
Zu dem Thema gibt es übrigens zig Seiten im Netz!
Und ob Kleingewerbe oder nicht, da gibt es keinen Unterschied. Gwerblich ist gewerblich.
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18.10.2008, 23:41 #4
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ThemenstarterPCS: Die Frage war: Ist es möglich durch das Aufstellen von AGBs, in denen erwähnt wird, dass der Käufer die Rücksendung zahlen muss, die ganze Geschichte rechtsgültig wird?
L2H
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18.10.2008, 23:45 #5
Ok. Dann nochmal Nein. Der Verbraucherschutz wurde ja nicht so festgelegt,
damit Hinz und Kunz ihn mit AGBs umgehen können.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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18.10.2008, 23:47 #6ehemaliges mitgliedGastOriginal von SAMMÄ
PCS: Die Frage war: Ist es möglich durch das Aufstellen von AGBs, in denen erwähnt wird, dass der Käufer die Rücksendung zahlen muss, die ganze Geschichte rechtsgültig wird?
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18.10.2008, 23:53 #7
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ThemenstarterEs ist aber doch in Planung die Widerrufspflicht bei Fernabsätzen im Jahre 2009 (Oktober) wieder runterzusetzen oder(auf 14 Tage) oder gar schon früher?
PS: Wird man in der Abmahnung wirklich nur abgemahnt oder sin solche Mahnungen schon mit Kosten verbunden?L2H
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18.10.2008, 23:57 #8ehemaliges mitgliedGast
Benutze den Link. Da steht alles. Ebay momentan 1 Monat, außerhalb online 14 Tage. Einfach die Musterbelehrung für ebay verwenden.
Kleine Anmerkung am Rande. Bei mir gehen jedes Jahr 15.000 Bestellungen ein und ich habe erst 2 x prozessiert. Also glaub was ich schreibe und lerne oder lass es bleiben.
Abmahnung kostet je nach Streitwert EUR 700 bis .....
Aber Du kannst Dir natürlich einen Anwalt nehmen und dagegen an gehen. Aber mit deinen Plänen und ohne wasserdichte AGB kannst Du dir mit dem Geld lieber den *rsch abwischen.
Ende und aus.
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19.10.2008, 00:01 #9
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ThemenstarterAGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.
L2H
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19.10.2008, 00:04 #10ehemaliges mitgliedGastOriginal von SAMMÄ
AGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.
Na dann viel Erfolg!
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19.10.2008, 00:04 #11
Die Schmuckhändler Branche zittert bestimmt schon vor Angst vor deinem Markteintritt.....
Vergiss bitte nicht deinen Internetauftritt hier zu verlinken..... quasi als Muster für Alle, da er ja entsprechend deines bisherigen Auftritts hier perfekt und 100% rechtssicher ausfallen muss.....Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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19.10.2008, 00:08 #12Original von Toppits
Original von SAMMÄ
AGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.
Na dann viel Erfolg!
Das dachte ich mir auch eben....Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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19.10.2008, 00:09 #13ehemaliges mitgliedGast
Wenn das Geschäft gut läuft kann man schon Lehrgeld bezahlen. Wenn nicht, tut das sehr weh.
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19.10.2008, 00:10 #14
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ThemenstarterMir wurde doch gestern gesagt, dass man keine AGBs aufstellen muss...wieso wird denn hier jetzt wieder drüber gelacht?
L2H
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19.10.2008, 00:14 #15
Oh man das ist zu viel Entertainment für die Uhrzeit.....
Das war doch ein Witz von dir, dass du dich selbstständig machen willst oder?Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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19.10.2008, 00:15 #16
Hab den anderen Thread grad mal überflogen. Da hieß es ja nur, dass Du
für das FA keine AGBs brauchst. Als gewerblicher Verkäufer gegenüber
Deinen Käufern bzw. Verbrauchern sieht das aber anders aus.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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19.10.2008, 00:21 #17
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ThemenstarterEs reicht also nicht aus, wenn ich nur unter der Rubrik: Rücknahmebedingungen folgendes liste:
1.) Widerrufsrecht
2.) Widerrufsfolgen
?L2H
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19.10.2008, 09:50 #18Original von Der Hanseat
Oh man das ist zu viel Entertainment für die Uhrzeit.....
Das war doch ein Witz von dir, dass du dich selbstständig machen willst oder?
LOL...wie immer sehr einfühlsam...
ich glaube auch, das Thema Berufsberatung steht wirklich ganz vorne an...
die Kombination aus:
1. potenzielle Konkurrenten anzuschwärzen
2. potenzielle Kunden um ihre gesetzlichen Rechte zu bringen
scheint mir als Geschäftsstrategie - vorsichtig formuliert - unzureichend zu sein.Martin
still time to change the road you're on
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19.10.2008, 10:04 #19
Ja, irgendwie fühlt man sich da von Beginn an gleich gut aufgehoben.
Gruß Percy
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19.10.2008, 10:08 #20
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Original von SAMMÄ
Mir wurde doch gestern gesagt, dass man keine AGBs aufstellen muss...wieso wird denn hier jetzt wieder drüber gelacht?
Die AGB fallen nicht unter das dispositive Recht, können also nicht abgeändert werden (ausser zugunsten des Kunden).
Da die AGB einen Verbraucherschützendencharakter haben, fallen sie eben nicht unter die Inhaltsfreiheit.
Liess doch einfach mal §§307-309 BGB nach.Gruß Ben
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