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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    BMW 118i - Rücktritt vom Kaufvertrag -> Frage !!!!

    Ganz kurz die gesamte Problematik:

    Ich habe ständig Probleme mit dem Motor, und deshalb habe ich auch schon mehrfach die Werkstatt aufsuchen müssen.
    Nun ist es soweit, dass ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. BMW akzeptiert das und rechnet nun mein eingezahltes Geld gegen eine Gebrauchspausche -> Ergebniss dessen, kenne ich noch nicht -> meiner Rechnung nach ( 0,67% vom Listenpreis + 1tkm ) bekomme ich von BMW mehr als 4T€ zurück.

    Nun hat mir mein Verkäufer gesagt, dass mein damals in Zahlung genommenes Fahrzeug ebenfalls rückabgewickelt werden muss. Angeblich ist eine Förderung von BMW in den Ankaufpreis geflossen, da es ein anderes Fabrikat gewesen ist. Diese Förderung soll nun von meinem "Guthaben" abgezogen werden.

    Ist das rechtens??? Ich kann doch unmöglich durchschauen, wie BMW das kalkuliert hat ?

    Ich will ja bei BMW wieder ein neues Fahrzeug bestellen - aber ausnehmen lassen möchte ich mich nicht !!

    Danke für eure Hilfe

    Gruß
    Turus
    Gruß Jo

  2. #2
    Freccione Avatar von rudi
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    Verstehe das Problem nicht, such dir einen anderen BMW aus, und gut ists
    Gruß Rudi

  3. #3
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    Hallo,

    verstehe ich auch nicht so ganz....BMW hat doch Deinen Gebrauchten in Zahlung genommen...wenn die das jetzt wieder raus-/verrechnen wollen, muessen die Dir doch den Gebrauchten wieder herausgeben...dann koenntest Du theoretisch und u.U. doch Schaeden an diesem Fahrzeug oder hoehere Laufleistung von BMW einfordern...klingt ziemlich verworren.
    Die Juristen hier koennen Dir bestimmt profundere Auskunft geben...oder eine ADAC-Rechtsberatung.

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Kombiniertes Geschäft oder zwei Verträge? Bei zwei Verträgen dürfen sie Dich mal......
    Gruß,

    Michi

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  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    Das sind ja zwei paar Schuhe ! Zum einen muss der Rücktritt berechnet werden. Wie dann das neue Fahrzeugberechnet wird ist eine ganz andere Sache.
    Ich habe das Gefühl, dass BMW hier seltsame Förderungen reinrechnen will, um den Betrag der mir zusteht so gering wie möglich zu halten. Kommentar vom Verkäufer -> "das sieht ganz gut, vielleicht kriegen Sie sogar noch was raus "

    Ich habe wie gesagt selbst über 4000 € Guthaben errechnet.

    Ich bin der Meinung, dass BMW mit für den Ankauf meines alten Fahrzeuges jetzt nichts aus meinem eingezahlten Guthaben entnehmen kann. Liege ich da richtig??

    Jo
    Gruß Jo

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    RE: BMW 118i - Rücktritt vom Kaufvertrag -> Frage !!!!

    Original von Turus
    Nun hat mir mein Verkäufer gesagt, dass mein damals in Zahlung genommenes Fahrzeug ebenfalls rückabgewickelt werden muss.
    Aha, das bekommst du dann zurück oder was?
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  7. #7
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    Original von Vanessa
    Kombiniertes Geschäft oder zwei Verträge? Bei zwei Verträgen dürfen sie Dich mal......
    Eindeutig zwei Verträge, da der Angekaufte mein Privater und der neue mein Geschäftlicher ist.

    Oder kann das trotzdem ein kombiniertes Geschäft gewesen sein?? Hab überhaupt keine Ahnung von der Juristerei.

    Gruß
    Gruß Jo

  8. #8
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Gut,

    zwei Verträge.

    Der Ankauf des Alten durch BMW ist damit erledigt. Wie Michi sagt: sie dürfen Dich mal

    Der Neue: Da zieht BMW 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000km ab.

    Beispiel: Der Wagen hat 30 TEUR gekostet und Du bist 10 Tkm gefahren, dann zahlt BMW Dir 27990 für den Wagen und Du bist ihn los.

    Dürfte also kein Problem sein. Alle Hersteller rechnen übrigens mit diesen 0,67% pro 1000 km vom Kaufpreis. Ich habe vor einigen Jahren mal einen VW Touareg zurückgegeben. Die Berechnung war genauso.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Du hast zwei Verträge und einer wird durch Rückgabe geändert...der hat mit dem anderen nix zu tun, fertisch. Deinen alten Wagen dürfen sie sich in die Haare schmieren und müssen die Kohle nach Abzug der Nutzung bei Rückgabe des neuen raustun. Wichtig sind aber 2 Verträge!
    Gruß,

    Michi

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  10. #10
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe !!!

    Immer wieder überraschen, wie schnell man hier Hilfe bekommt !

    Freue mich schon auf das Gespräch mit dem Verkäufer :twisted: und noch viel mehr freue ich mich auf 6 Zylinder in der Reihe


    Gruß
    Gruß Jo

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Seit April brauchst Du für die Nutzung nichts mehr bezahlen...rate dringend zu einem Fachanwalt...wenn Du ihn privat gekauft hast.

    0.67% wären auch vor April viiiel zu hoch.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  12. #12
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    Original von Kalle
    Seit April brauchst Du für die Nutzung nichts mehr bezahlen...rate dringend zu einem Fachanwalt...wenn Du ihn privat gekauft hast.

    0.67% wären auch vor April viiiel zu hoch.
    Echt?? Hab bisher immer nur von 0,67 % gelesen ( die allerdings wohl verhandelbar sind). Der Wagen läuft auf meine Praxis. Gibt das einen Unterschied ? Gibt es ein wegweisendes Urteil oder ist ein § geändert worden.
    Ich denke, da bin ich nicht der einzige den das interessiert.

    Gruß
    Gruß Jo

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Ich habe in den letzten 24 Monaten 3 Fahrzeuge rückabgewickelt...besser gesagt mein RA. Es soll im April ein Urteil gegeben haben...hat mich damals aber leider nicht betroffen. Hier hilft aber jeder RA gern weiter...und 0.67% sind ein Witz. Aber hier sollte man sich mal Urteile von dem Gericht (in der Stadt) ansehen...da kann man sich dann schon überlegen, ob man es wissen will...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    3 Fahrzeuge?? Das nenne ich mal Pech. Deutsche Fabrikate?

    In meinem Fall ist der Gebrauchsfaktor gar nicht soooo entscheidend, ich habe erst 9000 km runter. Erstmal werde ich das Gespräch mit dem Verkäufer abwarten. Ich hab ja mittlerweile einiges an Argument in der Hand.
    Wenn es sein muss, dann suche ich mir auch einen Anwalt.
    Vielleicht bleibt da ja ne Krone über

    Gruß
    Gruß Jo

  15. #15
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Original von Kalle
    Seit April brauchst Du für die Nutzung nichts mehr bezahlen...rate dringend zu einem Fachanwalt...wenn Du ihn privat gekauft hast.

    0.67% wären auch vor April viiiel zu hoch.
    Ich glaube die Sache mit dem Anwalt und was alles passiert wenn man keinen genommen hat, hatten wir doch schon mehrfach im Forum.
    Bisher ist es MIT immer gut und OHNE meist weniger gut ausgegangen - egal wobei
    lg Michael


  16. #16
    Mhh, die Praxis ist ja nun ein gewerblicher Zweck, insofern würde ich mich nicht zu früh freuen was den Wegfall der Nutzungsentschädigung angeht. Riecht stark nach EU-Verbraucherschutz.
    Viele Grüße
    Dennis

  17. #17
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    Hat jemand zufällig einen nützlichen Link zu dem ganzen Thema ? Das wird ja immer komplizierter aber auch sehr interessant.


    Gruß
    Gruß Jo

  18. #18
    Yacht-Master
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    Außerdem - soweit wir das gleiche Urteil meinen (Herd von Quelle) - ging es nicht nur um Verbrauchsgüter, sondern ebensowenig um einen Rücktritt. Es handelte sich um einen Gewährleistungsfall und den Nacherfüllungsanspruch in Form der Neulieferung.
    Gruß, Robert

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Bei mir waren es alles Fahrzeuge des VW Konzerns. Leider waren die Autohäuser immer sehr uneinsichtig und nach unzähligen Werkstattaufenthalten verliert man die Geduld. Wenn man dann zusätzlich noch angelogen wird, das sich die Balken biegen, reicht es eben irgendwann.

    Das Urteil wurde mir damals von meinem RA genannt und er sagte, als Privatperson wäre ich raus aus der Sache...ich kann ja mal schauen, ob ich die eMail noch finde...

    Würde dem Autohaus 0.4 % anbieten, mit Androhung es notfalls gerichtlich durch zu setzen...kommt aber auch auf die Kilometer an.

    Bei mir waren es 57.000 km in 9 Monaten, da macht sich das bemerkbar. Bei 5000 km würde ich da auch keinen Aufriss machen.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Turus
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    57000 km in 9 Monaten? Wow - du hast wohl ein Mädchen in jeder Stadt. Wäre super, wenn du die email noch finden würdest.

    Bei mir sind das 9000 km in 11 Monaten. Es geht dabei also "nur" um ein paar hundert Euro. Wesentlich wichtiger ist für mich die Tatsache, dass der Verkäufer sich jetzt die Förderung meines Alten auf WC legen kann.

    Bin mal gespannt, wie das ganze ausgeht. Der will mir um jeden Preis einen 120i 5türer verkaufen. Dabei hab ich ihm schon hundert mal gesagt, ich will das 125i Coupe.
    Habe irgendwo gelesen, dass BMW noch massig 1er 5türer rumstehen hat, und dass die Coupes lange Lieferzeiten haben - > das könnte passen.

    Habe jetzt eine LeasingSpezi gefunden, der deutlich unter den bisherigen BMW Angeboten liegt.

    Warum werde ich das Gefühl nicht los, die Autoverkäufer versuchen einen immer zu verarschen ( wollte nicht pauschalieren, sind nur meine bisherigen Erfahrungen )

    Gruß
    Gruß Jo

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