YESSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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11.11.2008, 20:46 #1
Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
"Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt."
Quelle: http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_..._08/index.html
Vielleicht von Interesse für manche Golfschläger-Einkäufer auf ReisenSuche zwei gute 93150er Bandhälften.
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11.11.2008, 21:01 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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11.11.2008, 21:06 #3
Gut so
Beste Grüße,
Marcus
Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.
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11.11.2008, 21:24 #4
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11.11.2008, 22:26 #5
- Registriert seit
- 13.09.2007
- Beiträge
- 97
Herzlichen Dank für diese Info, die kommt gerade zur richtigen Zeit und ohne dich hätte ich das wohl verpennt.
Gruss
Dirk
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11.11.2008, 22:33 #6
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- 5.628
RE: Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Die Lobbyarbeit von LV macht sich doch noch bezahlt, für uns.
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11.11.2008, 22:47 #7
Gut dass ich am 30.11. aus den USA zurückfliege....
Gruss
Bernie
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12.11.2008, 02:35 #8
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Beiträge
- 337
Besser, daß ich erst am 12.12. rüberfliege.
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12.11.2008, 06:55 #9
Komm, Bernie, ist doch nur eine Nacht auf dem Flughafen
Beste Grüße,
Marcus
Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.
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12.11.2008, 07:12 #10
Achtung, bitte unbedingt beachten:
§3 Abs. 2:
Die Abgabenbefreiung ist ausgeschlossen für Waren, die Personen bei der Rückkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps I (§1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes) oder die Personen, die in einer Freizone des Kontrolltyps I wohnen, bei der Einreise aus der Freizone des Kontrolltyps I mit sich führen.
§3 Abs. 4:
In den Fällen, in denen Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltige Getränke als Mundvorrat nach § 14 der Zollverordnung abgabenfrei bleiben oder die Abgabenbefreiung für Mundvorrat nach Absatz 4 dieser Vorschrift ausgeschlossen ist, hängt die Abgabenbefreiung davon ab, ob Reisende das Schiff endgültig oder für mehr als drei Tage verlassen.
Und ganz wichtig:
§3 Abs. 5:
Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen, gelten nicht als Seereisende.
Gruß
MatthiasThe difference between men and boys is the price of their toys.
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12.11.2008, 08:13 #11
und für die USA Besteller, die Zollfreigrenze steigt auf 150€
Martin
still time to change the road you're on
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12.11.2008, 08:18 #12
Jep. Eine weitere gute Nachricht.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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12.11.2008, 08:29 #13
hallo,
danke für die infos
grüsse
detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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12.11.2008, 17:22 #14Original von Mawal
und für die USA Besteller, die Zollfreigrenze steigt auf 150€Viele Grüße!
Michael
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12.11.2008, 17:26 #15Original von miwa
Original von Mawal
und für die USA Besteller, die Zollfreigrenze steigt auf 150€
yep und der Dollar ist auch wieder viel teurer...Martin
still time to change the road you're on
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