Frage Deinen Bekannten nochmal um welche Sitzung es sich handelt? Wenn es eine Sitzung des Gemeinderats/Magistrat (so die Bezeichnung in Hessen) ist, geht das in Ordnung, denn dieses Gremium ist quasi die Geschäftsführung und tagt in der Regel nicht öffentlich. Der Gemeinderat/Magistrat kann zu seinen Sitzungen Aussenstehende einladen und zu einzelnen Themen Rederecht einräumen. Zumindest in Hessen ist der Gemeindevorstand / Magistrat für die Personalangelegenheiten zuständig.
In einer öffentlichen Gemeindevertreter- bzw. Stadtverordnetenversammlung hat eine Vorstellungsrunde von Bewerbern für eine Stelle in der Kommune aber nichts verloren. Ziemlich ungewöhnlich das Vorgehen.