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  1. #1
    Gesperrter User
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    Kurzarbeit, Frage

    Servus all,

    ich mach gerade meine Mitarbeiterplanung für das aktuelle Jahr. Nun muss ich damit rechnen das unser Betrieb in den nächsten Monaten Kurzarbeit anmelden muss!
    Aktuell habe ich etliche Mitarbeiter deren Freischichtkontostände weit über 500 Std besitzen, andere hingegen sind bereits weit im Minus. Im Durchschnitt sind es etwa +200 Std.

    Meine Frage, falls es zur Kurzarbeit kommt, bekommen dann auch die Mitarbeiter Lohnausgleich vom Arbeitsamt, welche bis dahin noch deutliche Plusstunden auf ihren Freischichtkonten verzeichnen?
    Oder gilt hier der Durchschnitt aller Mitarbeiter?

    Zur Erklärung, in dem Unternehmen arbeiten ca. 12.000 Mitarbeiter
    Zum Thema Freischichtkonten: Arbeitet ein Mitarbeiter länger als Vertraglich vereinbart, werden diese Stunden auf einen Konto gutgeschrieben.

    Gruß Kai

  2. #2
    GMT-Master Avatar von bass
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    RE: Kurzarbeit, Frage

    Die grobe Regel lautet: Zur Vermeidung von Kurzarbeit müssen Arbeitszeitkonten aufgelöst werden. Im Klartext: Wer Gut-Stunden hat, bekommt die fortlaufend auf die ausgefallene Arbeitszeit angerechnet bzw. ausgezahlt. Wer keine hat, bekommt Kurzarbeitergeld.
    Grüße, Sebastian



    The road to hell is paved with good intentions.

  3. #3
    Datejust
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    Im Prinzip stimmt es schon, dass die Arbeitszeitkonten erst leergeräumt werden müssen, bevor Kurzarbeit beantragt werden kann.
    Die BfA hat da jedoch einen gewissen Ermessensspielraum. Es gibt da z.B. Ausnahmen für Überstunden, die länger als ein Jahr Bestand haben, weil das dann Langzeitkonten sind. Es gibt da auch noch die Regel, dass die Zeitkonten maximal 10 Prozent der Jahresarbeitszeit betragen dürfen.
    Bei uns (ca. 7000 MA) wurde da ein Stichtag (31.01.08) genommen. Vom aktuellen Stand werden noch die geplanten Freizeitentnahmen für dieses Jahr abgezogen und das Ergebnis wird mit dem Stand vom letzten Jahr verglichen. Dann regelt die BfA das für jeden Mitarbeiter individuell und die entsprechenden Mitarbeiter bekommen dann einen Brief, wo dann sinngemäss drinsteht "sie müssen noch 10 Stunden absetzen, bevor sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben". Momentan ist unser Zeiterfassungssystem gesperrt, also mit Beschiss ist da nix mehr.
    Kurzarbeit kann auch nur für einzelne Abteilungen beantragt werden und Leiharbeiter dürfen keine mehr beschäftigt sein.
    Wie gesagt, es hängt da viel von der BfA ab.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    Gruss Dirk

  4. #4
    Kaerbu
    Gast

    RE: Kurzarbeit, Frage

    Original von Feldmann
    ... Aktuell habe ich etliche Mitarbeiter deren Freischichtkontostände weit über 500 Std besitzen, andere hingegen sind bereits weit im Minus. ...

    500 Std. plus?!? Das entspricht ja über 1/4 Jahr (normaler AN der IGM mit 35 Std. Woche zu grunde gelegt).

    Für mich im ersten Moment ein Indiz für absolutes Missmanagement auf Kosten der Arbeitnehmer.

    In welchem Zeitraum sind die Stunden denn "aufgelaufen"?

  5. #5
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: Kurzarbeit, Frage

    genau... § 3 Arbeitszeitgesetz...
    Martin

    still time to change the road you're on

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hallo,

    wir mussten im November/Dezember 08 alle Überstunden soweit es geht auf Null runterfahren (Lohn- und tarifliche Gehaltsempfänger, außertarifliche Gehaltsempfänger haben kein Zeitkonto, die dürfen Überstunden machen ohne Ende).

    Jetzt wird ab Februar Kurzarbeit angemeldet. Hierzu wurde uns folgende Regelung mitgeteilt:

    Alle Mitarbeiter, die in Kurzarbeit gehen, dürfen keine Überstunden in dem Monat, indem sie kurz arbeiten, aufbauen. Abbauen ja. Dabei ist es unerheblich ob das Zeitkonto im Minus oder im Plus ist.

    Es hieß, das Arbeitsamt vergleicht die Zeitkonten des letzten Monats mit dem Monat der Kurzarbeit (Stichtag Monatsletzter). Wenn im Vergleich zum Vormonat Überstunden aufgebaut wurden, zahlt das Arbeitsamt nicht, und zwar für den gesamten Betrieb nicht.

    Die Info-Veranstaltung fand gestern statt.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    RE: Kurzarbeit, Frage

    Original von bass
    Die grobe Regel lautet: Zur Vermeidung von Kurzarbeit müssen Arbeitszeitkonten aufgelöst werden. Im Klartext: Wer Gut-Stunden hat, bekommt die fortlaufend auf die ausgefallene Arbeitszeit angerechnet bzw. ausgezahlt. Wer keine hat, bekommt Kurzarbeitergeld.
    Klingt logisch. Erst die Überstunden abbummeln, dann die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  8. #8
    Gesperrter User
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    Themenstarter

    RE: Kurzarbeit, Frage

    00 Std. plus?!? Das entspricht ja über 1/4 Jahr (normaler AN der IGM mit 35 Std. Woche zu grunde gelegt).

    Für mich im ersten Moment ein Indiz für absolutes Missmanagement auf Kosten der Arbeitnehmer.

    In welchem Zeitraum sind die Stunden denn "aufgelaufen"?

    Die Mitarbeiter hatten letztes Jahr zum teil über 50Std pro Woche gearbeitet.
    Das wirklich krasse ist aber, diese Stunden kamen zusammen obwohl die Mitarbeiter einen Dienstleistertarifvertrag mit 39std Woche besitzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Die hohen Kontostände kamen durch Schichtverlängerungen und Samstagsarbeit zu stande! Ich hab den Bereich erst vor 2 Wochen übernommen, aber klar ist, die Mitarbeiter waren deutlich unterbesetzt.

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von Feldmann....Zur Erklärung, in dem Unternehmen arbeiten ca. 12.000 Mitarbeiter..
    Habt ihr in einem Unternehmen mit 12.000 Mitarbeitern keine Personal- bzw. Rechtsabteilung die so eine Frage innerhalb kürzester Zeit verbindlich beantworten kann?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    Datejust
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    Original von paddy
    Original von Feldmann....Zur Erklärung, in dem Unternehmen arbeiten ca. 12.000 Mitarbeiter..
    Habt ihr in einem Unternehmen mit 12.000 Mitarbeitern keine Personal- bzw. Rechtsabteilung die so eine Frage innerhalb kürzester Zeit verbindlich beantworten kann?
    Ich antworte mal, obwohl die Frage nicht an mich gestellt ist.

    Nein, da kann die eigene Rechtsabteilung nichts machen. Wie mit den Zeitkonten verfahren wird, liegt im Ermessen der BfA und die befassen sich erst damit, wenn die Kurzarbeit beantragt ist. Eher bekommt man da keine verbindliche Auskunft.

    Wir haben diese Erfahrung gerade gemacht (ca. 7000 MA).

    Gruss Dirk

  11. #11
    Gesperrter User
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    Um genau zu sein sind in dem Unternehmen weit über 100.000 MA beschäftigt. Wir sind nur ein Werk davon. Wie bunsen schon sagte, oftmals wird hier individuell entschieden. Ich hatte gestern auch ein kurzes Telefonat mit einem Betriebsrat, der konnte mir nur sagen das 2/3 des Urlaubs weg sein muss, wie mit den Freischichtkonten verfahren wird ist noch unklar!

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