Österreich ist deutlich stressfreier, durch die Schweiz wirst Du verplomben müssen für den Transit.
Italien gehört zur EU, daher keine Zoll und beim Kauf von privat (Nachweis!!) auch keine MWST für das Fahrzeug.
Sofern das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen war, kriegst Du es auch in D zugelassen, brauchst aber verschiedene Unterlagen=> Zulassungsstelle fragen....
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12.02.2009, 09:03 #1
Ape (gebraucht) aus Italien holen / Zollfrage
Hallo und guten Morgen,
es geht um die Abwicklung eines Kaufes in Italien.
Kaufgegenstand ist eine Ape von Piaggio (die kleinen Dreiräder ... ihr kennt sie alle, der Pizzabäcker Alberto liefert mit dem Teil seine Ware aus).
Das Teil ist gefunden (gebraucht), der Preis ist gemacht. Ein Transporter steht zur Verfügung.
Nun die Frage:
Kann ich mit dem Teil im Transporter durch die Schweiz fahren, oder ist Österreich stressfreier?
Muss ich in Deutschland was verzollen bzw EUSt zahlen?
Brauche ich folglich einen Kaufvertrag?
--> oder ist die "Zulassung" in Deutschland mit italienischen Papieren auch ohne Einfuhrbelege etc möglich? Die kriegt ja auch nur ein Mofaschild ...
Danke jetzt schon an die Auskenner für lehrreiche AntwortenEs grüßt der Stephan
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12.02.2009, 09:36 #2Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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12.02.2009, 09:44 #3
Ich glaub, dass du vom KBA noch einen Auszug brauchst, dass das Fahrzeug in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist.
Zumindest wurde mir das vom Tüver gesagt, als ich ein Golf I Cab aus Italien zulassen wollte. Bei der Zulassungsstelle hab ich dann nicht mehr gefragt, weil sich jemand gefunden hat, der mir das Ding zum doppelten Kaufpreis abgenommen hatGruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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12.02.2009, 10:15 #4
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- 13.10.2008
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- Obermenzing
- Beiträge
- 47
hatte genau die sache zuletzt vor ca. 5 jahren mit einer vespa VNA bj. 61 und einer lambretta LI150 gemacht.
die habe ich aus IT über CH nach D mit anhänger geholt. der schweizer zoll hat nix gesagt; der deutsche zoll am bodensee dann schon!
ich würde trotz kaufvertrag (der die herkunft ja belegt) entweder die ware beim zoll verplomben lassen, oder die schweiz generell umfahren. von IT über AT nach D gibt`s eher selten kontrollen... und wenn, dann reichte bei mir der kaufvertrag zum nachweis, das der so von der kontrollierenden polizeistreife titulierte "schrott" auf dem hänger nicht gestohlen war.
viel erfolg beim import!-----------------------------------------------------
Gruß, David
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12.02.2009, 12:14 #5
Danke
Ich versuche nachher mal mein Glück und ruf bei der Zulassungsbehörde an.
Ist ja "langer" Dienstleistungsdonnerstag heute ...Es grüßt der Stephan
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