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  1. #1
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast

    Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    Liebe Freunde,

    bevor ihr jetzt denkt...nicht schon wieder ein Zoll Thema oder...hör mir bloß auf mit Zoll usw...kann ich zu meiner Entschuldigung sagen, dass ich versucht habe, über die Suche ein entsprechendes Thema mit diesem speziellen Problem zu finden...dazu kommt, dass ich keine Frage habe, sondern Infos für Euch ...in der Hoffnung, dass diese nicht doch schon hier existieren und ich nicht richtig gesucht haben sollte

    Aber was solls...hier nun zuerst kurz der Hintergrund:

    Ein Bekannter machte eine zweiwöchige USA Reise...als er wieder zurückkam und "natürlich" seine Submariner am Arm hatte, die mit ihm zusammen auch schon Deutschland verlassen hatte, und durch den grünen Ausgang am Flughafen Zoll gehen wollte, wurde er angehalten...

    Ein netter Zollbeamter fragte ihn, was er denn für eine schöne Uhr am Arm hätte und, ob er diese in den USA gekauft hätte.

    Mein Bekannter entgegnete natürlich, dass diese Uhr schon seit knapp 2 Jahren sein Eigentum wäre und er sie in Deutschland gekauft hätte...daraufhin forderte der Zollbeamte ihn auf, dass er einen Kaufnachweis sicher JETZT VOR ORT UND SOFORT vorzeigen könne.

    Das konnte er leider nicht...da er aber in der Nähe von Ffm. wohnte...konnte seine Frau die Orischinal-Rechnung holen und vorzeigen...und so durfte er dann nach ca. 3 Stunden wieder einreisen...

    Ich habe diese Geschichte mal zum Anlass genommen und beim Zoll nachgefragt, was denn zu beachten sei, wenn man mit einer Uhr bspw. in ein Nicht-EU Land ausreisen würde (im Urlaub bspw.) und dann bei der Einreise vom Zoll kontrolliert würde...

    Ich habe folgende zwei Antworten erhalten (und hoffe, dass ich diese, da anonymisiert, hier auch zeigen darf): ...

    Sehr geehrter Herr XXX, grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329 erhältlich bei jeder Zollstelle) zu verwenden, das vor
    der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine
    Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch
    Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Eine zollrechtliche Verpflichtung zur Anzeige der Ausfuhr im Reiseverkehr/Ausstellung des INF 3 besteht nicht. Der Nachweis der Rückwareneigenschaft kann bei der späteren Wiedereinreise auch durch andere Unterlagen (z.B. deutsche Kaufrechnung) geführt werden, sofern ein Zusammenhang Uhr /Rechnung ersichtlich ist.

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    XXX
    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden


    ----------------------------------


    Sehr geehrter Herr XXX, vorerst bitte ich zu entschuldigen, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage etwas verzögert hat. Auf Grund des hohen Anfrageaufkommens war eine zeitnahere Bearbeitung leider nicht möglich. Waren, welche aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt und innerhalb von 3 Jahren nach der Ausfuhr eingeführt werden, sind als sogenannte Rückwaren einfuhrabgabenfrei. Nehmen Sie also die Uhr mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Gerät auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG mitbringen. Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können. Bei teuren Gegenständen sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Gerät bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben. Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist. Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen. Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    XXX
    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden


    ...hoffe, dass diese Info vielleicht dem ein oder anderen weiterhilft

  2. #2
    Comex
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    Danke für die Info!

    Aber warum hast Du 2 Schreiben bekommen??
    LG, Oliver

  3. #3
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast
    ...das wüsste ich auch gerne...

  4. #4
    Comex
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    Bin ja selbst Beamter, mutmaße also, dass jemand nicht schlafen konnte
    LG, Oliver

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von yeti
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    "....beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen.Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Gerät bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben."

    Was für ein Geschreibe. Nämlichkeitsnachweis klingt irgendwie nach Dämlichkeitsnachweis.

    Trotzdem Danke für die Infos, auch wenn ich mich nicht recht damit anfreunden kann.
    Gruß
    Diethelm

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Ich find den Begriff auch eher irreführend, aber was solls.

    Wobei es in dem speziellen Fall (wenns also nur um die Uhr geht), einfacher ist, ne Rechnungskopie mitzunehmen, als den INF3 (beides ja nur ein Blatt Papier).

    Anders siehts aus, wenn man seine komplette Fotoausrüstung in der LV Keep-all mitnimmt , dazu noch neuwertige iPods usw. Da lohnt sich vor der USA Reise der Gang zum Zoll.
    Cheers, Oliver

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  7. #7
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

    hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen

  8. #8
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast

    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    ...ich vermute, dass nicht...

    Soweit ich es verstanden habe, ist der den Zoll interessierende Punkt, ob schon einmal für den Gegenstand, also die Uhr in dem Fall, in Deutschland Steuern entrichtet wurden, oder nicht.

    Wenn man also eine Uhr, auch mit LC ungleich 100, in Deutschland gekauft hat und MWSt. gezahlt hat, dann hast Du kein Problem.

    Solltest Du keine Rechnung haben, auch nicht die des Vorkäufers (in der ja die MWSt. ausgewiesen sein dürfte), angenommen Du kaufst eine Uhr privat und ohne schriftlichen Kaufvertrag zwischen den privaten Vertragsparteien, dann hast Du keinen Nachweis über entrichtete Steuern...dann gibt es aus meiner Sicht Probleme!

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    Original von Flo74
    was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

    hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen
    Dafür gibts eben diese ominöse Nämlichkeitssicherung. D.h., die Ware (in dem Fall die Uhr) wird anhand eindeutiger Kennzeichen als "in der Gemeinschaft befindliche" Ware identifiziert und diese werden vom Zoll bestätigt. Üblicherweise bzw. idealerweise z.B. über eine Serien-Nummer.

    In deinem Fall gehst Du also mit deiner Uhr zum Zoll, führst sie vor, und kassierst neben neidvollen Blicken auch ein Papier, das Du im Zweifel bei der Wiedereinreise vorzeigen kannst.

    Kostet (außer Zeit) nicht mal was...

    P.S. Sollte die Nummer natürlich ausgefeilt sein, wirds schwieriger - aber so ne Uhr würde hier ja eh keiner kaufen/besitzen wollen
    Cheers, Oliver

    "Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."

  10. #10
    StefanS
    Gast

    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    Also Kinder ich sage es doch immer wieder!!!!

    Nur eine Uhr in Deutschland kaufen mit einer dazugehörigen Rechnung

    Alle meine LV Artikel, Uhr, Schmuck, etc. habe ich in Deutschland gekauft und habe auch eine dazugehörige Rechnung.

    Ich werde aber den Teufel tun, die ganzen Rechnungskopien bei einem Urlaub in Kopie mitzuführen.

    Ich kann ja sofort nachweisen, dass alle diese mitgeführten Artikel und Wertgegenstände von mir in Deutschland mit Rechnung gekauft wurden.

    Soll mich doch der Zollbeamte nachhause fahren und dort kann ich Ihm dann alle Rechnungen zeigen und ich spare mir das Taxi vom Fughafen nachhause

    Aber wenn ich einen Wertgegenstand in meinem besitz habe, der vielleicht nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde, muss ich doch bei jeder Einreise aus einem Nicht U Staat beim Durchgang beim Zoll damit rechnen, dass ich kontrolliert werde...dann muss man halt so einen Scheiss nicht kaufen oder einfach zuhause lassen

  11. #11
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    hab jetzt einfach mal bei unserm zollamt angerufen..

    der nette Mann hat sich erst mal gewundert, weshalb man für ne Uhr sowas bräuchte. das wäre, das erste mal, dass das Zollamt Heilbronn für ne Uhr eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellt...

    für die ausführliche nämlichkeitsbescheinigung, einfach mit der uhr vorbeikommen, seriennummer muss erkenntlich sein.

    ein vereinfachtes formular kann nur von den zollgrenzbeamten ausgestellt werden. aber auch hier gilt: uhr, mit ersichtlicher seriennummer (eindeutige merkmale) und dann gibts das formular.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Weil es geschrieben steht. Deswegen.

  12. #12
    Submariner
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    jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

    Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?
    Grüße, Jochen


    no guts - no glory

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...

    Original von biffbiffsen
    hab jetzt einfach mal bei unserm zollamt angerufen..

    der nette Mann hat sich erst mal gewundert, weshalb man für ne Uhr sowas bräuchte. das wäre, das erste mal, dass das Zollamt Heilbronn für ne Uhr eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellt...

    für die ausführliche nämlichkeitsbescheinigung, einfach mit der uhr vorbeikommen, seriennummer muss erkenntlich sein.

    ein vereinfachtes formular kann nur von den zollgrenzbeamten ausgestellt werden. aber auch hier gilt: uhr, mit ersichtlicher seriennummer (eindeutige merkmale) und dann gibts das formular.


    Original von vegasicilia

    jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

    Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?
    Die ausführliche Nämlichkeitsbescheinung würd ich nicht machen, das ist wirklich aufwendig, dafür gibts eben beim Ausreisezollamt am Flughafen das INF3.

    Was die zweite Frage angeht, so gibts da unterschiedliche Erfahrungen: Laut Michi (und da geb ich ihm Recht) muss der Zollbeamte annehmen, dass es sich bei Vorführung innerhalb der EU auch um ordnungsgemäß erworbene Ware handelt; bzw. darf er wohl nur bei dringendem Verdacht (z.B. bei nem Laptop mit US-Tastatur) die Ausstellung verweigern.

    Ich hab aber schon einmal erlebt, dass mir der Zoll das für meine Kameraausrüstung verweigert hat, mit der Begründung, dass ich ja die Rechnungen (und damit den Nachweis) nicht dabei hätte. Mein Einwand, dass ich ja, wenn ich die Rechnungen eh dabei hätte, auf den INF3 verzichten könnte, hat ihn leider auch nicht beeindruckt. Bin dann eben unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Weitere Kommentare zum Thema Zoll (auch im Hinblick auf Percys Hinweis letzte Woche) nur per PN.
    Cheers, Oliver

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  14. #14
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    Original von vegasicilia
    jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

    Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?
    genau dies habe ich gefragt!

    laut zollamt muss die uhr eindeutige merkmale haben, also zB seriennummer. weitere unterlagen sind nicht nötig.

    ich probiers einfach mal aus...
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    Weil es geschrieben steht. Deswegen.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Ich denke, das ist alles richtig und mit der "Nämlichkeitsdings" hat man eine Gürtel/Hosenträger sichere Lösung. Aber ich bin schon viel geflogen und hatte noch nie Probleme.

    Bei einer Uhr, etc, hebt man die Rechnung auf. Aber wenn man das weiterspinnt und die Reisetasche, die Digicam, die Keepal, die Handtasche der Freundin vorher anmeldet, wird sich auch der Zoll nicht freuen. Ich hebe doch nicht jede Rechnung von privaten Käufen auf...

    Vielleicht bin ich ja leichtsinnig, aber ich denke mal, die Zöllner haben die Erfahrung, dass sie einen "normalen" Reisenden, der nicht 5 Fotosets und 3 Uhren mit hat, auch nicht quälen werden...

    just my 2 cents...
    Grüße -- Jürgen


  16. #16
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    da hast du wohl sicher recht.

    ich bin wirklich viel unerwegs und noch nie! wurde ich jemals auf eine uhr angesprochen.
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    Weil es geschrieben steht. Deswegen.

  17. #17
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Original von jk737
    Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Ich denke, das ist alles richtig und mit der "Nämlichkeitsdings" hat man eine Gürtel/Hosenträger sichere Lösung. Aber ich bin schon viel geflogen und hatte noch nie Probleme.

    Bei einer Uhr, etc, hebt man die Rechnung auf. Aber wenn man das weiterspinnt und die Reisetasche, die Digicam, die Keepal, die Handtasche der Freundin vorher anmeldet, wird sich auch der Zoll nicht freuen. Ich hebe doch nicht jede Rechnung von privaten Käufen auf...

    Vielleicht bin ich ja leichtsinnig, aber ich denke mal, die Zöllner haben die Erfahrung, dass sie einen "normalen" Reisenden, der nicht 5 Fotosets und 3 Uhren mit hat, auch nicht quälen werden...

    just my 2 cents...
    Du hast völlig Recht, in 99% der Fälle ist das alles kein Problem. Auslöser der ganzen Diskussion war ja die konkrete Geschichte des TS.

    Wer also ne fail-and-safe Lösung braucht, weiß jetzt, was zu tun ist, die meisten werden sich davon eher unbeeindruckt zeigen.

    Aber ich kenn auch Leute, die vor nem Wochenendtrip den Kühlschrank leeren und die Hauptsicherung rausziehen...
    Cheers, Oliver

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  18. #18
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

    warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
    bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte
    its ssooo easyyy
    Gruß
    Ibi

  19. #19
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Original von ibi
    wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

    warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
    bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte
    its ssooo easyyy


    Ich glaub, ab sofort verlass ich die EU nur noch über Schweden oder Italien...
    Cheers, Oliver

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