"....beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen.Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Gerät bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben."
Was für ein Geschreibe.Nämlichkeitsnachweis klingt irgendwie nach Dämlichkeitsnachweis.
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Trotzdem Danke für die Infos, auch wenn ich mich nicht recht damit anfreunden kann.
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12.05.2009, 12:38 #5Gruß
Diethelm
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