Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Gesperrter User
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    558

    Gewerbeanmeldung Nebenerwerb ja oder nein?

    Hallo,

    ich will nächste Woche eine Gewerbe eröffen.
    Im Antrag steht die Frage:
    Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?
    Ja oder Nein.

    Ich kann noch nicht einschätzen ob es finanziel ein Nebenerwerb oder doch nicht wird.

    Welche Auswirkungen (Vor- bzw. Nachteile) hat das?
    Wo werde ich anders eingestuft?

    Vielen Dank

  2. #2
    Kaerbu
    Gast
    Wenn Du im Angestelltenverhältnis tätig bist und nebenbei die selbstständige Tätigkeit ausführst, handelt es sich um ein Nebengewerbe - unabhängig vom Einkommen.

    So ist es mir bekannt; wie das Finanzamt damit umgeht, kann ich dir nicht sagen.

  3. #3
    Mach Dir doch keinen Kopf,
    wenn Ich mittlerweile sehe wer sich alles zum Geschäftsmann in der BRD erklärt.
    Stell Dich doof dann geht es Dir gut.Irgendeine Institution wird dich schon benachrichtigen falls was falsch sein sollte.
    Nur falls ein Angestelltenverhältnis besteht muß der AG Bescheid wissen.
    Du solltest dann natürlich für kein Konkurrenzunternehmen tätig sein / haben.

    gruß jörg
    gruß Jörg

  4. #4
    falkenlust
    Gast
    Ein paar weitere Angaben wären schon vorteilhaft, so einfach ist es nun auch wieder nicht wenn du es sauber aufziehen willst. Es gibt viele Stolperfallen. Von IHK bzw. Kammerbeiträgen etc. pp über das Radio im Firmenwagen und so weiter, da liesse sich möglicherweise einiges sparen. Wenn du vor Unheil bewahrt werden willst, solltest du dich hier ein wenig nackig machen

  5. #5
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    Original von falkenlust
    Ein paar weitere Angaben wären schon vorteilhaft, so einfach ist es nun auch wieder nicht wenn du es sauber aufziehen willst. Es gibt viele Stolperfallen. Von IHK bzw. Kammerbeiträgen etc. pp über das Radio im Firmenwagen und so weiter, da liesse sich möglicherweise einiges sparen. Wenn du vor Unheil bewahrt werden willst, solltest du dich hier ein wenig nackig machen
    GENAU dies wollte ich auch dem TS schreiben. IHK und HWK wollen natürlich nur Dein Bestes und die GEZ schließt sich dem an. Ich rate zur Vorsicht.

    Dem Finanzamt ist es IMHO erstmal wurscht, ob Nebengewerbe, oder nicht. Für Deine Einkünfte (positive, oder negative) werden sie sich erheblich mehr interessieren.

    Schon mal an die Optierbarkeit von Umsatzsteuer gedacht?

    LG

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  6. #6
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz so gering ist, dass es sich unter Umständen nicht lohnt, Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Beträgt deren Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 €, müssen sie keine Mehrwertsteuer ausweisen. Tun sie es trotzdem, muss die auf Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
    Kleinunternehmer ersparen sich den Aufwand der Umsatzsteuererklärungen, können aber die gezahlte Mehrwertsteuer für Ihre Anschaffungen der selbständigen Tätigkeit nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen. Wer teure Anschaffungen hatte und lieber die dafür gezahlte Mehrwertsteuer zurück haben möchte, kann gegenüber dem Finanzamt auf dieses Kleinunternehmerprivileg verzichten und muss dann seine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen. Verzichten kann man durch einfachen Brief an das Finanzamt oder noch einfacher durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Wer auf das Kleinunternehmerprivileg verzichtet bleibt daran 5 Jahre gebunden.

    Ansonsten ist man ab dem zweiten Jahr nach der Gründung Kleinunternehmer solange der Umsatz des Vorjahres weniger als 17.500 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen wird.
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  7. #7
    Kaerbu
    Gast
    Ein Stichwort zum Schluß

    STEUERBERATER

  8. #8
    Gesperrter User
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    Vielen Dank für eure Hilfestellungen.

    Werde wieder das Gewerbe als Nebenerwerb angeben und alles ohne Umsatzsteuer bearbeiten und natürlich angeben.

    Wenn ich merke mein Umsatz steigt über die genannten Grenzen, werde bzw. muss ich es natürlich umstellen.

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