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  1. #1
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    116710 Überprüfen

    Hallo Freunde,

    mir wurde im Zeichen der Wirtschaftkrise zur Begleichung einer Rechnung
    eine fast neue GMT Master 2 (116710) mit V nummer und noch teilverklebt angeboten. (Diese möchte ich dann allerdings wieder Verkaufen da ich keine 2 GMT benötige)

    Das ganze hat allerdings einen etwas merkwürdigen Beigeschmack

    1) Die Uhr stammt ürsprünglich aus Amerika, befindet sich momentan aber in der EU

    2) Es existieren keine Papiere

    Meine Frage: kann man ich durch eine Anfrage beim Konzi, feststellen lassen ob die Uhr als gestohlen gemeldet wurde ? Oder gibt Rolex hier Auskunft?
    Oder funktioniert dies ohne Uhr gar nicht ?

    Wie ist eure Meinung dazu ?

  2. #2
    Sykes Avatar von retsyo
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    RE: 116710 Überprüfen

    Ich würde als erstes mal nach aussagekräftigen Bildern rufen!

    Mindestens! Und unbedingt!
    Gruß,
    Martin

  3. #3
    Air-King
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    RE: 116710 Überprüfen

    Hallo Norton,

    soweit ich informiert bin, kannst Du eine Anfrage bei Rolex in Köln stellen, ob mit der Uhr (Referenznummer) alles in Ordnung ist. Würde die Uhr aber dennoch bei einem Konzi überprüfen lassen, da läßt sich sicher so einiges manipulieren!

    Gruß
    Philipp

  4. #4

    RE: 116710 Überprüfen

    Original von norton

    Meine Frage: kann man ich durch eine Anfrage beim Konzi, feststellen lassen ob die Uhr als gestohlen gemeldet wurde ? Oder gibt Rolex hier Auskunft?
    Oder funktioniert dies ohne Uhr gar nicht ?
    So ist es. Die Uhr muß dafür in Köln vorliegen.
    Gruß, Hannes


  5. #5
    Date
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    RE: 116710 Überprüfen

    Original von retsyo
    Ich würde als erstes mal nach aussagekräftigen Bildern rufen!

    Mindestens! Und unbedingt!
    Da ich die Uhr noch nicht habe, wird es mit den Fotos nix werden.
    Die überprüfung der Echtheit, wollte ich gerne einem Konzi überlassen.
    Allerdings wüsste ich gerne wie es mit der Überprüfung gestohlen/ nicht gestohlen aussieht ?
    muss wirklich die Uhr in Köln vorliegen ?

    Dann wäre es eine blöde (kriminelle ?) Situation, wenn sie wirklich als gestohlen gemeldet wurde, da ICH sie zur Prüfung eingesandt habe.
    Wahrscheinlich behält Rolex die Uhr dann und informiert die
    Polizei.......
    Das riecht alles sehr nach Aufwand und vielleicht Ärger

    Falls dem so sein sollte, werde ich den Deal besser vergessen
    Ich dachte jeder Konzi könnte anhand der S Nr dies schnell checken
    Allerdings verzichte ich ungerne auf meine Außenstände.
    Möchte jemand anderes das Risiko eingehen ?

  6. #6
    Gesperrter User
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    :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant: :intrigant:

    LG Joe

  7. #7
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Bevor du ganz auf die Kohle von deinem Schuldner verzichten musst; nimm die Uhr unter Vorbehalt in Zahlung. Lass dir schriftlich bestätigen, dass sie zur Begleichung der Außenstände in deinen Besitz übergeht. Schriftlich soll der Schuldner dir außerdem unter Angabe der Seriennummer der Uhr, Kaufdatum, seiner Personaldaten etc. bestätigen, dass er die Uhr auf legalem Wege erworben hat und dass die Uhr nur unter o.g. Umständen in dein Eigentum übergeht. Sollte sich dann bei der Überprüfung herausstellen, dass was faul ist, bleibt die Uhr und alle damit verbundenen Konsequenzen im Besitz des Schuldners. Er lann sich dann mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen. In dem ungünstigen Fall wirst du dann wohl leider auch kein Geld mehr sehen.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  8. #8
    Gesperrter User
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    warum holst Du Dir hier keine mit allem drum und dran ?

    Oder geht es um den letzten Fünfziger, der gespart werden soll ?

  9. #9
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Original von Dr.Nick
    warum holst Du Dir hier keine mit allem drum und dran ?

    Oder geht es um den letzten Fünfziger, der gespart werden soll ?
    Geht doch ned darum, dass er ne 116710 sucht, sondern dass der Schuldner ihm die Uhr anstelle von Kohle überlassen will.


    Gruß, Max

    Bollinger!

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  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Original von Dr.Nick
    warum holst Du Dir hier keine mit allem drum und dran ?

    Oder geht es um den letzten Fünfziger, der gespart werden soll ?


    Du Schelm, Du...
    Signore Rossi

    "Whatever you do, don't congratulate yourself too much."

  11. #11
    Comex Avatar von The Banker
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    Nur mal aus Neugier: in welcher Branche bekommt man eine Rolex als Bezahlung ?
    Beste Grüße, Thilo

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Ich verstehe nicht warum der Schuldner die Uhr nicht vertickert und dir die Kohle gibt

    Alex







    Alex

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    Originally posted by Big Ben
    Ich verstehe nicht warum der Schuldner die Uhr nicht vertickert und dir die Kohle gibt

    Alex

    ganz einfach, weil entweder dir geschichte nicht stimmt oder weil der schuldner weiss was er da fuer einen 'schatz' hat.

    Frank

  14. #14
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    oder er ist faul

  15. #15
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    naja, ich wundere mich bei solchen geschichten immer das dann der rechnungsbetrag 'genau' dem wert der uhr entspricht.
    denn wenn der typ zu klamm ist die rechnung zu begleichen, dann wird die uhr wohl keinen cent mehr wert sein. sonst wuerde er wohl den rest gerne behalten.

    Frank

  16. #16
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    Der Kontrollaufwand allein ergibt eine Wertverminderung von 50%. Die Händlermarge (Vertickaufwand...) weg, die Papiere ... und am Schluss ist die Uhr keinen Tausender mehr wert. Nicht mal in CHF. Auch wenn's an sich die beste Uhr der Welt ist.

  17. #17
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    Bevor du ganz auf die Kohle von deinem Schuldner verzichten musst; nimm die Uhr unter Vorbehalt in Zahlung. Lass dir schriftlich bestätigen, dass sie zur Begleichung der Außenstände in deinen Besitz übergeht. Schriftlich soll der Schuldner dir außerdem unter Angabe der Seriennummer der Uhr, Kaufdatum, seiner Personaldaten etc. bestätigen, dass er die Uhr auf legalem Wege erworben hat und dass die Uhr nur unter o.g. Umständen in dein Eigentum übergeht. Sollte sich dann bei der Überprüfung herausstellen, dass was faul ist, bleibt die Uhr und alle damit verbundenen Konsequenzen im Besitz des Schuldners. Er lann sich dann mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen. In dem ungünstigen Fall wirst du dann wohl leider auch kein Geld mehr sehen.
    Danke Max,
    so werd ich es wahrscheinlich machen.

  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    RE: 116710 Überprüfen

    Original von norton
    Hallo Freunde,


    Das ganze hat allerdings einen etwas merkwürdigen Beigeschmack

    1) Die Uhr stammt ürsprünglich aus Amerika, befindet sich momentan aber in der EU

    2) Es existieren keine Papiere

    Ich würd´s nicht machen.

    1. Uhr stammt aus Ami-Land. Hat er sie bei Einfuhr verzollt und versteuert? Wenn nicht, kann es hier
    schon zu Problemen kommen.

    2. Ohne Papiere, never!

  19. #19
    Comex
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    Ich werd nie verstehen, wie bei einer Uhr, die vll. 2 Jahre alt ist, diese wichtigen Unterlagen nimma vorhanden sein können
    LG, Oliver

  20. #20
    Original von ulfale
    Ich werd nie verstehen, wie bei einer Uhr, die vll. 2 Jahre alt ist, diese wichtigen Unterlagen nimma vorhanden sein können
    Ich verstehe das selbst bei älteren Uhren nicht, bzw. ich komme immer wieder auf die einzige mir logisch scheinende Begründung
    Grüße Michael


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