Hey Can,
was die Versicherung da schreibt, ist nicht richtig:
Dort heißt es, dass die Kollegin Deiner Frau ihr haftungsrechtlich gleichstand. Das stimmt nicht. Das würde nur dann stimmen, wenn die Kollegin die Obhut des Hundes vertraglich übernommen hätte - nach meinem Verständnis war das aber ein Gefallen unter Freunden.
Deine Frau ist Halterin des Hundes. Sie bleibt auch dann Halterin, wenn sie das Tier weggibt, auch für mehrere Tage. Der Halter haftet grundsätzlich für die Schäden, die das Tier anrichtet.
Der Schaden ist nicht beim Halter (Deiner Frau) eingetreten, sondern bei der Kollegin. Damit dürfte das dann kein "Eigenschaden" sein.
Trotzdem wäre es nett, mal die AGB zu sehen![]()
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12.06.2009, 14:41 #11Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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