Moin,
Mist, ich Trottel habe übereifrig einem Bekannten leider ein bisschen zu sehr vertraut.
Vorgeschichte:
Habe dem angesprochenen Bekannten einen Gegenstand verkauft. Ich habe ihm den Gegenstand sofort mitgegeben, und vereinbart mein Geld innerhalb von 7 Tagen zu erhalten, sofern der Artikel ok ist. Die 7 Tage sind am Montag dieser Woche abgelaufen, und ich habe bis heute keinen Cent gesehen.
Nun ist es so, dass der Bekannte augenscheinlich reichlich unehrlich und finanziell auch nicht ganz fit ist. Gelebt hat er von Ausschüttungen aus Schiffsbeteiligungen, die z.Zt. scheinbar nicht viel abwerfen.
Weil es ihm so schlecht geht, hat er den Artikel erst einmal weiterverkauft, um ein paar andere Rechnungen zahlen zu können![]()
. Habe jetzt mit ihm abgesprochen eine Ratenzahlung durchzuführen. Würde das allerdings gerne schriftlich festhalten; kann ich einfach eine Privatrechnung ausstellen, und da ergänzen "zahlbar in 3 Raten zum..."? Wenn die erste Rate gezahlt ist, kann er die Rechnung später auch nicht mehr verweigern/für ungültig erklären, oder? Muss dafür die Rate einen bestimmten Anteil des Gesamtbetrags ausmachen? Wann ich mein Geld wiedersehe, ist mir relativ egal, Hauptsache es kommt überhaupt wieder...
Vielleicht hat jemand von Euch ja solch eine Situation auch schon mal erlebt, und kann mir 'nen Tipp geben. Zum Anwalt würde ich ungerne gehen; seine Freundin ist eine gute Freundin meiner Familie, und auch er war/ist immer noch ein guter Bekannter.
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Thema: Ratenzahlung?
Baum-Darstellung
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12.06.2009, 15:46 #1
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Ratenzahlung?
Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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