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  1. #1

    Probleme am Flughafen (Norwegen) wegen Rolex

    Hallo!

    Ich fliege demnächst für ein paar Tage nach Norwegen und wollte eigentlich auch meine neue Submariner mitnehmen. Kann es da am Flughafen Probleme mit dem Zoll geben. Norwegen ist ja nicht die Türkei, daher denke ich weniger an Probleme wegen Produktpiraterie sondern vielmehr, dass jemand auf die Idee kommen könnte, ich müsste die Uhr wegen Einfuhr verzollen. Die Norweger sollen ja mit ihren Kontrollen recht streng sein.

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    also ich weiss nicht. wenn das wirklich probleme geben sollte könnte man ja gar nichts mehr mitnehmen, dann müsste man praktisch von jedem relativ neu aussehendem kleidungsstück oder auch handy die papiere mitnehmen... und so schlimm ist es definitiv nicht... ich bin schon so oft mit meinen uhren überall hingeflogen, bin noch nie irgendwo drauf angesprochen worden
    LG,
    Markus
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  3. #3
    Freccione Avatar von Richie
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    Wieso Probleme???
    Gibt es nicht und sollte es doch der Fall sein, vergiß nicht sie auf den Rückflug bei der Einreise nach Deutschland wieder zu verzollen.
    Richie

  4. #4

    RE: Probleme am Flughafen (Norwegen) wegen Rolex

    Können kann alles.

    Um Probleme zu vermeiden musst Du zu deinem zuständigen Zollamt gehen und die Uhr dort vorführen. Da bekommst Du eine INF3 Bestätigung. Das schützt Dich auf jeden fall vor einer Verzollung bei der Wiedereinreise in die BRD.

    Auszug aus der Seite vom Zoll:

    Es kommt sehr häufig vor, dass der von Ihnen angesprochene Warenkreis nur vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden soll. Derartige Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zwar grundsätzlich zollpflichtig, sie können aber als sogenannte "Rückwaren" einfuhrabgabenfrei belassen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind. Dieser Nachweis kann durch ein sogenanntes Auskunftsblatt "Rückwarenregelung INF 3", das vor der Ausfuhr der Waren bei jeder Zollstelle in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden kann und dessen Ausstellung kostenlos ist, erbracht werden.
    In dem Formular INF 3 sind die Waren so genau zu beschreiben, dass sie bei ihrer Wiedereinfuhr zweifelsfrei wiedererkannt werden, z.B. durch Angabe von Typenbezeichnungen, Seriennummern oder ähnlichen Merkmalen. Die Angaben werden durch die Zollstelle mit den Angaben auf den Gegenständen verglichen und bestätigt. Man nennt das die "Nämlichkeitssicherung". Eventuell kann zur Nämlichkeitssicherung auch eine Zollplombe angelegt oder eine Fotografie beigefügt werden. Bei umfangreichen Warenbeschreibungen oder bei vielen einzelnen Produkten ist es sinnvoll, eine Liste (3-fach) der in Frage kommenden Gegenstände zu erstellen, damit diese Listen nur noch mit den Seiten des Formulars zusammengeheftet werden müssen.



    Mir war das alles zu umständlich, ich habe meine Uhr zuhause gelassen um allen Problemen aus dem Weg zu gehen.

    Gruß
    Ingo

    PS: betrifft Reisen ausserhalb der EU. Innerhalb sollte es keine Probleme geben.

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    RE: Probleme am Flughafen (Norwegen) wegen Rolex

    Hi Orlex,

    mach eine Kopie von Deinem Zertifikat (mit Kaufdatum), oder Deiner Rechnung und im Fall der Fälle bist Du dann gewappnet.
    .
    Gruß joo
    .


  6. #6
    Goldfinger Avatar von SL_55
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    Willst Du die SUB denn da verkaufen ??

    Dann würde ich über Einfuhrzoll nachdenken - wenn Du sie wieder mit nach Hause nimmst - nicht.

    Wenn ich mit meinem WoMo nach Norwegen einreise zahle ich doch auch keinen Einfuhrzoll - ich nehm´s ja wieder mit wenn ich gen Heimat düse !!
    Man liest sich
    Wolfram
    -----------------------------------------------------------------------

    Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...

  7. #7
    Oyster Avatar von Orlex
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    Themenstarter
    Danke für die Infos. Es geht nur darum, die Uhr mitzunehmen, nicht um den Verkauf. Ich werde jetzt für den Fall der Fälle einfach eine Kopie des Kaufbelegs sowie Echtheitszertifikats mitnehmen. Wenn tatsächlich jemand aufmerksam werden sollte (ich muss ja nicht direkt mit der Uhr herumwedeln), habe ich somit zumindest einen Beleg, dass die Uhr in Deutschland erworben wurde.

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Auha - glaubt ihr denn wirklich, dass es Probleme am Zoll geben könnte ? - Wenn ich mir das so durchlese, mit Kopie vom Zertifikat und Rechnung, INF3 u.s.w. dann frage ich mich allen Ernstes, ob ich mir die richtige Uhr gekauft habe... das kann doch nicht wirklich Euer Ernst sein ?

    Ich bin leider noch nicht nach Norwegen geflogen - aber: Die SD war schon in England, Spanien und in der Türkei. Nirgendwo Probleme am Zoll. Wenn dem auch anders gewesen wäre, dann hätte ich mir eine andere Uhr gekauft.

  9. #9
    Das betrifft nicht nur Uhren, sondern bei Reisen ausserhalb der EU alle Waren über 175 Euro.

    Urlaub innerhalb der EG

    Sie sind Bürger der EG und verbringen Ihren Urlaub innerhalb der EG. Was ist bei der Einreise nach Deutschland und der Ausreise aus Deutschland zu beachten?

    Mit Einführung des EG-Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch EG-einheitliche Regelungen ersetzt. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen. Diese sind auch bei Reisen innerhalb der EG zu beachten.

    Einreise nach Deutschland
    Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

  10. #10
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Hyall

    habe mir am Sch..... ein Diamantpircing für 10.000? neulich machen lassen und möchte gerne in den Sudan Urlaub machen!!

    Sollte ich das vorher abklären wegen Zoll ??
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  11. #11
    Original von Passion
    Hyall

    habe mir am Sch..... ein Diamantpircing für 10.000? neulich machen lassen und möchte gerne in den Sudan Urlaub machen!!

    Sollte ich das vorher abklären wegen Zoll ??
    besser ist das.

  12. #12
    Submariner Avatar von vwbusmike
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    RE: Probleme am Flughafen (Norwegen) wegen Rolex

    Hallo
    Vor einiger Zeit hat mir jemand der lange in Norwegen gelebt hat erzählt, das in Norwegen Rolex nicht den Stellenwert hat wie bei uns und deswegen bei den Konz`is auch die Modelle die hier schwer zu bekommen sind im Fenster liegen.
    Ich wünsche BERICHTE!!
    Gruss MIKE

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    O-ha, dass heisst also, dass ich in Zukunft auch die Rechnungen für alle Dinge, die ich mitführe (Kleidung, Koffer, Uhr, Ring, Brille u.s.w.) mitnehmen muss.

    Jetzt hör' aber auf... ich bitte Dich ! Diese Diskussion wird mir zu blöd.

  14. #14
    Administrator Avatar von PCS
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    Also man bekommt in manchen Ländern schon mächtig Probleme,
    alleine, wenn man so nette Dinge wie Handy oder Videokamera mitnimmt.
    Selber nie erlebt, aber ich weiß es von den Eltern, obgleich die halt in
    Länder reisen, von denen der Normalsterbliche nichtmal den Namen kennt.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Gut - dann lege ich mir heute abend schonmal einen Ordner mit Rechnungen an, den ich dann bei meiner nächsten Reise mitnehmen werde...

  16. #16
    Original von Orlex
    Danke für die Infos. Es geht nur darum, die Uhr mitzunehmen, nicht um den Verkauf. Ich werde jetzt für den Fall der Fälle einfach eine Kopie des Kaufbelegs sowie Echtheitszertifikats mitnehmen. Wenn tatsächlich jemand aufmerksam werden sollte (ich muss ja nicht direkt mit der Uhr herumwedeln), habe ich somit zumindest einen Beleg, dass die Uhr in Deutschland erworben wurde.
    Nette Idee, aber Zoll erkennt nur im Zweifel nur INF 3 an. Das hat mir auf jeden Fall die Zollinfostelle am Telefon gesagt. Noch komplizierter wird's für Leute die Uhren mit einem Ländercode ungleich 100, bzw. ein Code ausserhalb der EU haben. Die brauchen zusätzlich eine Bestätigung das die Uhr bereits einmal in der EU verzollt wurde.

    Ich habe daraufhin gefragt, wenn ich eine Uhr mit einem solchen Code oder eine Uhr ohne Zerti kaufe , ob der Zoll mir anhand der SN Auskunft geben kann, ob die Uhr bereits verzollt wurde. Daraufhin erklärte man mir: "Nein, das können wir nicht".

    Ergo: Der Zoll weiß nur das die Uhr nicht aus der EU ist, wenn die das Zertifikat finden. Nun überlegt mal, ob denen meins freiwillig zeige

    Aber Ihr könnt gerne mal anrufen und selber fragen

    Zoll-Infocenter
    Hansaallee 141
    60320 Frankfurt am Main
    Telefon: 069/469976-00
    Telefax: 069/469976-99

  17. #17
    NACHTRAG:

    Meistens sehen die Jungs in grün das bei der Wiedereinreise recht locker, aber in Zeiten leerer Kassen würde ich nicht darauf vertrauen, daß es so bleibt.

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Percy

    Du hast recht bei der Einfuhr von Handy und Bilderstellungsmaschine, wie auch Drucksachen und "Lebendes" gibt es in einigen Ländern Probleme, teils erheblichen Ausmaßes. Hat aber selten was mit Zoll zu tuen, sondern vielmehr mit anderen landestypischen Vorschriften.
    Die Problematik von Uhren kommt sicher nur dann hoch, wenn man mehrere neue und Boxen bei hat.
    Meine Uhr hat schon viele Zollkontrollen erlebt ohne Nachfragen.

    Gruß

    Uwe

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    O.k. - wenn ich mir das so durchlese, dann reise ich demnächst nackig und ohne Gepäck ins Ausland.

  20. #20
    Administrator Avatar von PCS
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    11
    Sagst mir dann aber bescheid, damit ich ein Bild für's Forum machen kann...
    Gruß Percy



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