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  1. #1
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Verjährung Blitzer /Autobahn

    Vlt. kann mir einer von euch helfen.

    Bin am 7.5.09 zweimal zu schnell gefahren.

    1. Blitzer über 40 km/h, dann bin ich ein wenig vom Gas und schon war der 2. Blitzer da und wieder rein-, diesmal nur mit 25 km/h

    Das zweite Foto ist angekommen. , aber die 40 km/h Abrechnung fehlt.

    Ist die jetzt verjährt? 3 Monatsfrist?


    Vielen Dank.
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  2. #2
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    Gast
    Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Blitzer dürfen doch auch nicht zu eng stehen, sonst wird es als eine Tat bewertet, oder?

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Original von Ticktacktom
    Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?
    Der erste Blitzer sand in Hessen, der zweite in BW. Der Anhörungsbogen wurde mir am 14.7 zugestellt. (2. Verstoss)
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Original von Ticktacktom
    Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
    Ja, ist eindeutig. Ist denn der erste Verstoss verjährt?
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von volvic
    Original von Ticktacktom
    Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
    Ja, ist eindeutig. Ist denn der erste Verstoss verjährt?
    Alzheimer ?? Was hatte ich genau 2 Beiträge weiter oben geschrieben ???? Jepp, der dürfte inzwischen verjährt sein........

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von Ticktacktom
    Alzheimer ??
    Vollkaskomandant

    Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  9. #9
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von NicoH
    Original von Ticktacktom
    Alzheimer ??
    Vollkaskomandant

    Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig
    nico ist in solchen fällen mein superchecker
    Gruß
    Ibi

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Ok.

    Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt.

    Ja leck mich ist das geil.

    Vielen Dank Tom
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  11. #11
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von volvic
    Ok.

    Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt.

    Ja leck mich ist das geil.

    Vielen Dank Tom
    nee nee so einfach ist das nicht!
    diese auskunft kostet dich 50€ in die forumsspendenkasse

    was glaubst du was tomi bei mir immer kassiert

    ein anruf=75€
    eine sms=30€
    ein schreiben aufsetzen=110€
    eine pn beantworten=12,90€
    in verärgern=unbezahlbar

    von nico sprech ich erst garnicht, dit issn wucher
    Gruß
    Ibi

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von volvic
    Ist denn der erste Verstoss verjährt?
    Ich dachte die waren am gleichen Tag????

  13. #13
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    Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
    Grüsse, Jan

    He was ambushed with a cake.

  14. #14
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Original von geimer
    Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
    Nein, das nicht.

    Aber trotzdem noch nicht ganz aufatmen. Der erste Bescheid könnte noch kommen... wenn die Behörde am letzten Tag der 3-Monatsfrist intern den Bußgeldbescheid anordnet, unterbricht das die Verjährung. Der Bescheid muss aber dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden.

    Am 21.8. ist feiern angesagt..
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  15. #15
    Gesperrter User
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    Sollte der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren gegangen sein, ist es ebenso Pech...dann ist die Verjährung auch unterbrochen.

  16. #16
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Hallo Markus,

    ist zwar ein wenig off topic, aber dennoch: Mich würde interessieren, ob Du aufgrund dieser Erlebnisse nun nicht mehr schneller fährst, als dies erlaubt ist, oder aber ob Du Dein Verhalten unverändert belässt.

    Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...

  17. #17
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    eine törichte Frage...wir Älteren wissen, das der Name Markus verpflichtet:

    Mein Maserati fährt 210 schwup die Polizei hat's nicht geseh'n
    das macht Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas

    Will nicht spar'n will nicht vernünftig sein, kommt nur das gute Super rein
    ich mach Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas

    Ich will Spaß, ich will Spaß
    Ich will Spaß, ich will Spaß
    Ich geb Gas, ich geb Gas
    Ich will Spaß, ich will Spaß
    Martin

    still time to change the road you're on

  18. #18
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von MSA...
    Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...
    Gratuliere, ein wirklich löblicher Verkehrsteilnehmer. Endlich mal einer von den zwei Prozent bei denen ein Bußgeld seine erzieherische Wirkung nicht verfehlt. Da kann man nur sagen, weiter so...!
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #19
    Daytona Avatar von dj74
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    Dann zähle ich mich auch zu diesen zwei Prozent dazu.

    In der ersten Woche nach dem Führerscheinerwerb bin ich gleich geblitzt worden. Das war 1992. Seitdem bin ich nur einmal (!) geblitzt worden und das mit nur geringer Überschreitung (ich fahre ca. 30.000km per anno).
    Aber das heißt nicht, dass ich schleichen würde. Ich halte mich nur an die Limits (+10 auf dem Tacho), wo welche sind, wenn frei, lass ich es auch laufen...

    P.S. Ich hatte auch noch nie einen Punkt in Flensburg...
    Liebe Grüße, Jan
    Wann ist endlich wieder …


  20. #20
    Day-Date Avatar von acid303
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    naja, kann ja auch sein das der film des einen blitzers bereits voll war. blitzen tut das ding dann wohl immernoch, aber zum belichten ist dann nix mehr. früher wars zumindest so
    Gruss Monty

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