Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?
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Thema: Verjährung Blitzer /Autobahn
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11.08.2009, 17:39 #1
Verjährung Blitzer /Autobahn
Vlt. kann mir einer von euch helfen.
Bin am 7.5.09 zweimal zu schnell gefahren.
1. Blitzer über 40 km/h, dann bin ich ein wenig vom Gas und schon war der 2. Blitzer daund wieder rein-, diesmal nur mit 25 km/h
Das zweite Foto ist angekommen., aber die 40 km/h Abrechnung fehlt.
Ist die jetzt verjährt? 3 Monatsfrist?
Vielen Dank.Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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11.08.2009, 18:08 #2ehemaliges mitgliedGast
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11.08.2009, 18:24 #3
Blitzer dürfen doch auch nicht zu eng stehen, sonst wird es als eine Tat bewertet, oder?
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11.08.2009, 18:37 #4Original von Ticktacktom
Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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11.08.2009, 18:38 #5ehemaliges mitgliedGast
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
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11.08.2009, 18:39 #6Original von Ticktacktom
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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11.08.2009, 18:42 #7ehemaliges mitgliedGastOriginal von volvic
Original von Ticktacktom
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?Jepp, der dürfte inzwischen verjährt sein........
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11.08.2009, 18:44 #8Original von Ticktacktom
Alzheimer ??
Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenigNa Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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11.08.2009, 18:46 #9Original von NicoH
Original von Ticktacktom
Alzheimer ??
Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenigGruß
Ibi
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11.08.2009, 18:48 #10
Ok.
Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt.
Ja leck mich ist das geil.
Vielen Dank TomEy Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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11.08.2009, 18:57 #11Original von volvic
Ok.
Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt.
Ja leck mich ist das geil.
Vielen Dank Tom
diese auskunft kostet dich 50€ in die forumsspendenkasse
was glaubst du was tomi bei mir immer kassiert
ein anruf=75€
eine sms=30€
ein schreiben aufsetzen=110€
eine pn beantworten=12,90€
in verärgern=unbezahlbar
von nico sprech ich erst garnicht, dit issn wucherGruß
Ibi
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11.08.2009, 18:57 #12Original von volvic
Ist denn der erste Verstoss verjährt?
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11.08.2009, 19:05 #13
- Registriert seit
- 10.05.2007
- Beiträge
- 486
Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
Grüsse, Jan
He was ambushed with a cake.
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11.08.2009, 19:15 #14Original von geimer
Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
Aber trotzdem noch nicht ganz aufatmen. Der erste Bescheid könnte noch kommen... wenn die Behörde am letzten Tag der 3-Monatsfrist intern den Bußgeldbescheid anordnet, unterbricht das die Verjährung. Der Bescheid muss aber dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden.
Am 21.8. ist feiern angesagt..Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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11.08.2009, 19:37 #15
- Registriert seit
- 24.08.2006
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- 11.439
Sollte der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren gegangen sein, ist es ebenso Pech...dann ist die Verjährung auch unterbrochen.
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11.08.2009, 22:16 #16
Hallo Markus,
ist zwar ein wenig off topic, aber dennoch: Mich würde interessieren, ob Du aufgrund dieser Erlebnisse nun nicht mehr schneller fährst, als dies erlaubt ist, oder aber ob Du Dein Verhalten unverändert belässt.
Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...
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12.08.2009, 00:29 #17
eine törichte Frage...wir Älteren wissen, das der Name Markus verpflichtet:
Mein Maserati fährt 210 schwup die Polizei hat's nicht geseh'n
das macht Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas
Will nicht spar'n will nicht vernünftig sein, kommt nur das gute Super rein
ich mach Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas
Ich will Spaß, ich will Spaß
Ich will Spaß, ich will Spaß
Ich geb Gas, ich geb Gas
Ich will Spaß, ich will SpaßMartin
still time to change the road you're on
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12.08.2009, 01:17 #18Original von MSA...
Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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12.08.2009, 06:43 #19
Dann zähle ich mich auch zu diesen zwei Prozent dazu.
In der ersten Woche nach dem Führerscheinerwerb bin ich gleich geblitzt worden. Das war 1992. Seitdem bin ich nur einmal (!) geblitzt worden und das mit nur geringer Überschreitung (ich fahre ca. 30.000km per anno).
Aber das heißt nicht, dass ich schleichen würde. Ich halte mich nur an die Limits (+10 auf dem Tacho), wo welche sind, wenn frei, lass ich es auch laufen...
P.S. Ich hatte auch noch nie einen Punkt in Flensburg...
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12.08.2009, 06:50 #20
naja, kann ja auch sein das der film des einen blitzers bereits voll war. blitzen tut das ding dann wohl immernoch, aber zum belichten ist dann nix mehr. früher wars zumindest so
Gruss Monty
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