nicht fragen, zahlen......
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Thema: Inkasso
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27.08.2009, 00:24 #1
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27.08.2009, 07:57 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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27.08.2009, 08:16 #3
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sagt natürlich jmd der ein bild von inkassohenry drin hat
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27.08.2009, 08:18 #4
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27.08.2009, 08:27 #5
Zahlen ist immer gut. Schließlich hat man einen Fehler gemacht und die andere Seite wartet lange auf das Geld, was ihr zusteht.
Das kann passieren, aber dann würde ich, wenn es aufgefallen ist, die Sache so schnell wie möglich erledigen und mich nicht vorher erkundigen, ob man 10 Euro mehr oder weniger zahlen müsste.
Zu Fehlern muss man stehen.
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27.08.2009, 08:38 #6
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.
Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.lg Michael
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27.08.2009, 09:04 #7
muss gezahlt werden
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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27.08.2009, 10:02 #8Original von THX_Ultra
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.
Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.Martin
still time to change the road you're on
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27.08.2009, 10:07 #9
bin hier kein experte, denke aber, dass nur "angemessene" mahnspesen zu zahlen sind - vorallem als konsument.
Grüße -- Jürgen
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27.08.2009, 10:07 #10
wäre ein schlechtes Geschäft für die Inkassofirma, wenn keiner deren Kosten zahlt, also wirst Du wohl oer übel zahlen müssen, 2 Mahnungen ist ja an sich o.k.
Bei web.de kommt gleich die Inkassofirma, da hab ich aber nix bezahltViele Grüße, Manuel
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27.08.2009, 10:13 #11
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RE: Inkasso
Original von miles
Hi
Hab vergessen eine Rechnung zu begleichen
1. Mahnung dann die 2. und nun INKASSO
Kann mir einer sagen ob ich Österreich verpflichtet bin INKASSO zu zahlen?
Ich weis das Mahnspesen nicht zu zahlen sind
Danke
Wenn man es selbst versäumt die Rechnung zu begleichen,
und sich dann noch um die Mahnspresen klemmen wollen,
also ich weiß nicht!
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27.08.2009, 10:13 #12
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Original von Mawal
Original von THX_Ultra
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.
Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.Gruß, Robert
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27.08.2009, 10:15 #13
wie gesagt muss gezahlt werden ... Forderung verkauft an dritte, welche noch Gebühren erheben ...
aus der Praxis... bei nicht alzu grossen Beträgen
Rechnunge nie erhalten...oder Scheck nachdatieren...an original Schuldner zahlen...ohne Mahngebühren..
die Inkassofirma mahnt ihre Gebühren...zahle ich aber nicht ...da siehe oben...
meistens bleibts dabei ....da lohnt der Aufwand nicht... ab und an wird man jedoch noch von einem Anwalt angeschrieben....dann sollte man zahlen
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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27.08.2009, 10:46 #14
Wir haben bis vor einigen Jahren mit der Auskunftei/Inkassodienst Bürgel zusammen gearbeitet.
Haben allerdings nur den Auskunftsdienst genutzt, bis auf einmal, da haben wir denen einen Inkassoauftrag gegeben.
Unser Schuldner hat damals die Hauptforderung bezahlt, die Mahn-und Inkassogebühren jedoch nicht.
Hierüber wollten wir ein gerichtliches Verfahren eröffnen.
Ich zitiere mal aus dem damaligen Schreiben unseres Anwaltes:
"... Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass der Löwenanteil der noch geltend gemachten Forderung sich aus Inkassokosten .... zusammensetzt.Die Frage, ob Inkassokosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, ist bei den Instanzgerichten heillos umstritten.In aller Regel müssen Sie davon ausgehen, dass nicht mehr als 40 bis 50% der Inkassokosten überhaupt erstattungsfähig sind, sofern das erkennende Gericht Inkassokosten dem Grunde nach anerkennt. ...."
Wir haben den Vorgang dem Rollordner zugeführt.Grüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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27.08.2009, 12:09 #15
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Ein Dauerbrenner bei Verbraucherschutzorganisationen, hier mal die Einschätzung des "Beobachter" für die Schweiz:
Manche Gläubiger engagieren für ihre offenen Rechnungen ein Inkassobüro. Diese Büros mahnen oft in harschem Ton und verlangen unter Bezeichnungen wie “Verzugsschaden” oder “Bonitätsprüfung” hohe Beträge. Selbst wenn Inkassobüros diese Beträge mit “OR 106″ begründen, gilt: Sie sind nicht geschuldet. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sagt klar, dass ein Gläubiger die Kosten für ein Inkassobüro nicht dem Schuldner aufbürden darf. Es gibt kein Urteil, das einen Schuldner dazu verpflichtet hätte, diesen “Verzugsschaden” zu bezahlen.
Falls Sie von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommen, so schulden Sie:
• die Grundforderung
• Mahnspesen, sofern diese vereinbart sind (s. weiter unten)
• Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht oder Vertrag.
Die weiteren Beträge können Sie streichen.
Und aufgepasst: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Damit akzeptieren Sie möglicherweise Gebühren, die Sie gar nicht schulden.
Gesetzesartikel: SchKG 27 III
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27.08.2009, 22:15 #16
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28.08.2009, 13:02 #17
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Zahl doch den Grundbetrag mit dem Verwendungszweck "Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung". Die Hauptforderung ist doch nicht strittig.....
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28.08.2009, 13:09 #18
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eben, zahl die hauptforderung und gut iss.
ansonsten musst du dich mit denen einigen, wirst aber nicht mehr "nur" auf die hauptforderung kommen. es kann sich ab jetzt nur noch addieren, weniger wirds bestimmt nicht...
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28.08.2009, 14:43 #19
Ich würde ggf. angefallene Verzugszinsen und Mahngebühren in der gesetzlich erlaubten Höhe dazuaddieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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28.08.2009, 16:29 #20
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Wünsche Dir noch viele Unannehmlichkeiten mit dem Inkassounternehmen.
Wer zwei Mahnungen ignoriert und das wegen so einem lächerlichen Betrag, hat es nicht anders verdient.
Sich seine Zeit mit sowas zu verschwenden
gruß Jörggruß Jörg
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