Anzeigen. Ist doch in .de ohnehin Volkssport.
Gibts keinen Leinenzwang? In Österreich ist das vorgeschriebn, rassenunabhängig. Genauso Beisskörbe.
Bloß hält sich hier auch niemand dran.
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04.09.2009, 11:35 #1
Aggressiver Hund nie an Leine / Besitzer uneinsichtig / Wie wehren?
Folgendes Problem:
Ein Nachbar in unserer Strasse führt seinen grösseren Hund (vermute irgend eine Kreuzung mit Rottweiler & Labrador) immer mit dem Fahrrad aus, wobei er diesen niemals an der Leine führt. Sobald dieser Hund unseren Mops sieht, rennt er los und stürzt sich mit lautem, aggressiven Gebell auf ihn, beisst ihn etwas, und lässt erst dann ab, wenn unser Mops sich ganz unterwürfig gibt. Der Hund des Nachbarn rennt völlig unkontrolliert los, und hat dabei sogar schon verkehrsgefährdend die Strasse überquert. Der Hund reagiert dann nicht auf Rufe seinen Besitzers!
Bislang wurde unser Hund noch nicht schlimm verletzt, aber schmerzhafte Bisse gab es, und er zeigt nun ein sehr ängstliches, verstörtes Verhalten, sobald er ähnlichen Hunden begegnet. Da diese Angriffe sehr aggressiv wirken, haben nun auch unsere Kinder Angst mit unserem Mops "Gassi" zu gehen.
Wir haben den Nachbarn mehrmals höflich gebeten den Hund im Wohnviertel an der Leine zu führen. Er zeigt sich vällig uneinsichtig, und erzählt etwas in der Art, dass sein Hund dieses Verhalten nur bei unserem Mops Rüden zeigen, und dass es daran liegt, weil unser Mops sich an der Leine "stark fühlt"...
Meine Frage:
Ich würde gerne wissen, ob es effektive, juristische Möglichkeiten gibt so einen uneinsichtigen Hundebesitzer zur Leinenhaltung zu zwingen.
Hier in Bayern scheinen Haltevorschriften nur bestimmten Hundrassen auferlegt zu sein (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit). Ich glaube aber nicht, dass der aggressive Hund in eine solche (Kampfhund-)Rasse einzustufen ist. Auch scheint der gesetzliche Leinenzwang sich lediglich auf Fussgängerzonen, Gebäuden Grünanlagen und öffentliche Parks zu beschränken.
Was kann ich also tun?
Ich habe kein Lust, darauf zu warten, dass meinem Hund, oder gar uns etwas passiert.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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04.09.2009, 11:51 #2ehemaliges mitgliedGast
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04.09.2009, 11:54 #3
Du kannst zum Ordnungsamt Deiner Gemeinde gehen und da die Situation erklären. Die können evtl. nach einer Prüfung der Sachlage Leinenzwang oder Maulkorb anordnen. Das wird aber eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, wenn überhaupt was gemacht wird.
Kleiner Tipp:
Nimm Dir einfach ´ne Dose Pfefferspray zur Abwehr beim nächsten Angriff mit, Hundenasen sind sehr empfindlich. Ist zwar nicht unbedingt tierfreundlich, aber wirkungsvol und hinterlässt keine bleibenden Schäden, meist aber einen Lerneffekt. Musst halt nur aufpassen, dass Dein Mops nichts von dem Zeug abbekommt.Gruß
Diethelm
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04.09.2009, 12:01 #4
- Registriert seit
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- Beiträge
- 511
Das ist ganz klar ein Fall für's Ordnungsamt. Leider gibt es zu viele uneinsichtige Hundebesitzer. Unser kleiner Kerl hat bislang, Gott sei Dank, Glück gehabt.
HIER dürftest Du einige Fragen beantwortet bekommen.
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04.09.2009, 12:01 #5
fällt der hund ggf in die "maulkorb"-kategorie?
wenn ja, anzeigen.
denn wenn die kinder auch nur annähern deswegen in gefahr geraten, würde ich KEINEN spaß verstehen
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04.09.2009, 12:03 #6
Hallo Frank,
ich kann Deine Besorgnis sehr gut nachfühlen! Zum einen, weil wir selbst einen Mops haben, aber auch gerade deswegen, weil wir noch einen zweiten, größeren Hund haben, der auch keine kleinen Rüden ausser unserem Möppel mag (innsbesondere Terrier sind ein rotes Tuch für ihn). Mir würde es nie in den Sinn kommen, meinen Großen ohne Leine auf solche Hunde loszulassen!
Aber darum geht es ja nicht. Was kannst Du tun?
Wenn der Hund den Mops wirklich schon einmal "bei Wickel" hatte, ist das m. E. ein Grund für eine Anzeige. Oder zumindest für einen Gang zur Gemeindeverwaltung. Diese sollte den Hundehalter daraufhin anschreiben. Ich bin schon der Meinung, dass die Gemeinde einen Leinen- und in schlimmeren Fällen sogar einen Maulkorbzwang anordnen kann, insbesondere deswegen, weil es ja schon zu Angriffen kam. Wahrscheinlich kann auch eine Wesensprüfung des Hundes verlangt werden.
Ob sich der Halter davon beeindrucken lässt, kann man natürlich nicht einschätzen... genau hier liegt das eigentliche Problem...
Es gibt doch im Schwäbischen diesen kuriosen Fall, wo ein Rentner den Bürgermeister eines Ortes samt Familie in die Flucht geschlagen hat, weil er sich an die Auflagen zu seinem Schäferhund eben nicht hält. Kein lustiger Fall, das nur am Rande.Gruß Frank
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04.09.2009, 12:05 #7
Wenn es Zeugen gibt, dass er auf deinen Hund losgegangen ist, gilt er schon als gefährlicher Hund
Anruf beim Ordnungsamt, dann werden die tätig. Hatte sowas selber auch schon, die haben das Problem innerhalb einer Woche abgestellt.
ready to win #dot2025
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04.09.2009, 12:06 #8
...Doppel
ready to win #dot2025
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04.09.2009, 12:11 #9
Prima. Viele von Euch nennen das Ordnungsamt. Da werrde ich nachfragen.
Zeugen der Angriffe auf unseren Mops gibt es leider nicht. Aber es ist mehrmals passiert, als ich mit dem Hund war, meine Frau, und auch einmal unser Sohn. Es gibt aber eine Nachbarin, die bestätigen kann, dass der grosse Hund dieses Verhalten aufweist, weil er es auch bei ihrem Hund getan hat.Superlative Grüße, Frank
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04.09.2009, 12:13 #10ehemaliges mitgliedGast
Hattest Du den Mops an der Leine?
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04.09.2009, 12:15 #11
Ja. Gehweg, Strasse, Wohnviertel.
Superlative Grüße, Frank
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04.09.2009, 12:15 #12
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Hallo,
grundsätzlich ist es nicht schlimm einen Hund ohne Leine zu führen wenn....
der Hund zu 100% kontrollierbar bleibt. Dies scheint in diesem Fall nicht so zu sein. Die Situation mit dem Mops lässt sich durchaus auch erweitern und auf andere Personen oder Situationen übertragen.
Wenn in diesem Fall der Hundeführer nicht einsichtig ist und den Hund nicht kontrollieren kann gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1) Den Hund selbst unter Druck zu setzten, entweder abwehren oder mit Pfefferspray bearbeiten. Rate ich aber jedem UNERFAHRENEN Hundebesitzer von ab.
2) Meldung beim Ordnungsamt über die Auffälligkeit des "Gespanns". In der Regel reagieren die soort und stellen entsprechende Auflagen. Gerade wenn es sich bei dem Hund um die Angehörigkeit einer bestimmten Rasse ( sog. KAT B Hunde ) handelt, kann es durchaus zu Leinen- und/oder Maulkorbzwang kommen.
In der Regel ist es nur dann so, dass man auf das gute Verhältnis zu diesem Menschen verzichten muss.
Es ist für mich immer wieder erstaunlich mit welch einer Ignoranz manche Hundehalter Ihre Tiere auf die Menschheit zulassen. Hier ist weder Respekt vom Hund zum Hundeführer erkennbar noch vom Hundeführer zu anderen Mitbürgern. Ich würde diese "unsichtigen" Hundehalter sofort zu entsprechender Schulung schicken.
In der Regel sind diese Menschen "zu schwach" für einen Hund, der Hund hat wenig oder gar keine Erziehung und keinen Respekt vor dem Halter. Hunde sind deshalb auch kaum vom Besitzer selbst zu kontrollieren.
LG Micha
P.S.
Ich habe jahrelang gewerblich Hunde ausgebildet und in den Jahren 2002/2003 in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Sachkundeprüfungen für sog. Kat B oder auffällig gewordene Hunde abgenommen. Falls Du noch Fragen hast oder Hilfe benötigst gerne per PN.Besten Gruss
Micha
Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !
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04.09.2009, 12:18 #13
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Ich würde Anzeige erstatten, und zusätzlich bei mir Pfefferschaumspray + ein Ultraschallabwehrgerät einstecken. Das Ultraschallteil kannst Du schon nutzen, wenn der Köter nur auf Euch zurennt. Laut einem Freund wirkt es hervorragend und der Köter rennt erstmal 30m weit weg. Außerdem soll das Gerät ihn nicht agressiver machen, sondern eher verstörend wirken. Könnte also auch gut sein, dass das Tier in Zukunft Abstand hält.
Zusätzlich würde ich noch ein Pfefferschaumspray einstecken, falls das Ultraschallgerät nicht abschreckt. Damit immer ins Gesicht zielen. Das vergisst das Tier so schnell auch nicht.
Empfehlen kann ich dieses Teil:
http://www.amazon.de/DAZER-Hundeabwe.../dp/B000E7KVQ2Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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04.09.2009, 12:20 #14
Ich würde es selbst regeln...
Ein Mann, ein Wort, eine Tat...Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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04.09.2009, 12:20 #15
Danke Micha
Wie gesagt, als ersten "formellen" Schritt werde ich mich nun an das Ordnugsamt wenden.
Ich wusste nicht, ob das OA zuständig ist, man zur Polizei hätte gehen können, oder ob doch ein Anwaltschreiben am Anfang geeigneter ist. Aber alle scheinen das OA zu empfehlen.Superlative Grüße, Frank
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04.09.2009, 12:22 #16
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Hallo Julian,
sehr vorsichtig mit solchen "Tips". Es gibt Hunde die bei Bedrohung, egal in welcher Form, nach vorn gehen und gegf. unkontrolliert werden.
Das mit demPfefferspray ist mit "VORSICHT" zu geniessen.Besten Gruss
Micha
Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !
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04.09.2009, 12:22 #17
Ordnungsamt und die Dringlichkeit der Sache klarmachen.
77 Grüße!
Gerhard
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04.09.2009, 12:23 #18
Ordnungsamt passt
ich bin für die Einführung eine BegleithundeprüfungsPFLICHTGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2009, 12:29 #19Original von Insoman
Ordnungsamt passt
ich bin für die Einführung eine BegleithundeprüfungsPFLICHT
ready to win #dot2025
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04.09.2009, 12:30 #20
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Gebe ich Dir Recht. BH für Hunde ab einer best. Grösse / Gewicht.
Die meisten auffälligen Hunde werden unbewusst dazu gemacht. Nicht aktiv aber durch die falsche Sprache des Hundeführers.Besten Gruss
Micha
Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !
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