Folgendes Problem:

Ein Nachbar in unserer Strasse führt seinen grösseren Hund (vermute irgend eine Kreuzung mit Rottweiler & Labrador) immer mit dem Fahrrad aus, wobei er diesen niemals an der Leine führt. Sobald dieser Hund unseren Mops sieht, rennt er los und stürzt sich mit lautem, aggressiven Gebell auf ihn, beisst ihn etwas, und lässt erst dann ab, wenn unser Mops sich ganz unterwürfig gibt. Der Hund des Nachbarn rennt völlig unkontrolliert los, und hat dabei sogar schon verkehrsgefährdend die Strasse überquert. Der Hund reagiert dann nicht auf Rufe seinen Besitzers!

Bislang wurde unser Hund noch nicht schlimm verletzt, aber schmerzhafte Bisse gab es, und er zeigt nun ein sehr ängstliches, verstörtes Verhalten, sobald er ähnlichen Hunden begegnet. Da diese Angriffe sehr aggressiv wirken, haben nun auch unsere Kinder Angst mit unserem Mops "Gassi" zu gehen.

Wir haben den Nachbarn mehrmals höflich gebeten den Hund im Wohnviertel an der Leine zu führen. Er zeigt sich vällig uneinsichtig, und erzählt etwas in der Art, dass sein Hund dieses Verhalten nur bei unserem Mops Rüden zeigen, und dass es daran liegt, weil unser Mops sich an der Leine "stark fühlt"...


Meine Frage:

Ich würde gerne wissen, ob es effektive, juristische Möglichkeiten gibt so einen uneinsichtigen Hundebesitzer zur Leinenhaltung zu zwingen.

Hier in Bayern scheinen Haltevorschriften nur bestimmten Hundrassen auferlegt zu sein (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit). Ich glaube aber nicht, dass der aggressive Hund in eine solche (Kampfhund-)Rasse einzustufen ist. Auch scheint der gesetzliche Leinenzwang sich lediglich auf Fussgängerzonen, Gebäuden Grünanlagen und öffentliche Parks zu beschränken.

Was kann ich also tun?

Ich habe kein Lust, darauf zu warten, dass meinem Hund, oder gar uns etwas passiert.