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  1. #1
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    Idee Modifikation erlaubt? Verzicht auf Bilder in diesem Forum?

    Immer wieder werden Artikel, an welchen man physisch das Eigentum gekauft hat, abgeändert. Oder verfälscht, verbessert oder wie immer man das in der jeweiligen Situation bezeichnen will.

    Ein Architekt baut einem ein Haus. Oder gar ein grosses öffentliches Gebäude wie ein Schulhaus. Das darf man nicht ohne weiteres ändern, weil man zwar nicht das physische, aber das geistige Eigentum des Architekten verletzt, und dies selbst dann, wenn man diesen selbst bezahlt hat.

    Auch eine Marke kann so verletzt sein. Ein Fabrikant hat Anspruch darauf, dass nicht unter seinem Namen erscheint, was er nicht kreiert hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob an der vermeintlichen Qualität bzw. an der Ästhetik etwas verändert wurde. Wer den Namen Rolex auf einer Uhr sieht, darf also davon ausgehen, dass dies etwas ist, was Rolex erschaffen hat, technisch aber auch ästhetisch.

    Auf diese Weise haben einzelne Marken Ihrem Rechteinhaber einen ausserordentlich hohen Wert geschaffen. Rolex ganz besonders.

    Bietet man veränderte Produkte unter irgendeiner Erwähnung des Namens zum Verkauf an, missbraucht man diesen Namen nicht nur als solches, sondern auch zu einem Gewinn, der einem nicht zusteht. Bekanntlich lässt deshalb beispielsweise Richemont Verkäufe mit dem Werbespruch "sieht ähnlich wie eine Cartier aus" in Ländern, wo dies ohne erheblichen Aufwand möglich ist, verfolgen.

    Die meisten Markenrechte-Inhaber sind relativ nachsichtig, wenn eine Uhr verändert wird, aber nur ans Handgelenk eines Endkunden gelangt, ohne zum Verkauf angeboten zu werden. Beim Passieren der Landesgrenze kann einem allerdings ein Auftrag der Fédération Horlogère Suisse an den Zoll zum Beispiel zum Verhängnis werden. Ob Fälschung oder eben nur Verfälschung, wie dann die Veränderung heisst. Architekten, besonders an öffentlich gut einsehbaren Bauten sind in letzter Zeit in der Schweiz ziemlich streng geworden.

    Das Recht des Markeninhabers besteht eben nicht nur darin, die Uhren verkaufen zu dürfen, sondern auch darin, unter diesem Namen nur die eigene Ware zuzulassen, unabhängig davon, ob die nun jemand mehr oder weniger schön findet.

    Wer um ein Rolexzifferblatt ein Swatchgehäuse baut, unterscheidet sich qualitativ nicht von jemandem, der "nur" einen Zeiger gegen einen austauscht, den Rolex nicht mit der Uhr verknüpft hat.

    Rolex wehrt sich gegen solche Rechtsverletzungen ohne kommerziellen Hintergrund nur selten, aber wenn man die Angelegenheit Rolex unter die Nase reibt, natürlich schon.

    Das physische Eigentum ist nicht von Vornherein mehr wert als das geistige, und deshalb ist Rolex natürlich nicht verpflichtet, die Verletzung des geistigen Eigentums fortgesetzt durch Rückgabe einer vorgelegten verfälschten Uhr zu tolerieren.

    Schon mehrmals in diesem Forum wurde das physische Eigentum sozusagen als absolut betrachtet. Aber dieses hat in seiner Ausübung Grenzen, welche nicht alle gleich erkennen. Der Wert der Rolex-Uhren als Gesamtes hängt aber nicht unwesentlich von der Pflege der Marke ab. Und ein Markeninhaber ist selbstverständlich nicht verpflichtet, darüber zu diskutieren,ob jemand eine Uhr verschönert hat, und damit der Marke vielleicht sogar genützt, oder verhunzt, und somit den Wert der Marke reduziert.

    Rolex ist in letzter Zeit kundenfreundlicher geworden, Konzessionäre werden etwas partnerschaftlicher behandelt. Das heisst allerdings nicht, dass mit dem Erscheinungsbild und der Marke larger umgegangen wird.

    Im Interesse des Forumsbetriebes empfehle ich euch deshalb, darauf zu verzichten, zu zeigen, was man aus einer ursprünglichen Rolex alles machen kann.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Charles, ich lese Deine Beiträge gerne, aber das ist quatsch.

    Ich darf auf mein Auto auch andere Felgen machen und andere Stoßfänger - deshalb bleibt es immer noch ein VW, BMW, Audi oder was weiss ich. Keiner regt sich darüber auf.

    Ich darf an meinem Haus alles verändern ohne den Architekten zu fragen. Es sei denn das Gebäude ist denkmalgeschützt - das ist aber was anderes.

    Und ob hier jemand andere Zeiger montiert, ein anderes Blatt oder ein anderes Band ist Rolex doch wurscht. Ich kann sogar ein handgeschnitztes Blatt einbauen und Rolex kann es icht eingehalten, da es MEIN Eigentum ist (solange ich nicht Rolex draufschnitze).

    Also null Problem.
    Grüße
    Elmar

    Plexi ist sexy
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  3. #3
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    ... und solange auf der Uhr nicht "Rolex" steht...

    Der Denkmalschutz ist ein Schutz zugunsten der Öffentlichkeit. Die Marke kann deren Inhaber schützen, vor Missbrauch in jedem Bereich eben.

    Tatsächlich kann der Inhaber einer Automarke den Umbau verhindern. Aus kommerziellen Gründen wird das allerdings kaum getan. Allerdings hat, soweit ich mich erinnere, Mercedes vor etwas über 15 Jahren einmal den Umbau eines Mercedes-Motors ("Frisieren") und kleinere äusserliche Umbauten mit Erfolg vor Gericht verboten. Solche müssten von Mercedes selbst bewilligt werden, und die öffentlich-rechtliche Typenprüfung (im Interesse der Strassenverkehrs-Sicherheit) reichte nicht, obwohl sie für das einzelne Fahrzeug aufwändig und sehr teuer war.

  4. #4
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Elmar, da liegst Du leider, zumindest im Bereich Architektur, nicht ganz richtig. Dies nur als Beispiel.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  5. #5
    falkenlust
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    ...und worüber sollen wir sonst schmunzeln dürfen...

    Von geschmackvollen Pimpereien einmal abgesehen, habe ich hier und dort schon herzlich wiehern können, darauf kann unmöglich verzichtet werden...

  6. #6
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Rolex kann sich sicherlich dagegen sperren, eine nicht mehr "referenzkonforme" Uhr zu revisionieren (was sie ja auch tun), aber das wars dann auch schon (gabs da net sogar mal einen Prozeß, wo Rolex gerichtlich dazu verdonnert wurde, eine nicht mehr ganz "serienmäßige" Uhr herauszugeben, was im Vorfeld verweigert wurde ?).

    Aber ansonsten kann ich mit meinem Eigentum (innerhalb gesetzlicher Parameter) anstellen, was ich will (von meinen fünf Rolex sind auch nur noch die GV und die DS original; am schlimmsten von den drei gepimpten hat es meine 116520 "erwischt" ).

    Anders sieht es aus, wenn ein kommerzieller "Veredler" das Serienprodukt so "verfremdet", daß dies vom Hersteller nicht mehr "abgesegnet" wird (z.B. Brabus), und deswegen das Hersteller-Markenzeichen auf bzw. von diesen Produkten verschwinden muß.
    Was dann der Käufer eines Brabus-Mercedes macht (z.B. Stern(e) wieder montieren), ist dann wiederum seine Sache.

    Anders sieht es evtl. bei K. und seinen (kommerziellen) "Pro-Hunter-Kreationen" aus - da kann ich mir schon vorstellen, daß es diesbezüglich noch gewaltig "scheppert".
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  7. #7
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zwar ist es richtig, dass der Markeninhaber sich gegen Veränderung oder Verschlechterung der mit der Marke versehenen Ware auch nach Inverkehrbringen widersetzen kann.

    Das Markenrecht gilt aber nur im geschäftlichen Verkehr. Als Privatmann kann man mit seinem Eigentum grundsätzlich machen, was man will. Insbesondere, wenn man keine Benutzungshandlungen im Sinne des Markengesetzes begeht, wie anbieten, bewerben oder dergleichen.

    Kritischer ist's, siehe ebay, für den Domaininhaber, wenn dieser gewerblich tätig ist.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.

  8. #8
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    Einfach daran Denken, dass das Eigentum an der physischen Ware nicht automatisch das geistige Eigentum einschliesst. Für viele beschmunzelnswert, aber bei genauerer Überlegung durchaus ein wichtiger Wirtschaftfaktor. Dies überall wo eben Ideen dahinter stecken. Die Idee wird oft nicht zusammen mit der Ware verkauft.

    Für uns, die sich mit Rolex beschäftigen, als Uhren und als Marke, ist dies eigentlich nicht so schwer verständlich. Die Existenz von Rolex hängt nämlich nicht einzig vom Material ab, welches in die Uhren verbaut worden ist.

  9. #9
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    Gast
    Hi Charles,

    ich muss mich da auch von Deiner Meinung distanzieren.

    Es klingt zwar hart,

    aber eine Rolex stellt im eigentlichen Sinne kein Kunstobjekt dar.

    Ich kauf mir den Wecker und dann kann ich damit machen was ich will.

    Ob das dann schön ist,

    ist eine andere Sache.

    Das liegt schon mal daran,

    dass es sich,

    zumindest bei meinen Uhren,

    um keine Unikate handelt,

    die zwingend der Nachwelt überlassen werden müssten.

    Dann hätten wir übrigens auch den verminderten Umsatzsteuersatz.

    Und wenn ich meine verschandle, gibt es noch genügend andere.

    Da sollte man schon die Kirche im Dorf lassen.

    Und noch zum Thema Kfz:

    nicht wenige OEMs gucken neidisch auf die Tuning Firmen,

    was die aus ihren Karren machen.

    Nichts für ungut aber das ist nun mal meine Meinung.

  10. #10
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Dies gilt nur im gewerblichen Verkehr. Mit wissen- und willentlichem Inverkehrbringen einer Ware sind gewerbliche Schutzrechte des Herstellers erschöpft.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.

  11. #11
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    Die Markenrechte einzelner Länder unterscheiden sich intensiv. Ebenso der Unterschied zwischen gewerblich und privat. So gibt es (nicht das Markenrecht als solches betreffend) in der Schweiz ein Obligationenrecht, welches prinzipiell nicht zwischen Privaten und Gewerblichen Vertragspartnern unterscheidet. Etwas wie ein "Bürgerliches Gesetzbuch" gibt's hier nicht. Einzelne Dinge sind allerdings für spezielle Vetragspartner geregelt. (Berühmtes Beispiel für Juristen sind Verzugszinsen...)

  12. #12
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Ich sage es mal unabhängig von der rechtlichen Situation.

    Sollte soetwas untersagt sein, oder mir verboten werden, so kann die Firma X oder Rolex gerne meine jeweiligen Produkte wieder in ihren Alteisenschrank rücklagern. Gerne.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  13. #13
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    Gast
    wenn ich meine ne uhr mit steinen vollklatschen und bilder davon machen zu müßen dann mach ich das auch, püh.

  14. #14
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Hart.
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  15. #15
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Schönes Hemd
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  16. #16
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Für die Schweiz kann ich nicht sprechen, allerdings erlauben einzelne Länder, z.B. die USA, tatsächlich auch Klagen aus gewerblichen Schutzrechten gegen Privatpersonen.

    In Deutschland gilt allerdings das von mir Gesagte.

    Der gewerbliche Rechtschutz ist im Übrigen materiellrechtlich international stark vereinheitlicht durch eines der ältesten internationalen Übereinkommen, der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) von 1883.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.

  17. #17
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Vielleicht ist das jetzt etwas zynisch,

    aber das hört sich ja glatt wie die Forderung nach einem Uhren-TÜV an:

    Zeiger nicht orischinal. Wir müssen die Uhr leider einziehen.

  18. #18
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    Der Gebrauch einer berühmten Marke kann für Waren verboten werden, wenn er die Unterscheidungskraft der Marke gefährdet, deren Ruf ausnützt oder beeeinträchtigt.

    Dazu braucht es nicht eine "Kunst", die die Marke geschaffen hat. Ob, um ein unpolitisches Beispiel zu nehmen, die Kombination eines Zeigerspiels ohne Superluminova mit einem Zifferblatt mit Leuchtindexen eine Marke wie Rolex (die eben genau von solchen Details lebt, wie ich persönlich meine) beeinträchtigt, kann jeder selbst überlegen. Im Einzelfall entscheidet möglicherweise ein Gericht.

    Ist ein Gegenstand widerrechtlich mit einer Marke versehen, kann der Richter Einziehung anordnen. (D.h. nicht der Markeninhaber selbst; der kann dies lediglich beantragen.)

    Gewerblicher Missbrauch kann sich selbstverständlcih in seinen Folgen vom privaten stark unterscheiden. Zum Beispiel darin, ob ein Offizialdelikt vorliegt, oder ob die Verfolgung nur auf privaten Antrag erfolgt. Ebenso im Strafmass.

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von trk1969
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    Mit Verlaub, ich muss da auch widersprechen. Wenn jemand unbedingt einen roten Sekundenzeiger in seine Sub basteln oder das Gehäuse pink lackieren will - so soll er das tun.

    Auch ich mache mit meinem Eigentum grundsätzlich was ich will. Was der Hersteller davon hält, ist mir dann ziemlich egal.


    (Mensch, jetzt zum x-ten Mal editiert, hab heute Abend irgendwie die Seuche in den Fingern und treffe nicht die richtigen Tasten!)
    Viele Grüße...
    René

  20. #20
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Bin ich bzw. meine Uhr jetzt der Anlass für diesem Thread?

    Falls ja, kann ich´s nicht verstehen!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


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