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  1. #1
    Deepsea
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    Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....

    Hallo,

    kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.

    Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.

    Als Beispiel:

    Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.

    Wäre diese Vereinbarung ok ?

    Danke

    Micha
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    max. 60 Stunden die Woche bei einer Tage Woche, jedoch muss sichergestellt sein das in einem Zeitraum von 24 Wochen insgesamt nicht mehr wie 8 Stunden täglich gearbeitet wurde.

    So hieß es bei uns mal, grundsätzlich möchte ich anmerken das täglich 10 Stunden Arbeit auf Dauer den Angestellten schlauchen,
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  3. #3
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    §3 Arbeitszeitgesetz
    Martin

    still time to change the road you're on

  4. #4
    Deepsea
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    Themenstarter
    Moin, danke für die Antworten.
    Die Kernfrage ist anders, versuch es nochmals anders zu formulieren.

    Kann durch eine Arbeitsvertragsvereinbarung bei einem Angestellten die max. Arbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz ausser Kraft gesetzt werden oder eine erheblich längere Zeit vereinbart werden?
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Nein siehe oben, maximale Wochenarbeitszeit.

    Solange wie Dich der Angestellte nicht verklagt wird es sicher gehen. Danach wird es in der Regel sehr teuer.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  6. #6
    Steve McQueen
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    RE: Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....

    Original von Hunter99
    Hallo,

    kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.

    Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.

    Als Beispiel:

    Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.

    Wäre diese Vereinbarung ok ?

    Danke

    Micha
    milchmädchenrechnung

    - 0,5 std frühstück - 2 std mittag - 0,5 std kaffeepause = 8 std.
    meist gibt es bei einer 6 tage arbeitswoche noch 1 freien tag.
    im einzelhandel meistens jedenfalls.
    VG
    Udo

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....



    Interessanter Ansatz

    Warum nicht direkt andere gesetzliche Regelungen durch Arbeitsvertrag kippen ? Körperverletzung z.B.. Dann kann man die faule Bande durch Peitschenhiebe antreiben, wenn sie zu langsam ist

    ready to win #dot2025

  8. #8
    Gesperrter User
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    Original von Suerlänner
    Nein siehe oben, maximale Wochenarbeitszeit.
    .
    Laut §3 Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten, wenn kein Ausgleich gewährt wird. 60 Stunden sind nur kurzzeitig mit Ausgleich möglich.
    Der Gesetzgeber geht dabei immer von 6 Arbeitstagen - Mo.-Sa. - aus, unabhängig vom Tarifvertrag oder von Betriebsvereinbarungen.

  9. #9
    Deepsea
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    Super, danke.
    Zusammenfassend entnehme ich, dass diegesetzliche Arbeitszeit bindend ist.
    Wäre nun im AV der Passus enthalen, die Arbeitszeit richtet sich nach den Öffnugszeiten des Ag ( diese sind MO - Fr von 8-19 Uhr und Sa von 9-14 Uhr ) so kann NICHT vom AN verlangt werden diese Zeiten zu arbeiten, auch wenn dies im AV steht. Richtig ?
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Immer noch falsche Denke- Pausen zählen nicht...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  11. #11
    Deepsea
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    Ok rechnen wir mal zusammen.
    Beispiel:

    tägliche Az von 8-18 uhr von mo-fr bei 1 h Pause macht 45 h in der Woche.
    Jetzt kommt dazu 2 x im Monat Sa von 9-14 Uhr macht 10 h im Monat das sind 2,5 h auf die Woche umgelegt.

    Somit ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 47,5 h unter Berücksichtigung der Pausen.

    Somit über gesetz. Arbeitszeit und ohne entsprechenden Ausgleich nicht i.o. Oder ?
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  12. #12
    Yacht-Master
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    warum sollen deiner Meinung nach 47,5 Wochenarbeitsstunden nicht in Ordnung sein?
    Gruß, Robert

  13. #13
    Steve McQueen
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    Original von Hunter99
    Ok rechnen wir mal zusammen.
    Beispiel:

    tägliche Az von 8-18 uhr von mo-fr bei 1 h Pause macht 45 h in der Woche.
    Jetzt kommt dazu 2 x im Monat Sa von 9-14 Uhr macht 10 h im Monat das sind 2,5 h auf die Woche umgelegt.

    Somit ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 47,5 h unter Berücksichtigung der Pausen.

    Somit über gesetz. Arbeitszeit und ohne entsprechenden Ausgleich nicht i.o. Oder ?
    gibt mehr wie 1 std pause !
    VG
    Udo

  14. #14
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Mehr als ne Stunde Pause?

    Wo arbeitest du denn?

    Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


    Dirk


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  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Original von buchfuchs1
    Mehr als ne Stunde Pause?

    Wo arbeitest du denn?

    Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


    Wo arbeitet ihr denn?
    Bei mir gibt's spätestens alle zwei Stunden eine Pause, mindestens 30 Minuten. :twisted:
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  16. #16
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    Bei dir ist das auch was Anderes, seitdem ich dich "kenne", flieg ich mit weniger Angst.
    Dirk


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  17. #17
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    Original von buchfuchs1
    Mehr als ne Stunde Pause?

    Wo arbeitest du denn?

    Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


    Nur du machst es umgekehrt, oder

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  18. #18
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    Original von buchfuchs1
    Mehr als ne Stunde Pause?

    Wo arbeitest du denn?

    Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


    Nur du machst es umgekehrt, oder

    Ausser Euch merkt das aber Keiner.
    Dirk


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  19. #19
    Yacht-Master
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    den ganzen Tag im Forum pos(t)en ist iÜ keine Arbeit
    Gruß, Robert

  20. #20
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    Du machst dir keine Vorstellung....
    Dirk


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