cleverer wärs gewesen niemandem was zu sagen, und das geld selber zurückzuhohlen. hast doch gewusst wers war...
dumm gelaufen, da noch vors gericht mit zu gehn...naja die anwälte freuen sich, und es kommt eh nix bei rum.
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09.11.2009, 21:46 #1
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Jemanden beim Diebstahl aufgenommen
Hallo,
mir wurden beim Zivildienst von meinem Kollegen 500 Euro vor 2 Monaten geklaut, konnte es ihm halt nicht beweisen und er hats abgestritten. Ich hatte unglücklicherweise so viel Geld mit, weil ich am Sonntag vergessen hatte, es aus dem Portemonnaie zu nehmen.
Heute habe ich nochmal ein gefülltes Portemonnaie als Köder ausgelegt und eine Kamera im Bücherregal versteckt.
Resultat: Er hat wieder geklaut und man sieht alles perfekt.
Der stellvertretende Chef meinte: "Ihr müsst beide mit ner Versetzung rechnen, ich wegen unerlaubter Spionage und er wegen Diebstahl."
Da mich der richtige Chef nach dem ersten Diebstahl als spielsüchtigen Irren deklarierte, der am Wochenende mal eben im Casino seinen gesamten Zivilohn verprasst und sich dann einbildet, dass es geklaut wurde, werde ich ihn vermutlich nun vom Gegenteil überzeugen können.
Der Tatbestand, der mir vorgeworfen wird, muss meiner Meinung nach relativiert werden. Einerseits bestand ein sehr konkreter Verdacht aufgrund des ersten Diebstahls und zweitens wurde mein Kollege nicht über mehrere Stunden/Tage/Wochen beobachtet, sondern nur in einem Zeitraum von 25 Minuten, in denen er vllt. 15 Sekunden zu sehen ist.
Nach dem ersten Diebstahl hatte ich ihm auch gesagt, dass ich weiß, dass er es nur gewesen sein kann, nur kann ich es halt nicht beweisen, d.h. er hatte die Möglichkeit daraus zu lernen. Besonders mies fand ich von ihm noch, dass er heute den Hausmeister verdächtigt hat, nachdem ich erst mal einen auf "ahnungslos" gemacht habe.
Lohnt es sich das ganze vor Gericht zu bringen oder muss ich dann selbst mit ner Gegenklage rechnen? Kann man wegen der Spionage einen Eintrag kriegen? Das wär natürlich ne Katastrophe....
Ich denke mal letztendlich muss der Chef sich entscheiden zwischen Menschlichkeit und Bürokratie.
Danke im Voraus,
RudiGruß Rudi
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09.11.2009, 22:04 #2ehemaliges mitgliedGast
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09.11.2009, 22:08 #3
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Wegen Spionage wirst Du nur verurteilt, wenn Du Zivildienst auf einem Atom U-Boot machst.
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09.11.2009, 22:17 #4
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Themenstarter
habe mich ein bisschen informiert gerade, ist es richtig, dass Videos normalerweise nicht vor Gericht akzeptiert werden mit einer Ausnahme, nämlich wenn konkreter Tatverdacht besteht? Denn der bestand ja unumstritten.
Gruß Rudi
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09.11.2009, 22:21 #5ehemaliges mitgliedGast
das waren doch 2 fälle, den ersten mit den 500€ kannste nicht beweisen.
im zweifel für den angeklagten.
im besten fall bekommst du das geld vom 2x in zig monatsraten wieder
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09.11.2009, 22:57 #6
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Was ne Geschichte ...
Die Zivis verdienen anscheinend zu viel Geld als das ich mir en Spaß zweimal gegönnt hätte.Grüße,
der Stefan
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10.11.2009, 07:26 #7
Solche ausgelegten Köder in Zukunft in Absprache mit der Polizei auslegen. Die wissen, wie sowas geht, dann wird nicht gefilmt, sondern das Geld mit einer Farbe präpariert, die man nicht so schnell von den FIngern bekommt. Wir hatten so einen Fall mal bei einer Diebstahlserie unter dem Personal.
Private Filmaufnahmen sind immer schwierig als Beweismaterial. Wenn du etwa als Autofahrer irgendwelche Vergehen anderer Verkehrsteilnehmer durch eigene Videos belegen willst, lacht spätestens der Richter dich aus. Einfach so Räume filmisch zu überwachen, die dir nicht gehören, ist ebenfalls mehr als heikel.Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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10.11.2009, 08:53 #8ehemaliges mitgliedGast
hau dem Dieb eine aufs Maul und sag ihm, dass du mit dem Video zur Polizei gehst und ihn dort richtig frisch machst, wenn er dir nicht binnen einer Woche die geklaute Kohle zurückzahlt.
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10.11.2009, 08:58 #9
Dein Video wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht als Beweismittel anerkannt werden da es (zum Glück) nicht rechtens ist, privat verdeckte Videoaufnahmen zu machen.
Wie Tom geschrieben hat würde ich auch eher eine "Aussprache" mir dem Zivikollegen suchen.Gruss Wolfgang
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10.11.2009, 09:00 #10
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Setz ihn unter Druck und verlang das doppelte zurück
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10.11.2009, 09:39 #11
Fürs nächste Mal vielleicht 'ne Idee:
Scheine markieren: Nimm so einen James Bond UV-Marker und schreib' Deinen Namen und das Datum 'drauf, steck die Checkerlampe gleich mit ein. Leg' den Köder aus und starte die Videoaufnahme. Video prüfen und wenn Du sicher bist, dass er die Kohle in der Tasche hat die Trachtengruppe rufen. Einen handfesten Streit mit ernsten Beschuldigungen vom Zaun brechen und dann die Geldbörse des Gegenüber fordern. Stur behaupten es sind Deine Scheine, er wird natürlich das Gegenteil behaupten. Wenn die Scheine draußen sind präsentierst Du die Lampe. Das Video löscht Du wieder.--
Beste Grüße, Andreas
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10.11.2009, 09:40 #12Original von Ticktacktom
hau dem Dieb eine aufs Maul und sag ihm, dass du mit dem Video zur Polizei gehst und ihn dort richtig frisch machst, wenn er dir nicht binnen einer Woche die geklaute Kohle zurückzahlt.
Gruß Ulrich
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10.11.2009, 09:44 #13Original von Ticktacktom
hau dem Dieb eine aufs Maul und sag ihm, dass du mit dem Video zur Polizei gehst und ihn dort richtig frisch machst, wenn er dir nicht binnen einer Woche die geklaute Kohle zurückzahlt.
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10.11.2009, 09:47 #14
Wenn der TS jetzt dem Delinquenten eine aufs Maul haut und dieser zufälligerweise liest, daß ein Anwalt zu dieser Tat geraten hat (Geld für nen Rolexkauf ist ja jetzt vorhanden
), was passiert dann?
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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10.11.2009, 09:58 #15ehemaliges mitgliedGast
guter anwalt
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10.11.2009, 10:02 #16Original von Ticktacktom
hau dem Dieb eine aufs Maul und sag ihm, dass du mit dem Video zur Polizei gehst und ihn dort richtig frisch machst, wenn er dir nicht binnen einer Woche die geklaute Kohle zurückzahlt.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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10.11.2009, 10:06 #17ehemaliges mitgliedGastOriginal von Donluigi
Wenn der TS jetzt dem Delinquenten eine aufs Maul haut und dieser zufälligerweise liest, daß ein Anwalt zu dieser Tat geraten hat (Geld für nen Rolexkauf ist ja jetzt vorhanden), was passiert dann?
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10.11.2009, 10:07 #18Original von paddy
Original von Ticktacktom
hau dem Dieb eine aufs Maul und sag ihm, dass du mit dem Video zur Polizei gehst und ihn dort richtig frisch machst, wenn er dir nicht binnen einer Woche die geklaute Kohle zurückzahlt.
im Unrecht gibt es kein Recht. go for it.Gruß,
René
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10.11.2009, 10:28 #19
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ensthaft jetzt?
Heute habe ich nochmal ein gefülltes Portemonnaie als Köder ausgelegt und eine Kamera im Bücherregal versteckt.
ohne die Sache mit Polizei, Chef oder sonstwem vorher abzuklären?
Hätte es da net "als Köder" ein leeres Portemonnaie getan? Wenns doch nur ums Filmen ging...
Ich zieh auf jeden fall mal den Hut vor soviel Cleverness!!Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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10.11.2009, 10:37 #20
Richtig clever wäre gewesen, das Portemonnaie an ein Schnürchen zu binden und es beim Diebstahlversuch wegzuziehen. Der Dieb wäre dem Geldbeutel natürlich gefolgt und man hätte es einfach ins Büro des Chefs ziehen müssen. Na, DAS wär was gewesen, potzblitz!
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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