Das geht mir so ähnlich...
Daher interessieren mich die Rückmeldungen ebenso.
Danke im voraus
Viele Grüße
Thomas
Ergebnis 1 bis 20 von 57
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26.11.2009, 20:40 #1
Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
Ja, ich habe die Suchfunktion gefunden. Nein, ich habe nicht gefunden, was ich suche:
Ich habe soeben eine 114270 von Marco ("Kroonwatches") gekauft. Die Abwicklung war übrigens absolut reibungslos und die Uhr ist toll - vielen Dank Marco
Bei dieser Uhr war eine Garantiekarte dabei, in der zwar der die Uhr ursprünglich verkaufende Konzessionär eingetragen war, aber noch nicht der Käufer und kein Verkaufsdatum.
Wie sind Eure Erfahrungen mit etwaigen Garantiefällen, wenn man da nichts einträgt? Müssen Rolex-Konzessionäre den Verkauf einer bestimmten Uhr an ROLEX melden (wegen des Laufs der Garantiefrist)? Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass man diesen administrativen Aufwand betreibt.
Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit.
Aber wie haltet Ihr das?
Grüße
HeikoBeste Grüße
Heiko
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26.11.2009, 20:45 #2
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RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
Bei Hofe, im Krieg und unter Jägern schätzt man den glücklichen Zufall und rechnet ihn dem Manne zu.
(Ernst Jünger)
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26.11.2009, 20:51 #3
Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.
So würde ich das machen.
Alex
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26.11.2009, 20:51 #4
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gute frage selber eintragen ist das nicht betrug ?
nicht vom händler ausgefüllte papiere verfällt nicht die garantie ?
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26.11.2009, 20:55 #5
Man kann die Garantiekarte auch wieder zum Händler schicken.....
Alex
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26.11.2009, 20:56 #6
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RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
Zitat Heiko:
"Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit."
In dem Verkauf liegt sicher nichts "Unredliches".
Viele Members hier im Forum wünschen nicht ausgefüllte Garantiekarten,
für einen Wiederverkauf wird dann der neue Besitzer zum Erstbesitzer der Uhr.
Wenn Du es wünscht, so schreibe einfach Deinen Namen und das Kaufdatum
auf die Karte - und gut ist es.
Wenn Du den Eintrag dabei um drei oder sechs Monate vordatierst, verlängerst
Du Dir die Garantie. Ist zwar nicht korrekt, aber im Falle einer späteren Garantie-Reparatur
ist es egal. Viele Uhren liegen auch lange beim Händler, ehe sie verkauft werden.
Die Garantie von zwei Jahren beginnt mit dem Kaufdatum, das Du nun noch eintragen kannst.
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26.11.2009, 20:58 #7
RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen
absolut korrektes Statementes grüßt Tobias
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26.11.2009, 20:58 #8
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RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
Am besten gar nichts eintragen und im Falle eines Garantiefalles, kannst immernoch kreativ werden beim Datum.
Grüße aus dem Süden
Marcus
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26.11.2009, 20:59 #9
RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen
lg, Stefan
Lieben Gruß,
Stefan
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26.11.2009, 21:06 #10ehemaliges mitgliedGast
Hallo,
ihr seid ja echt kreativ
Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?
Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?
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26.11.2009, 21:09 #11
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RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
als fußgänger bei rot über die straße ist auch nicht erlaubt....
und???????
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26.11.2009, 21:14 #12
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wenn man über den haufen gefahren wird
und ?
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26.11.2009, 21:15 #13
Bei meinem Fall wurde nur nach der Garantiekarte nachgefragt, da die 4 Monate abgelaufen war, gab es keine Ansprüche!
Bei einem TV-Kauf ist natürlich der Kassabeleg der Garantieschein
lg, Stefan
Lieben Gruß,
Stefan
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26.11.2009, 21:16 #14ehemaliges mitgliedGast
ja nee, is klar. Und wenn du platt gefahren wirst, zahlt deine Versicherung. Habe damit echt kein Problem. Jeder wie er mag.
Freue mich schon auf den Thread: Meine neue neue Rolex is am Arsch, habe aber keinen Eintrag auf der Karte. Reparatur is scheiße teuer. Wer kann mir helfen?
Oh, Mann. Ich halte mich da raus. Sorry, für meinen Hinweis.
Gute Nacht
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26.11.2009, 21:16 #15
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Original von Big Ben
Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.
So würde ich das machen.
und somit sehen wir bald das Geheule in einen anderen Thread wieder
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26.11.2009, 21:17 #16
und der Nächste macht aus einem 3er nen 8er
es grüßt Tobias
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26.11.2009, 21:18 #17Original von Tschie Em Tie
Hallo,
ihr seid ja echt kreativ
Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?
Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?Gruß Rudi
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26.11.2009, 21:25 #18ehemaliges mitgliedGast
Dann ist ja alles ok und es gibt auch keine Probleme im Garantiefall. Steht ja auch so in dem kleinen Heftchen drin, das jeder Uhr beiliegt.
Ich bezog mich eher auf den Fall, dass die Karte unausgefüllt und nicht vom Konzi unterschrieben ist. Dann sollte im Garantiefall über eine Rechnung, Quittung, o.ä. der tatsächliche Kaufzeitpunkt nachweisbar sein und die Garantiefrage nicht zum Streitfall werden.
Wenn ich Rolex-Köln oder ein Konzi wäre, der so eine Uhr ohne jeden Alternachweis bekäme und ein Garantieanspruch geltend gemacht würde, würde ich die Uhr nicht anrühren und den Überbringer wieder nach Hause schicken - mit der kaputten Uhr natürlich.
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26.11.2009, 21:27 #19
Bei einem Garantiefall sollte selbstverständlich ein Datum auf dem Zerti stehen
Alex
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26.11.2009, 21:32 #20
ich glaube, wenn du 350€ nach nur 4monatigem Ablauf der Garantiefrist zahlen must, keine Kulanzlösung,.....denkst du auch anders!
lg, Stefan
Lieben Gruß,
Stefan
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