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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Sorgerecht bei Tod/Koma der Mutter

    Hallo an das allwissende Forum,
    wir hatten gestern aufgrund des jüngsten Urteils des europäischen Gerichtshofes eine Diskussion bzgl. Sorgerecht bei unehelichen Kindern.

    I.d.R. hat ja allgemein nur die Mutter das Sorgerecht. Wie ist nun die Situation bei Tod oder Unzurechnungsfähigkeit/Koma der Mutter. Wer hat es dann?

    Hat es dann vor dem Vater z.B. die Eltern/der Bruder der Mutter oder geht es automatisch auf den Vater über?

    Gruß
    Peter
    Gruss
    Peter


  2. #2
    RAMichel
    Gast
    Notfalls springt bei ledigen Müttern immer das Jugendamt ein und sucht dann auch ggf. eine Pflegefamilie.

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    es lebe der Einzelfall
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  4. #4
    Milgauss
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    Bei Verhinderung der Mutter (also noch lebend), in der Regel Amtsvormundschaft oder Privatvormund. Dieses schließt nicht den Aufenthalt beim Kindesvater aus.
    Bei Tod der Kindesmutter, wird das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, unverzüglich prüfen, ob ein Aufenthalt beim Kindesvater dem Kindeswohl entspricht.
    Grundsätzlich hat Stefan recht, dass es auf den Einzelfall ankommt.
    Im übrigen kann man es nicht mehr als Regelfall bezeichnen, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht hat.
    As time goes by

    Gruß Rolf

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Also was ich aus den ersten Kommentaren mitnehme, muss sich der Kindsvater erst um das Sorgerecht kümmern bzw. dem Jugendamt auseinandersetzen.

    Im schlimmsten Fall (z.B. Amtsschimmel) kommt der Kleine in eine Pflegefamilie.

    Gruß
    Peter
    Gruss
    Peter


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