Mitminderung wäre das einzige welches mir einfällt.
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17.01.2010, 03:00 #1
Frage: Mietvertrag abgeschlossen, vor Übergabe und Einzug Schaden ... was nun?
Hallo Forum,
habe ein etwas interessantes und verworrenes Problem und hoffe auf einige Anregungen, Tipps, Ratschläge oder auch nur die Eröffnung von anderen Blickwinkeln.
Folgendes ist also passiert:
Eine Wohnung wurde gemietet (zum 15. des Monats), Mietvertrag wurde unterschrieben, aber kurz bevor die Übergabe und dann der Einzug erfolgen konnte, kam es zu einem schwereren Wasserschaden. Durch diesen konnten weder Übergabe noch Einzug stattfinden.
Nun wlll der Vermieter einen Einzug zum folgenden Monatsersten ermöglichen.
Fraglich ist erstmal, ob eine Behebung des Schadens umfänglich und fachgerecht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann. In diesem Fall stellt sich das Problem, daß der neue, "ehemals" ("ehemals", deswegen in "", weil er einzugswillig in die unbeschädigte Wohung war bzw. eine entsprechend umfänglich und fachkundig wiederhergestellte ist) einzugswillige Mieter, ab Monatsende auf der Straße steht. Alte Wohnung zum 31. gekündigt (und keine Möglichkeit der Verlängerung), was ja auch passend gewesen wäre, da Einzug ja ab dem 15. erfolgen sollte.
Wäre ein Einzug in die neue Wohnung also nicht pünktlich möglich, würden dem Mieter zusätzliche Kosten zumindest für die Zwischenlagerung und das dann 2-mal nötige Bewegen der Möbel entstehen.
Bestehen in dieser Hinsicht womöglich irgendwelche Möglichkeiten? Es wurde ja ein Vertrag geschlossen, der in meiner laienhaften Sicht zu einer Verfügungstellung der Wohnung in entsprechend nutzbaren Zustand ab dem 15. verpflichtet.
Zweite Frage: Falls der Schaden eventuell schnell aber nicht vollumfänglich (d.h. fachgerecht) beseitigt würde, wie geht es dann weiter? Ich sehe vor mir z.B. spätere Schimmelprobleme, lose Fliesen oder dergleichen, bei denen es dann unter Umständen einfach heißen kann, wenn man denn anständig gelüftet und geheizt hätte, wäre dieser Schaden nicht entstanden und somit dann eine Spätfolge des eigentlichen Schadens auf den Mieter übergewälzt würde.
Wäre es in dieser Hinsicht vielleicht ratsam, diese Wohnung einfach fahren zu lassen und sich noch etwas anderes zu suchen (hier besteht ja allerdings auch für den Mieter ein Vertragsverhältnis, oder?) oder bestehen vielleicht Möglichkeiten sich gegen die vorgehend genannten Unsicherheiten abzusichern?
Fraglich bleibt allerdings auch, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Schaden (genauso wie einige andere, vielleicht auch später im Falle eines Auszugs relevante Schäden oder unterlassene Renovierungsmaßnahmen und dergleichen) bei Einzug und/oder Übergabe schon oder weiterhin bestehen. Generell würde man entsprechende Dinge sicher in eine Übergabeprotokoll aufnehmen. Naturgemäß können sich da dann natürlich Differenzen zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Ich denke gerade zu dieser Frage (wenn es auch nicht die vordringlichste ist) dürfte einiges an Erfahrung bzw. Kompetenz im Forum vorhanden sein. Problematisch ist hier allerdings, daß durch die zeitlichen Beschränkungen, dann bei einer Übergabe keine großen Ausweichmöglichkeiten des Mieters mehr bestehen.
Insgesamt ist die Wohnsituation in der betreffenden Stadt und Gegend sowieso entsprechend angespannt und problematisch, da viele Interessenten auf relativ wenig Freiraum treffen.
Und nein, ich werde jetzt nicht dazu auffordern, daß sich nur qualifizierte, fachkundige und ernste Mitglieder an der Diskussion beteiligen.
Letztendlich obliegt es mir die jeweiligen Tipps und Gedankenanstöße entsprechend zu bewerten und sollte ich sie in Erwägung ziehen auch die Verantwortung und Konsequenzen daraus zu tragen.
Außerdem bin ich vielleicht auch an etwas kreativeren Lösungsansätzen interessiert und möchte das Forum nicht für eine kostenlose, fachanwaltliche Beratung mißbrauchen (auch wenn ich mich über eine Beteiligung dieser entsprechenden Personen sicher sehr freuen würde).
Ich danke schonmal im Voraus für jegliche Hilfe und Anregungen (und auch für das Lesen, dieses relativ langatmigen Sachverhalts).
happy days
timo
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
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17.01.2010, 08:24 #2Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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17.01.2010, 08:32 #3ehemaliges mitgliedGast
Um diesen ganzen , eventuellen Spätfolgen ,wie von Dir eingangs erwähnt aus dem Weg zu Gehen.
Such Dir eine andere Wohnung.
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17.01.2010, 09:25 #4
- Registriert seit
- 02.09.2009
- Beiträge
- 511
Dachte ich auch. Mieter, die schon vor Einzug die Flöhe husten hören, sind mir die Liebsten.
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17.01.2010, 09:29 #5
Bist Du seit 15.01. oder wirst Du ab 15.02. Mieter dieser Wohnung sein?
Oder ist das Deine aktuelle Seminararbeit?... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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17.01.2010, 09:33 #6
Ist der Wasserschaden vielleicht genau am 15. oder später eingetreten?
Also am Tag, nachdem Du schon die Wohnung gemietet hast?
Dann würde ich mal in Deine Hausratversicherung gucken.
Hier zahlt diese häufig (bei guten Bedingungen) ein Hotelzimmer, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Ansonsten mal in die Wohngebäudeversicherung des Vermieters gucken.
Viele Grüße,
BenjaminBenjamin
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17.01.2010, 09:33 #7
Er schreibt doch vor Übergabe.
Aha, dann erklärt bitte mal Folgendes:
- Mietminderung? Auf welcher Grundlage?
- Neue Wohnung suchen? Was passiert dann mit dem bereits abgeschlossenen Mietvertrag?
Zur ersten Frage, der Vermieter ist dir gegenüber Schadenersatzpflichtig weil er die Wohnung nicht wie vereinbart zum 15. zur Verfügung stellen kann.
Zur zweiten Frage wäre etwas mehr Information über das Ausmaß des Wasserschadens hilfreich. Allerdings würde ich mir dazu erst Gedanken machen wenn es so weit kommt. Grundsätzlich ist die Behebung eines Wasserschadens durch Fachhandwerker in den meisten Fällen durch eine Versicherung abgedeckt.
Und so ein bisschen was zur Abwicklung eines Wasserschadens weißt du ja auch schon:
Original von Dandy... Ein Wasserschaden dadurch ist so ziemlich das Wiederlichste, was es gibt. Hatte ein Bekannter hier erst letztens und trotz Versicherungsübernahme, kostete das doch ein Übermaß an Nerven.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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17.01.2010, 10:34 #8
Du hast mein Beileid!
Mal aus der Sicht eines Vermieters:
Ein Wasserschaden ist ein unglueckliches Ereignis oder Katastrophe, bei der der Mieter und Vermieter gleichermassen betroffen ist!
Ich wuerde nicht sofort mit Mietminderung etc. drohen, sondern erst mit dem Vermieter sprechen.
Vielleicht entlaesst er Dich aus dem Vertrag (wenn gewuenscht).
Der Vermieter hat auch eine Versicherung und vielleicht kann der Schaden fristgerecht behoben werden und Hotel etc. wird erstattet. Ausserdem will er ja sein "Eigentum" wieder bestmoeglichst renovieren und sich nicht mit Spaetfolgen herumaergern.
Wasserschaeden sind eigentlich recht haeufig (besonders in Altbauten und 70/80er Jahre Gebaeude), lassen sich nicht vermeiden und resultieren nicht in Schimmelbildung! Da haelt man die Augen besonders auf und es ist auch nicht im Interesse des Vermieters, sich mit legalen und juristischen Spaetfolgen auseinanderzusetzen, die dann noch Jahre spaeter auf dem Wasserrohrbruch zurueckgefuehrt werden koennen.
Das sind (Vor)-Mieter, die nicht lueften oder tropische Pflanzen zuechten, weit groessere Schimmelverursacher
Eigentlich wird nach so einer Reparatur die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Wasserschadens reduziert, da neue Rohre etc. eingesetzt werden. Wie gesagt, eine Fachfirma schaut auch extrem genau nach Schimmel! Die messen auch die Restfeuchte in dem Mauern...
Gruss,
BernhardGruss,
Bernhard
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17.01.2010, 10:49 #9Original von KEB
Mieter, die schon vor Einzug die Flöhe husten hören, sind mir die Liebsten.
Ich ja, und ich kann Dir sagen einen solchen zu beheben ist nicht trivial und man kann viel pfuschen. Die Gefahr von Restfeuchte und späteren Schimmelschäden ist nicht von der Hand zu weisen. Außerdem dauert eine vollständige Trocknung am Beispiel von unserem Keller selbst mit Profigeräten und Fliesen anboren etc locker flockig 3 Wochen und mehr.
Insofern kann ich die Bedenken von Timo verstehen.
Auf der anderen Seite weißt Du nie was vorher mit einer Mietwohnung war. Hier kannst Du wenigstens die Sache im Auge behalten. Wenn der Vermieter es ordentlich machen lässt - und das sollte von seiner Versicherung abgedeckt sein - dann sollte es danach ok sein. Lass Dir z.B. die Prüfprotokolle von der Trocknung zeigen.Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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17.01.2010, 10:50 #10
Wir hatten kürzlich so einen Fall in der Nachbarschaft, in der oberen Wohnung ist ein Wasserschlauch vom Waschbecken geplatzt, die Versicherung hat den Schaden übernommen, und den Eigentümern darunter für die Zeit, in der die Trocknungsgeräte arbeiten und die Wohnung Instandgesetzt wurde ein Hotel angeboten, bei dem Lärm kann man sowieso nicht in der Wohnung leben.
Gruß Rudi
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17.01.2010, 12:39 #11
Der Vermieter muss dir den Mehraufwand den du bis zum Einzug hast, d.h kosten für Zwischenlagerung, Hotel oder Unterkunft erstatten ...
Cheers, Timo
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17.01.2010, 12:47 #12
Forsche nochmal genau, woher der Wasserschaden kam.. waren es angegammelte Rohre? Wenn ja, würde ich mich nach einer neuen Wohnung umsehen, denn der nächste Wasserschaden ist dann meist nicht weit.. es erscheint recht unwahrscheinlich, dass nur eine Stelle im ganzen Haus gammelig wird.
Ansonsten, wenn die Situation auf dem Wohnungsmarkt wirklich so eng ist und dir die Wohnung gefällt, versuch mit dem Vermieter zu sprechen, inwiefern seine Versicherung vllt. auch Hotel und Unterbringung für die Möbel regelt bis alles wieder hergestellt ist.Gruß, Sebastian
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17.01.2010, 13:31 #13
- Registriert seit
- 02.09.2009
- Beiträge
- 511
Original von kurvenfeger
Original von KEB
Mieter, die schon vor Einzug die Flöhe husten hören, sind mir die Liebsten.
Ich ja, und ich kann Dir sagen einen solchen zu beheben ist nicht trivial und man kann viel pfuschen. Die Gefahr von Restfeuchte und späteren Schimmelschäden ist nicht von der Hand zu weisen. Außerdem dauert eine vollständige Trocknung am Beispiel von unserem Keller selbst mit Profigeräten und Fliesen anboren etc locker flockig 3 Wochen und mehr.
Insofern kann ich die Bedenken von Timo verstehen.
Auf der anderen Seite weißt Du nie was vorher mit einer Mietwohnung war. Hier kannst Du wenigstens die Sache im Auge behalten. Wenn der Vermieter es ordentlich machen lässt - und das sollte von seiner Versicherung abgedeckt sein - dann sollte es danach ok sein. Lass Dir z.B. die Prüfprotokolle von der Trocknung zeigen.
Hatte ich schon 2x, auch mit auftretendem Schimmel und es kam im Nachhinein nie zu Schimmelbildung, da die Schaden vernünftig behoben wurde.
Dem Vermieter ist mit Sicherheit an einer ordentlichen Behebung des Schadens gelegen - so kenne ich es zumindest von mir und im Bekanntenkreis.
Was ist denn überhaupt passiert? Vielleicht sollte der Themenstarter mal nähere Angaben machen (Rohrbruch, Feuchtigkeit von Aussen, etc.).
Ich habe bislang festgestellt, dass Schimmelbildung in den meisten Fällen durch falsches Lüften entsteht.
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17.01.2010, 13:59 #14
Zunächst mal sind die Kosten für die Zeitverzögerung sowie der Wasserschaden das Problem des Eigentümers/Vermieters und seiner Versicherung sowie der ausführenden Handwerker.
Original von Dandy...
Und nein, ich werde jetzt nicht dazu auffordern, daß sich nur qualifizierte, fachkundige und ernste Mitglieder an der Diskussion beteiligen.
Letztendlich obliegt es mir die jeweiligen Tipps und Gedankenanstöße entsprechend zu bewerten und sollte ich sie in Erwägung ziehen auch die Verantwortung und Konsequenzen daraus zu tragen...Genau so kommt man zu den richtig qualifizierten Tipps ...
Ich verstehe schon warum sich die meisten qualifizierten Fachleute aus solchen Threads inzwischen raushalten.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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17.01.2010, 14:03 #15Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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17.01.2010, 14:20 #16
Erstmal danke für alle Beiträge.
Original von KEB
Dachte ich auch. Mieter, die schon vor Einzug die Flöhe husten hören, sind mir die Liebsten.
Allerdings geht es hier um meine Freundin. Diese wohnt etwa knapp 50km entfernt und während es bei mir so ist, daß man sich eher mit Mietnomaden auseinandersetzen muß, ist es in ihrer Stadt so, daß das Problem eher bei Vermietnomaden liegt. Da wird jedes noch so kleine Kabuff für dicke Kohle auf den Markt gedrückt und auch genommen.
Und wenn der Vermieter sich schon über den Badanstrich (nein Fliesen wurden narürlich nicht gestrichen) in einer hellen, feundlichen Farbe stark echauffiert (wahrscheinlich falsch geschrieben), wird man doch vielleicht etwas hellhöriger.
Also um die weiteren Fragen zu beantworten. Es geht um meine Freundin. Bei den Terminen handelt es sich um Januar Termine, also den 15.01 zur eigentlichen Übergabe und den 31.01 zum spätesten Auszug aus der alten Wohnung.
Der Schaden trat am 13.01 auf.
Und ja, auch ich hatte schon Erfahrungen mit Wasserschäden. Allerdings handelte es sich dabei, um eine Wohnung in Renovierung, der Schaden wurde durch eine versicherungsbestimmte Fachfirma reguliert und ich war jeden Tag auf der Baustelle dabei und auch fachkundige Handwerker anderer Firmen haben sich den Schaden angesehen und waren zumindest teilweise bei der Behebung dabei.
Hier bin ich mir dessen eben leider nicht ganz sicher zumal nur ein 5x5cm großes Loch in die Wand geschlagen wurde, um den Schaden (angeblich schlecht verpresste Eckverbindung) zu beheben. Allerdings sind die Fliesenfugen über diesem Loch in der Wand deutlich feucht und verfärbt, während die Fugen links und rechts nicht deratiges aufweisen.
Desweiteren meine ich aus meiner Erfahrung zu wissen, daß ein Schaden diesen Ausmaßes nicht so schnell in ein paar Tagen getrocknet werden kann und dann sofort Laminat mit Trittschallfolie (wirkt ja tendenziell auch dichtend) eingelegt werden kann.
Wie gesagt, der Schaden kam angeblich aus einer nicht korrekt verpresstem Eckverbindung in der Wand vor den Ventilen für die Küchenspüle. Allerdings sind eben auch die Fliesen über (d.h. zwischen den Ventilen und dem Durchlauferhitzer, welcher an deutlich höherer Stelle der Wand hängt) dieser Stelle deutlich feucht und die Fugen verfärbt. Jetzt frage ich mich natürlich, wie das sein kann. Außerdem frage ich mich, wenn der Schaden in der Wand passiert ist, hinter dem Fliesenspiegel, warum dann die Fliesen nicht von dort an entfernt werden müssten, um auch den Bereich, wo das Wasser hinter die Fliesen gelaufen ist, trockenzulegen.
Ich stelle mir also viele Fragen und bin äußerst dankbar, daß ihr mir bei der Beantwortung helft.
happy days
timo
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
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17.01.2010, 14:26 #17Original von paddy
Original von Dandy...
Und nein, ich werde jetzt nicht dazu auffordern, daß sich nur qualifizierte, fachkundige und ernste Mitglieder an der Diskussion beteiligen.
Letztendlich obliegt es mir die jeweiligen Tipps und Gedankenanstöße entsprechend zu bewerten und sollte ich sie in Erwägung ziehen auch die Verantwortung und Konsequenzen daraus zu tragen...Genau so kommt man zu den richtig qualifizierten Tipps ...
Ich verstehe schon warum sich die meisten qualifizierten Fachleute aus solchen Threads inzwischen raushalten.
Außerdem habe ich herausgefunden, daß manchmal auch etwas wirre Beiträge (von denen ich hier bis jetzt noch keinen gesehen habe) teilweise wichtige Insights enthalten und Veränderung der eigenen Betrachtungsweise bewirken können.
happy days
timo
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
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17.01.2010, 14:35 #18Original von Dandy... etwas wirre Beiträge (von denen ich hier bis jetzt noch keinen gesehen habe) ...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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