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  1. #21
    Daytona Avatar von Hr.Nitsche
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    Originally posted by Beat
    Nr. Nitsche

    Hier in der Schweiz braucht du KEINEN Erwerbsschein 100 %
    War auf Dtl. bezogen
    Jörg

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von SteveHillary
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    Ich bin glücklicher Besitzer ein Uralten, relativ kleinem Luftgewehr von
    "Diana", dass ich vor vielen Jahren von meinem Großvater bekommen habe! ich denke, es ist aus den fünfzigern! Hab leider keine genaue Bezeichnung! Aber eines kann ich sagen: Dieses Gewehr ist einfach SPITZE!!!

    Wenn die heute auch noch so Qualitativ herrvoragende Waffen bauen, würde ich ohne zu zögern eine kaufen!

    Genießt die Pausen des Lebens! Stephan

  3. #23
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: Beratung für ein Diana Luftgewehr >>>>

    Nur zur Kenntnisnahme:
    (Quelle Wikipedia)

    Druckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und -pistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmündung, die so genannte „E0“ („E Null“), 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen LG/LP ist außer auf behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
    Das „Führen“ von Druckluftwaffen (das ist das „zugriffsbereite“ Bereithalten, beziehungsweise das Mitsichherumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe außerhalb eines Grundstückes) wäre dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. Für Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist dieses in jedem Fall untersagt. LG/LP, deren E0 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen („F im Fünfeck“) gekennzeichnet.

    Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Mit derartigen Waffen darf - außer auf genehmigten Schießstätten - nur bei Vorliegen einer gesonderten „Schießerlaubnis“ geschossen werden.

    Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschränkung.

    Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und „Querschläger“ sind erforderlich.


    Den wichtigsten Satz nach meiner Meinung habe ich unterstrichen.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #24
    Gesperrter User
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    Original von KEB
    Original von Beat
    ... Möchte nicht Sportschiessen. Es ist für Freizeit und Hobby.

    ...
    Original von Insoman
    aber auch für Freizeit und Hobby ist eine gewisse Präzision erforderlich....


    Sorry, falscher Smilie.

    Hatte mich gefragt, welches Hobby man in seiner Freizeit betreibt, wenn man nicht Sportschütze ist, um sich ein Luftgewehr zu holen.

  5. #25
    Explorer Avatar von GenBurk
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    Wie wärs mit einem gebrauchten Modell eines renommierten Herstellers (z.B. Feinwerkbau, Anschütz), die sind in der Regel nicht teuer und imo mindestens so präzise wie ein Diana-Spielzeuggewehr.

    Vielleicht bietet sich auch ein gebrauchtes Biathlonluftgewehr an, sofern man dafür keine WBK braucht.
    Lieber Gruß Andreas

  6. #26
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von Beat
    Original von blarch
    Zitat aus dem aktuellen Schweizer Waffengesetz:

    Seite 2, Art. 5, Abs. f:

    (...) Als Waffen gelten (...) Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (...)

    Der Erwerb ist kein Problem, allerdings nur mit Waffenerlaubsschein
    stimmt so nicht. Ein Auszug aus dem Strafregister reicht


    Habe gerade mal in dem Merkblatt zum neuen Schweizer Waffengesetz welches von der Fedpol herausgegeben wurde nachgelesen und da steht in der Tat, dass eine Druckluftwaffe nur Meldepflichtig ist.

    Dies würde aber dem Waffengesetz widersprechen, da dort Luftdruckwaffen mit mehr als 7,5 Joule als Waffen definiert werden und für diese gilt gemäss Art. 8, Abs. 1

    Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.



    Und für alle anderen. Hier in der Schweiz gibt es keine WBK und auch kein Bedürfnisnachweis wie in Deutschland. Selbst wenn man für eine solche Druckluftwaffe wirklich einen Waffenerwerbsschein benötigen würd, wäre diese relativ unproblematisch zu bekommen
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  7. #27
    Deepsea Avatar von Wallace
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    Hab seit bestimmt 15 Jahren ne Diana 28. Hab damals ein Jagdzielfernrohr drauf montiert und aus 15 Metern aufrecht gestellte Pfennige weggeschossen :-) Das Baby sieht immer noch Top aus und schiesst immer noch super!
    <><><><><><><><><>
    Gruß Michael
    <><><><><><><><><>

    Dallas ist nicht alles!

  8. #28
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Original von blarch
    Original von Beat
    Original von blarch
    Zitat aus dem aktuellen Schweizer Waffengesetz:

    Seite 2, Art. 5, Abs. f:

    (...) Als Waffen gelten (...) Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (...)

    Der Erwerb ist kein Problem, allerdings nur mit Waffenerlaubsschein
    stimmt so nicht. Ein Auszug aus dem Strafregister reicht


    Habe gerade mal in dem Merkblatt zum neuen Schweizer Waffengesetz welches von der Fedpol herausgegeben wurde nachgelesen und da steht in der Tat, dass eine Druckluftwaffe nur Meldepflichtig ist.

    Dies würde aber dem Waffengesetz widersprechen, da dort Luftdruckwaffen mit mehr als 7,5 Joule als Waffen definiert werden und für diese gilt gemäss Art. 8, Abs. 1

    Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.



    Und für alle anderen. Hier in der Schweiz gibt es keine WBK und auch kein Bedürfnisnachweis wie in Deutschland. Selbst wenn man für eine solche Druckluftwaffe wirklich einen Waffenerwerbsschein benötigen würd, wäre diese relativ unproblematisch zu bekommen

    Die Schweiz ist ja auch ein Relikt.
    Dirk



  9. #29
    python
    Gast
    Die letzte Demokratie Europas

    Aber sie verbiegt sich leider von Jahr zu Jahr.



    Gruss
    Roland


    PS : Exportfeder

  10. #30
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Da hilft auch das Luftgewehr nix.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  11. #31
    Deepsea
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    Themenstarter
    [quote]Original von Wallace
    Hab seit bestimmt 15 Jahren ne Diana 28. Hab damals ein Jagdzielfernrohr drauf montiert und aus 15 Metern aufrecht gestellte Pfennige weggeschossen :-) Das Baby sieht immer noch Top aus und schiesst immer noch super![/quote würdest bei einem Neukauf das 28 oder das stärkere 350 Magnum wählen ?
    Beat

  12. #32
    Deepsea Avatar von Wallace
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    Heute würde ich wohl zum 350er greifen :-)
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    Gruß Michael
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    Dallas ist nicht alles!

  13. #33
    RAMichel
    Gast
    ein schönes Feinwerkbau 300 sollte doch Deine Belange am besten treffen. Schau mal bei egun nach.

  14. #34
    Deepsea
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    Themenstarter
    Danke

    Ein 30 Joule mit 5.5 waere auch noch eine Ueberlegung wert. Mehr Energie als ein 4,5.

    Beat

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