Ich bin glücklicher Besitzer ein Uralten, relativ kleinem Luftgewehr von
"Diana", dass ich vor vielen Jahren von meinem Großvater bekommen habe! ich denke, es ist aus den fünfzigern! Hab leider keine genaue Bezeichnung! Aber eines kann ich sagen: Dieses Gewehr ist einfach SPITZE!!!
Wenn die heute auch noch so Qualitativ herrvoragende Waffen bauen, würde ich ohne zu zögern eine kaufen!
Ergebnis 21 bis 34 von 34
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20.02.2010, 12:34 #21Originally posted by Beat
Nr. Nitsche
Hier in der Schweiz braucht du KEINEN Erwerbsschein 100 %Jörg
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20.02.2010, 12:53 #22
Genießt die Pausen des Lebens!Stephan
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20.02.2010, 12:59 #23
RE: Beratung für ein Diana Luftgewehr >>>>
Nur zur Kenntnisnahme:
(Quelle Wikipedia)
Druckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und -pistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmündung, die so genannte „E0“ („E Null“), 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen LG/LP ist außer auf behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Das „Führen“ von Druckluftwaffen (das ist das „zugriffsbereite“ Bereithalten, beziehungsweise das Mitsichherumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe außerhalb eines Grundstückes) wäre dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. Für Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist dieses in jedem Fall untersagt. LG/LP, deren E0 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen („F im Fünfeck“) gekennzeichnet.
Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Mit derartigen Waffen darf - außer auf genehmigten Schießstätten - nur bei Vorliegen einer gesonderten „Schießerlaubnis“ geschossen werden.
Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschränkung.
Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und „Querschläger“ sind erforderlich.
Den wichtigsten Satz nach meiner Meinung habe ich unterstrichen.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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20.02.2010, 14:11 #24
- Registriert seit
- 02.09.2009
- Beiträge
- 511
Original von KEB
Original von Beat
... Möchte nicht Sportschiessen. Es ist für Freizeit und Hobby.
...Original von Insoman
aber auch für Freizeit und Hobby ist eine gewisse Präzision erforderlich....
Sorry, falscher Smilie.
Hatte mich gefragt, welches Hobby man in seiner Freizeit betreibt, wenn man nicht Sportschütze ist, um sich ein Luftgewehr zu holen.
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20.02.2010, 14:40 #25
Wie wärs mit einem gebrauchten Modell eines renommierten Herstellers (z.B. Feinwerkbau, Anschütz), die sind in der Regel nicht teuer und imo mindestens so präzise wie ein Diana-Spielzeuggewehr.
Vielleicht bietet sich auch ein gebrauchtes Biathlonluftgewehr an, sofern man dafür keine WBK braucht.Lieber Gruß Andreas
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20.02.2010, 14:56 #26Original von Beat
Original von blarch
Zitat aus dem aktuellen Schweizer Waffengesetz:
Seite 2, Art. 5, Abs. f:
(...) Als Waffen gelten (...) Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (...)
Der Erwerb ist kein Problem, allerdings nur mit Waffenerlaubsschein
Habe gerade mal in dem Merkblatt zum neuen Schweizer Waffengesetz welches von der Fedpol herausgegeben wurde nachgelesen und da steht in der Tat, dass eine Druckluftwaffe nur Meldepflichtig ist.
Dies würde aber dem Waffengesetz widersprechen, da dort Luftdruckwaffen mit mehr als 7,5 Joule als Waffen definiert werden und für diese gilt gemäss Art. 8, Abs. 1
Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.
Und für alle anderen. Hier in der Schweiz gibt es keine WBK und auch kein Bedürfnisnachweis wie in Deutschland. Selbst wenn man für eine solche Druckluftwaffe wirklich einen Waffenerwerbsschein benötigen würd, wäre diese relativ unproblematisch zu bekommenGruss Wolfgang
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20.02.2010, 15:26 #27
Hab seit bestimmt 15 Jahren ne Diana 28. Hab damals ein Jagdzielfernrohr drauf montiert und aus 15 Metern aufrecht gestellte Pfennige weggeschossen :-) Das Baby sieht immer noch Top aus und schiesst immer noch super!
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Gruß Michael
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Dallas ist nicht alles!
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20.02.2010, 15:33 #28
- Registriert seit
- 02.09.2007
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- 31.498
Original von blarch
Original von Beat
Original von blarch
Zitat aus dem aktuellen Schweizer Waffengesetz:
Seite 2, Art. 5, Abs. f:
(...) Als Waffen gelten (...) Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (...)
Der Erwerb ist kein Problem, allerdings nur mit Waffenerlaubsschein
Habe gerade mal in dem Merkblatt zum neuen Schweizer Waffengesetz welches von der Fedpol herausgegeben wurde nachgelesen und da steht in der Tat, dass eine Druckluftwaffe nur Meldepflichtig ist.
Dies würde aber dem Waffengesetz widersprechen, da dort Luftdruckwaffen mit mehr als 7,5 Joule als Waffen definiert werden und für diese gilt gemäss Art. 8, Abs. 1
Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.
Und für alle anderen. Hier in der Schweiz gibt es keine WBK und auch kein Bedürfnisnachweis wie in Deutschland. Selbst wenn man für eine solche Druckluftwaffe wirklich einen Waffenerwerbsschein benötigen würd, wäre diese relativ unproblematisch zu bekommen
Die Schweiz ist ja auch ein Relikt.Dirk
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21.02.2010, 00:21 #29pythonGast
Die letzte Demokratie Europas
Aber sie verbiegt sich leider von Jahr zu Jahr.
Gruss
Roland
PS : Exportfeder
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21.02.2010, 00:23 #30
Da hilft auch das Luftgewehr nix.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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21.02.2010, 14:31 #31
- Registriert seit
- 09.05.2004
- Beiträge
- 1.255
Themenstarter
[quote]Original von Wallace
Hab seit bestimmt 15 Jahren ne Diana 28. Hab damals ein Jagdzielfernrohr drauf montiert und aus 15 Metern aufrecht gestellte Pfennige weggeschossen :-) Das Baby sieht immer noch Top aus und schiesst immer noch super![/quote würdest bei einem Neukauf das 28 oder das stärkere 350 Magnum wählen ?Beat
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21.02.2010, 15:15 #32
Heute würde ich wohl zum 350er greifen :-)
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Gruß Michael
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Dallas ist nicht alles!
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21.02.2010, 16:06 #33RAMichelGast
ein schönes Feinwerkbau 300 sollte doch Deine Belange am besten treffen. Schau mal bei egun nach.
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21.02.2010, 18:33 #34
- Registriert seit
- 09.05.2004
- Beiträge
- 1.255
Themenstarter
Danke
Ein 30 Joule mit 5.5 waere auch noch eine Ueberlegung wert. Mehr Energie als ein 4,5.
Beat
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