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  1. #21
    Datejust
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    Ich verstehe das auch so das das Thema GESTOHLENE Uhren sind.

    Es gibt eine Datenbank - bei Rolex. WENN die Uhr wirklich als gestohlen gemeldet wurde.
    Eine tel. Anfrage bringt nix.
    Anfrage PERSÖNLICH, oder per Fax.

    PERSÖNLICH reicht auch nicht wenn Du Deine Uhr in der Hand hälst und die Seriennummer brav vorliest. Du MUSST sie schon abgeben.
    Dann dauert es ein paar spannende Minuten....

    Ist nichts negatives bekannt = durchatmen. Alles Gut.
    Ist die Seriennummer jedoch als gestohlen registriert, geht es weiter.
    Die freundliche Serviceannahme erklärt dir dann, dass Rolex Dich nicht zwingen kann die Uhr da zu lassen. Super denkst Du - dann mal tschüss...
    Im zweiten Satz jedoch sagt der Servicetechniker dann "WIR können Sie nicht zwingen, wenn Sie jedoch an der Haustür angekommen sind - warten dort entsprechende Herschafte die das durchaus können :-) Und wollen Sie das??? Natürlich nicht wirklich.

    Und dann?
    Dann geht die Uhr zur Staatsanwaltschaft. Und von denen bekommst Du Info.
    WENN der tatsächliche Besitzer nach z.B. all den Jahren nicht mehr zu ermitteln ist, wird die Uhr zur z.B. Repa freigegeben. Sie gehört dann offiziell Dir, es SEI DENN, evt. Ermittlungen irgend wann mal ergeben was anderes.
    Erst nach diesem Brief der Staatsanwaltschaft bekommst du auch von Rolex einen Kostenvoranschlag.

    Und wenn er doch zu ermitteln ist - oder wenn die Uhr schlimmsten Falls in einen Raubmord mit drin hing.... - tja dann???
    Das habe ich zum Glück auch noch nicht erlebt.

    Das erste Beispiel habe ich ORIGINAL in Köln mitbekommen.

    markus

  2. #22
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Spätestens, wenn Du die Uhr zur Revision zu ROLEX schickst, wirst Du es merken

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #23
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    Da habe ich ja etwas losgetreten....

    hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem o.a. link von Watchsearcher, nicht das das eine Sammelseite von Fakern ist :-)

    Ja ja ich bin misstrauisch, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste...

    Freu mich schon auf meine hoffentlich echte GMT Master !!!

    Falls erforderlichl will ich eine Revision machen lassen, spätestens dann habe ich ja Gewissheit.
    Und bezahlt habe ich mit Paypal, da habe ich eh Käuferschutz

  4. #24
    Freccione Avatar von maut
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    der thread ist öde, zumachen! :muede:
    grüsse,
    niels

  5. #25
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von hugo
    ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
    Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.



    Original von tiger071
    oh ich glaube dieser threat hat semmelpotential!
    bin schonmal popcorn holen...
    Original von maut
    der thread ist öde, zumachen! :muede:
    ... und ja, das Thema kommt oft ... und ja, es gibt immer auch wenig konstruktive Antworten ... und Antworten, die gar nichts beitragen und nur Öl in's Feuer gießen haben wir Moderatoren ganz besonders gerne ... da habt ihr wieder Pluspunkte gesammelt
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  6. #26
    Yacht-Master Avatar von marcel-wien
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    RE: Datenbank gestohlene Rolex

    Original von Vanessa
    Original von chronos7
    Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

    Gehe auf einen Polizeiabschnitt deiner Wahl und teile dort dein Anliegen mit.
    Am Besten, du nimmst die Uhr bzw. einen Ausdruck der Auktion mit, damit du dein Anliegen belegen kannst.

    Sollte die Uhr tatsächlich aus einer Straftat stammen und es wurde eine entsprechende Anzeige in Deutschland erstattet, so dürfte die Seriennummer auch in der polizeilichen Fahndung zu finden sein. Ist dies tatsächlich der Fall , so wird die Polizei entsprechende Maßnahmen einleiten.

    Eine Anfrage bei der Polizei bietet zwar sicherlich auch keine 100% Gewissheit, ist aber bestimmt erfolgversprechender als Anfragen in Foren o.ä..

    Viel Glück (also hoffentl. ist mit der Uhr alles in Ordnung)

    Uwe
    Ich bin überzeugt, ein solches Vorgehen trägt erheblich zu Deiner Beliebtheit bei....
    die polizei in wien rät zu soeinem handeln...auch um der hehlerei zu entgehen.

  7. #27
    GMT-Master Avatar von Sonostra
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    Ich stelle mir gerade vor, wenn dabei rauskommt, dass die Uhr nicht richtig verzollt ist.....
    Gruß
    Ralf

  8. #28
    GMT-Master
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    Original von Piccard
    Wenn jemand zu mir auf's Revier kommt (in der Regel seine Steuern gezahlt hat!!!) und durchaus nicht datenschutzrechtlich relevante Hilfe bei einem Kauf von mehreren tausend Eu's benötigt, dann bekommt er die von mir in wenigen Minuten!

    Grüße!
    Find Dein Revier sympathisch und volksnah!



    Als Steuerzahler sollte man schon die Hilfe der Polizei annehmen dürfen.

  9. #29
    Milgauss
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    Zitat:
    Original von hugo
    ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
    Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.
    Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone???

  10. #30
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
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    Original von Piccard
    Zitat:
    Original von hugo
    ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
    Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.
    Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone???
    In D wäre das der Fall, wenn Du eine gestohlene Uhr in einer öffentlichen Versteigerung steigerst. Hier ist gutgläubger Erwerb möglich. Oder wenn jemand eine Rolex leasen würde ( solls ja geben) und die dann weiterveräußert. Auch hier hätte der Käufer Eigentum erworben.

    Im Gegensatz dazu ist das in Österreich einfacher. Im dortigen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) ist ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.
    Es grüßt, Gerd G.

  11. #31
    Deepsea Avatar von chronos7
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    Ich glaube hier liegt ein kleines Missverständnis bei einigen Membern vor.

    Die Polizei ist ein Dienstleister, der von Steuergeldern finanziert wird, und versteht sich auch so!!!

    Kommt ein Bürger, egal in welcher Stadt der Bundesrepublik, mit einem Anliegen wie dem des TS zu einer Polizeidienststelle und kann nachvollziehbar begründen, warum er überprüfen möchte, ob eine ihm zum Kauf angebotene oder bereits gekaufte Uhr aus einer Straftat stammt, so wird kein Polizist sich weigern, ihm diesbezüglich zu helfen.
    Dazu ist er nämlich verpflichtet.

    Natürlich hat die Polizei auch wichtigere Aufgaben zu erfüllen. Aber zu ihren Aufgaben gehören halt auch für den Außenstehenden eher unwichtig erscheinende Tätigkeiten (z.B. Fahndungsabfragen), die letztendlich - bei einem Treffer - auch zur Aufklärung von Straftaten führen können.

    In diesem Sinne

    Uwe
    Viele Grüße, Uwe

  12. #32
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Abhanden gekommene Sachen in D, hier mit allem was dazu gehört nachzulesen:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #33
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    Böse

    Als relativ neuer User in diesem Forum, aber mit viel Vorerfahrung aus anderen Foren, muss ich mich über einzelne User in diesem Forum sehr wundern. Ich stelle einfache Fragen, die in meinen Augen auch für andere von Interesse sind, und muss mich dann über arrogante Äußerungen sehr wundern. Wie gesagt, gilt nur für einzelne User, den anderen sei gedankt für detaillierte und Hilfreiche Tips.

    Allerdings wiegen für mich einzelne Äußerungen (auch in anderen Posts) schwer und verderben mir so ein bisschen den Spaß, mich über mein neu gefundenes Hobby auszutauschen. In meiner seltenen Freizeit will ich mich lieber in netter Atmosphäre über so ein schönes Thema austauschen, als mich für Fragen blöd anpflaumen zu lassen.

    So das musste ich mal loswerden.
    An die breite Masse, vielen Dank für eure Posts, auf viele weitere....

  14. #34
    Steve McQueen
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    Original von DS-XELOR
    Original von Piccard
    Zitat:
    Original von hugo
    ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
    Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.
    Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone???
    In D wäre das der Fall, wenn Du eine gestohlene Uhr in einer öffentlichen Versteigerung steigerst. Hier ist gutgläubger Erwerb möglich. Oder wenn jemand eine Rolex leasen würde ( solls ja geben) und die dann weiterveräußert. Auch hier hätte der Käufer Eigentum erworben.

    Im Gegensatz dazu ist das in Österreich einfacher. Im dortigen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) ist ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.
    denn hast du auch dem entsprechende unterlagen vom kauf,bei der zoll/finanzamt ..... versteigerung,die dir den offiziellen erwerb bestätigen.

    da muss man nicht mehr nachforschen .....
    VG
    Udo

  15. #35
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Ich kann mich auch an mindestens einen Fall hier im Forum erinnern, bei dem ein Käufer eine gestohlene Omega behalten konnte.
    Ich meine, die Versicherung hat dem Bestohlenen die Uhr ersetzt und dem Käufer der gestohlenen Uhr diese nicht abverlangt.







    Alex

  16. #36
    Milgauss
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    Also nochmal ganz langsam und ggf. abschließend:

    Ein Erwerb an fremden gestohlenem oder durch einen angezeigte Fundunterschlagung (bei Verlust vorstellbar...) abhanden gekommenes Eigentum, ist in Deutschland in jedem Fall nicht möglich! Eine Auktion macht da natürlich auch keine Ausnahme , warum auch?!

    Wenn dem "neuen Eigentümer" gutgläubiger Erwerb unterstellt werden kann, kommt dieser lediglich (und nur mit viel Glück und einem guten Anwalt) um den Vorwurf der Hehlerei herum. Dies funktioniert in aller Regel nicht, wenn die "gekaufte" Ware z. B. sehr günstig, d. h. weit unter Verkehrswert angeboten wurde, was bei Diebesgut in aller Regel der Fall ist. Es wird diesbezüglich unterstellt, dass der Käufer einen strafrechtlichen Hintergrund der billigen Ware hätte erahnen können und müssen. Wiederum Sinn der Sache ist, dass man an dieser Stelle des "Strafrechtskreislaufes" die Tür für "Schnäppchenjäger" im Zusammenhang mit Diebesgut verschlossen hält.

    Beispiel: Eine neuwertige SUB für 1500 EUR sollte man bei ebay im Sofortkauf lieber nicht kaufen!

    Ansonsten existiert natürlich bei der Polizei die größte aller diesbezüglichen Datenbanken, da Diebstähle (...ob, sehr häufig vorkommend, aus Wohnraum oder sonstiges) in aller Regel auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

    Ebenfalls richtig bemerkt, kann sich eine vorherige "Service-Leistung" (Abfrage einer Seriennummer in der Sachfahndungsdatei) ganz schnell in den Anfangsverdacht einer Straftat umwandeln und hiernach, mein Wort drauf!!!, wird relativ sehr schnell von jedem deutschen Ordnungshüter gehandelt.

    Und wem das Thema und die Eingangsfrage zu banal erscheint, dem empfehle ich einmal, sich mit der Kriminalstatistik seines jeweiligen Wohnortes, speziell die der Wohnungseinbruchsdiebstähle, auseinander zu setzen. Unter Umständen räumt dann so mancher Enthusiast seine Schätzchen in einen Tresor oder lagert diese eben nicht auf dem Nachtschränkchen!!!

    Ich hoffe, der TS ist damit wieder einwenig versöhnlich gestimmt?!

    Grüße.

  17. #37
    Milgauss
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    Ich kann mich auch an mindestens einen Fall hier im Forum erinnern, bei dem ein Käufer eine gestohlene Omega behalten konnte.
    Ich meine, die Versicherung hat dem Bestohlenen die Uhr ersetzt und dem Käufer der gestohlenen Uhr diese nicht abverlangt.

    __________________
    Liebe Grüße
    Alex


    Die Uhr gehört nach Schadensregulierung der Versicherung.

    Die Versicherung will ich kennen lernen, die eine Rolex verschenkt?!

    Sorry, da kann was nicht gestimmt haben bei der Geschichte!

  18. #38
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von Piccard


    Ein Erwerb an fremden gestohlenem oder durch einen angezeigte Fundunterschlagung (bei Verlust vorstellbar...) abhanden gekommenes Eigentum, ist in Deutschland in jedem Fall nicht möglich! Eine Auktion macht da natürlich auch keine Ausnahme , warum auch?!
    Nicht ganz richtig: Wenn z.B. die Uhr ins Pfandhaus getragen wird, dann durch einen öffentlich bestellten Auktionator verkauft wird, hat der Käufer Eigentum erworben.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  19. #39
    Milgauss
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    Bin mir nicht ganz sicher, ob in einem solchen Fall nicht ohnehin jeder strafrechtlich relevante Hintergund bereits vor der Versteigerung ausgeräumt sein muss.

    Sprich, nicht jeder xy kann ohne Eigentumsnachweis durch hintragen "seiner Beute" zu einem Gerichtsvollzieher o. ä. seine "Ware" legalisieren.

    Oder anders, der Staat läßt sich in der Regel nicht so leicht zum Hehler machen!

    PS.: Die Erforschungspflicht kann sich aus der Natur der Sache heraus natürlich auch nur auf solche Objekte beschränken, die nachweislich eine so genannte Individualnummerierung aufweisen. Bei teuren Uhren in der Regel möglich, bei Oma's Goldkette aus 1956 sicherlich und logischerweise kaum möglich.

  20. #40
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Also bei der Versteigerung ist es so mit Zuschlag....
    Gruß,

    Michi

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